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Einspruch nach Geschwindigkeitsüberschreitung einlegen: So geht’s!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn Ihnen ein Tempoverstoß vorgeworfen wird, den Sie nicht begangen haben

Einspruch nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung einlegen: Wann ist das möglich?
Einspruch nach einer Geschwindigkeits­überschreitung einlegen: Wann ist das möglich?

Hat sich ein Fahrer im deutschen Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit zu Schulden kommen lassen, wird im Regelfall ein Bußgeldverfahren gegen ihn eröffnet. Im Zuge dessen erhält er einen Bußgeldbescheid, in dem ihm die begangene Tat zur Last gelegt wird.

Da die Deutschen oft und gerne zu schnell mit dem Auto unterwegs sind, wird eine Vielzahl von Bescheiden aufgrund von Geschwindigkeitsverstößen versendet. In einer solchen Situation hat der betroffene Verkehrssünder zwei Möglichkeiten:

  1. Er bekennt sich zur Tat und überweist das veranschlagte Bußgeld.
  2. Er legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Im Ratgeber informieren wir Sie darüber, was bei einem Einspruch nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung beachtet werden sollte, erklären, wie es danach weitergeht und stellen Ihnen ein kostenloses Muster zur Verfügung, welches Sie nutzen können, um nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung Einspruch einzulegen. Ihre Möglichkeiten können Sie kostenlos durch einen Bußgeldcheck ** prüfen.

Lohnt ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, wenn die Geschwindigkeit überschritten wurde?

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

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FAQ: Einspruch nach der Geschwindigkeitsüberschreitung

Welche Gründe rechtfertigen einen Einspruch?

Erfolgsversprechend kann ein Einspruch unter anderem bei einem fehlerhaften Bescheid oder bei bereits eingetretener Verjährung sein. Aber auch bei der Geschwindigkeitsmessung können Fehler unterlaufen.

Wie lange habe ich Zeit, um einen Einspruch einzulegen?

Der Einspruch muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides erfolgen.

Worauf muss ich bei der Formulierung des Einspruchs achten?

Beim Einspruch handelt es sich grundsätzlich um ein formloses Schreiben. Eine Orientierung kann unser Muster bieten.

Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt

Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Wann können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Wurde ein Bußgeldverfahren aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Auto gegen Sie eröffnet, obwohl Sie sich keiner Schuld bewusst sind, haben Sie natürlich die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dies müssen Sie jedoch in einem bestimmten Zeitfenster tun, da der Bescheid ansonsten seine Rechtskraft erhält.

Welche Frist beim Einspruch nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung maßgeblich ist, legt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) fest. In § 67 OWiG heißt es dazu:

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.“

Nachdem Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, haben Sie demzufolge zwei Wochen Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen. Geht der Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb der gesetzlich abgesteckten Frist ein, hat die zuständige Behörde in der Regel das Recht, diesen direkt zu verwerfen. Achten Sie daher darauf, die Fristen genau einzuhalten.

Möchten Sie gegen das Bