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Bußgeldverfahren – Verlauf, Kosten & Verjährung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Allgemeine Informationen zum Bußgeldverfahren

Anhörung zum Bußgeldverfahren: Erst kommt der Einspruch dann der Anhörungsbogen
Anhörung zum Bußgeldverfahren: Erst kommt der Einspruch dann der Anhörungsbogen

Laut hierzulande existierendem Verkehrsrecht gibt es eine Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Straftaten zeichnen sich dadurch aus, dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Bei Ordnungswidrigkeit ist dies nicht der Fall und der Prozess folgt einem standardisierten Ablauf. Wenn gegen die Verkehrssicherheit verstoßen wird, dann werden gemäß dem deutschen Bußgeldkatalog Strafmaßnahmen verordnet, wie z.B. Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Tatbestände wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung und unerlaubte Fahrweisen im Straßenverkehr ziehen daher einige Konsequenzen nach sich.

Die genaue Ordnungswidrigkeit wird dann im Bußgeldbescheid genannt, welcher per Brief zugesendet wird. Zuerst wird der Anhörungsbogen verschickt, worauf der Bußgeldbescheid folgt. Bis zu 14 Tage danach, kann der Betroffene Einspruch einlegen.

Oft stellen sich die Betroffenen bei Erhalt des Bußgeldbescheids die Fragen, wie genau ein Bußgeldverfahren abläuft. Auch wird oft gefragt, ob es eine Frist für einen Einspruch gibt oder welche Kosten dadurch entstehen können. In dem folgenden Ratgeber wird auf diese Fragen genauer eingegangen und Sie erhalten detaillierte Informationen, wie ein Bußgeldverfahren abläuft.

FAQ: Bußgeldverfahren

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Einen Überblick zum Ablauf vom Bußgeldverfahren verschafft Ihnen unsere Grafik.

Welche Sanktionen können im Bußgeldverfahren ausgesprochen werden?

Für eine Ordnungswidrigkeit können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot bis zu drei Monaten verhängt werden.

Welche Gebühren entstehen im Bußgeldverfahren?

Die Gebühren betragen mindestens 25 Euro. Hinzu kommt eine Versandpauschale für die Zustellung vom Bußgeldbescheid (3,50 Euro).

Ablauf vom Bußgeldverfahren – im Video erklärt

Video: Das passiert bei einem Bußgeldverfahren!

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Gilt das Verschlechterungsverbot auch in einem Bußgeldverfahren, wenn Einspruch eingelegt wurde?

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Der Zeugenfragebogen trifft in der Regel vor dem Bußgeldbescheid ein

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Wie läuft das Bußgeldverfahren genau ab?

Der folgenden Grafik können Sie entnehmen, wie sich der Ablauf eines Bußgeldverfahrens im Detail gestaltet:

Hier sehen Sie die verschiedenen Stationen beim Ablauf von einem Bußgeldverfahren.
Hier sehen Sie die verschiedenen Stationen beim Ablauf von einem Bußgeldverfahren.

Wenn Sie der Bußgeldbescheid per Post erreicht hat, ist nun das Bußgeldverfahren schon in gang gesetzt worden. Generell gibt es zwei Möglichkeiten wie Sie nun nach einer Ordnungswidrigkeit weiter verfahren können:

  1. Sie können Ihre Schuld zu der Ordnungswidrigkeit eingestehen. Dann müssen Sie das Bußgeld bezahlen. Genauso können zusätzlich noch Punkte in Flensburg, wie auch Fahrverbote folgen. In diesem Fall findet kein Bußgeldverfahren mehr statt.
  2. Sie können Einspruch einlegen, womit sich die Dauer des Bußgeldverfahrens verlängert. Zu empfehlen ist dieser Weg nur dann, wenn der Bußgeldbescheid einen Fehler aufweist oder schlicktweg inkorrekt ist. In manchen Fällen kann das passieren, wie z.B. ein undeutliches bzw. unscharfes Foto eines Blitzers.
Bußgeldverfahren: Einspruch kann nach dem Anhörungsbogen eingelegt werden
Bußgeldverfahren: Einspruch kann nach dem Anhörungsbogen eingelegt werden

Der Ablauf des Bußgeldverfahrens nach einem Verkehrsdelikt ist generell immer der gleiche. Nach einem Verstoß beim Parken wird in der Regel nur ein Verwarngeld verordnet. Wird dieses Geld allerdings nicht bezahlt, kommt auch hier ein Anhörungsbogen bzw. ein Bußgeldbescheid auf dem Postweg zu Ihnen. Gegen diesen Bescheid ist es dann möglich Einspruch einzulegen. Von der verantwortlichen Behörde her wird als Erstes ein Anhörungsbogen verschickt.

Was passiert bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren?

Das Bußgeldverfahren startet mit der Anhörung (Anhörungsbogen), welche dem Beschuldigten die Möglichkeit geben soll, sich zur Tat selbst noch einmal zu äußern. Diese Chance muss allerdings nicht von dem Betreffenden genutzt werden, da dies der Regel nach unter ein Schweigerecht fällt. Bei der Anhörung selbst müssen Sie dann ausschließlich Angaben zu Ihrer Person machen.

Weiterführende Ratgeber zur Anhörung im Bußgeldverfahren:

§ 28 VwVfG regelt das rechtliche Gehör: Bevor eine Behörde eine Entscheidung trifft, muss sie die Beteiligten anhören.

Die Anhörung im gerichtlichen und im behördlichen Verfahren ist ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip. Für Verwaltungsverfahren ist die Anhörung unter anderem in § 48 VwVfG geregelt. Was diese Vorschrift genau besagt, welche Beteiligten in welcher Form gehört werden müssen und ob die Anhörung immer zu erfolgen hat, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Soll ich auf dem Anhörungsbogen meinen Verstoß zugeben?

Sie haben einen Anhörungbogen erhalten und wissen nicht so recht, wie Sie ihn ausfüllen sollen? Gerade die Frage danach, ob sie den Verstoß zugeben, bringt viele Menschen ins Grübeln. Gibt es dadurch Vorteile im Verfahren? Oder drohen mit Nachteile? Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber! » Weiterlesen...

Anhörungsbogen: Wann tritt Verjährung ein?

Wenn nach einem Verkehrsverstoß der Anhörungsbogen eintrifft, machen sich viele Betroffene Gedanken über die Verjährung. Welche Fristen gelten hier eigentlich? Wann muss der Anhörungsbogen kommen? Wann tritt in diesem Fall die Verjährung ein? Erfahren Sie hier mehr. » Weiterlesen...

Anhörungsbogen: Welche Frist gibt es und welche Bedeutung kommt ihr zu?

Wenn Sie von der Behörde einen Anhörungsbogen erhalten, ist der Bußgeldbescheid nicht mehr fern. Doch welche Fristen gibt es hier eigentlich? Wann verjährt ein Verstoß und wann muss ich die Anhörung zurückschicken? Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

Anhörungsbogen nicht beantworten: Ist dies erlaubt?

Sie haben nach einer Ordnungswidrigkeit einen Anhörungsbogen bekommen und fragen sich, ob Sie diesen beantworten müssen? In unserem Ratgeber erfahren Sie, wozu die Anhörung dient, wie Ihre Pflichten aussehen und ob Sie den Anhörungsbogen einfach ignorieren können oder nicht. » Weiterlesen...

Anhörungsbogen ausfüllen: Was ist dabei zu beachten?

Zur Fahrerermittlung wird im Bußgeldverfahren ein Anhörungsbogen verschickt. Doch wie ist ein solcher eigentlich auszufüllen? Welche Angaben muss ich machen, was ist nicht notwendig? Und muss ich ihn eigentlich ausfüllen oder kann ich ihn auch ignorieren? Erfahren Sie dies und mehr in unserem Ratgeber! » Weiterlesen...

Anhörung im Bußgeldverfahren: Vor dem Bußgeldbescheid wird Ihnen oft zunächst eine Anhörung zugesandt.

Nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr wird Ihnen oft eine Anhörung zugeschickt. Diese eröffnet das Bußgeldverfahren und dient der Fahrerermittlung. Was Sie zur Anhörung wissen müssen, etwa ob Sie sie ignorieren können, erfahren Sie hier in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß erhalten Sie einen Anhörungsbogen

Anhörungsbogen erhalten? Soll er ausgefüllt werden oder nicht - die Antwort darauf, sowie ein Muster und alle Infos zum Thema Verjährung und was passiert, wenn Sie keinen Anhörungsbogen erhalten haben, erfahren Sie hier! » Weiterlesen...

Ist es möglich, dass ein Bußgeldverfahren verjährt?

Nachdem die Tat begangen wurde, hat die verantwortliche Bußgeldbehörde drei Monate Zeit, sich zu melden und den Anhörungsbogen zu verschicken. Die Verjährungsfrist ist dazu da, dass die Behörden abklären können, ob der Fahrer zur Tatzeit mit dem Halter des Fahrzeuges übereinstimmt. Da in Deutschland keine generelle Halter-Haftung existiert, sondern nur der eigentliche Fahrer bei dem Delikt zu Verantwortung gezogen werden soll, muss dieser vorher genau ermittelt werden.

Der Anhörungsbogen wird also immer dann zugesendet, wenn die Verwaltungsbehörde unsicher ist, wer der Fahrer ist. Sollte dazu der Anhörungsbogen nicht in der vorgegebenen Zeit ankommen, ist die Frist dafür abgelaufen und der Bußgeldbescheid gilt als verjährt. Verjährung bedeutet, dass Sie für die Tat nun nicht mehr bestraft werden können.

Der Anhörungsbogen sieht in der äußeren Form, egal um welches Verkehrsdelikt es sich handelt, immer gleich aus. Dabei spielt es keine Rolle um welche Ordnungswidrigkeit es dabei geht. Ob diese nun bei einer Geschwindigkeitsübertretung stattfand oder beim Überfahren einer roten Ampel.

Achtung: Zur Tat muss sich nicht zwangsläufig geäußert werden, insbesondere wenn die vermeintlich beschuldigte Person sich selbst belasten würde. Auch wenn die Anhörung im Bußgeldverfahren an einen Verwandten geschickt wurde, muss dieser keine Aussage tätigen, wenn er Sie dadurch belasten könnte.

Wie ist der darauffolgende Ablauf im Bußgeldverfahren?

Nachdem nun der Betreffende einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat, findet der Hauptteil des Bußgeldverfahrens statt. Der weitere Ablauf zeichnet sich durch den Start des Zwischenverfahrens ab. Bei diesem prüft die Behörde, ob der Einspruch ordentlich erfolgte und fristgerecht erfolgte. Als beschuldigter Verkehrsteilnehmer haben Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit einen Einspruch zu erheben und müssen diesen in der vorgesehenen Frist bei der verantwortlichen Behörde einreichen.

In einem Bußgeldverfahren kann die Verjährung eine wichtige Rolle spielen
In einem Bußgeldverfahren kann die Verjährung eine wichtige Rolle spielen

Danach folgen weitere für Sie wichtige Schritte, die meist nach ein und demselben Schema ablaufen:

  • Die Behörde sichtet alle vorliegenden Beweise und sammelt evtl. neues Beweismaterial, welches zur Klärung des Falls notwendig ist.
  • Wenn durch dieses Material die Schuld des Täters bewiesen werden kann, findet die Hauptverhandlung statt.
  • Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht können Sie dann Ihre Aussage zur Tat abgeben.
  • Darauf folgt das Urteil, gegen welches Sie in manchen Fällen auch eine Rechtsbeschwerde einlegen können.

Welche Kosten bei einem Bußgeldverfahren möglich sind

Der Ablauf im Bußgeldverfahren bei einer Ordnungswidrigkeit folgt einer strikten Reihenfolge. Sofern die Hauptverhandlung noch nicht begonnen hat, haben Sie allerdings die Möglichkeit, Ihren Einspruch zurückzuziehen. Bei einem in die Wege geleiteten Bußgeldverfahren könnten folgende Kosten auf Sie zukommen:

  • Die Gebühren und Auslagen für den Bußgeldbescheid betragen 28,50 €, wobei die Kosten für den Versand des Bescheids 3,50 € betragen
  • Wenn Sie eine Einsicht in Ihre Akten wünschen, kostet dies nach dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OwiG) 12 €
  • Sobald ein Gutachten erstellt werden soll, können mehrere 100€ fällig werden
  • Kommt es zum Hauptverfahren vor dem Amtsgericht, fallen Kosten, die sich an ungefähr 10 Prozent des Bußgeldes orientieren, an
  • Wenn eine Gerichtsverhandlung stattfindet, gibt es Kosten von mindestens 7 €,  für den Versand des Urteils
Gut zu wissen: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie von dieser die meisten Kosten, die im Laufe des Bußgeldverfahrens entstehen, übernehmen lassen. Von Vorteil ist es auch, sich vorher von einem Rechtsanwalt genauestens zum eigenen Fall beraten zu lassen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Bußgeldverfahren – Verlauf, Kosten & Verjährung
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3 Kommentare

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  1. Peter.P
    Am 4. Juni 2023 um 22:15

    Hallo, ich bin Slowake, ich arbeite in Göntingen und wir waren mit dem Auto in der Nähe der Stadt Nörten-Hardenberg unterwegs. Das Radar hat mich ins Visier genommen. Ich habe ca. 10 km überquert. Ich fahre in zwei Monaten in die Slowakei, was muss ich tun, um die Strafe bezahlen zu können?
    03.06.2023 13:30—13:40Uhr

  2. Gebbert
    Am 6. Juni 2016 um 16:41

    Ich gebe den Rotlichtverstoß zu.

    Mit freundlichem Gruß
    E. Gebbert

  3. michael h.
    Am 29. Mai 2016 um 14:45

    guten tag
    hiermit teile ich ihnen mit das ich den wagen eben übernommen habe, aber noch nicht dazu gekommen bin die plakette auszutauschen. ich habe an diesem tag eine freundin aus israel (ashdot) zum bahnhof gefahren weil sie noch ihre eltern in frankfurt besuchen wollte, bevor sie wieder zurückfliegt. die plakette habe ich auf das amaturen brett gelegt, muß es beim öffnen der tür aber runter gestoßen haben. sie lag dann auf dem fahrer sitz. ich habe die plakette dann sofort als ich nach hause kam ausgewechselt. ich bin also nicht mit einem auto unterwegs gewesen welches keine berechtigung hatte. inzwischen ist alles wieder im grünen bereich und das wird mir nicht noch einmal passieren.

    mfg.

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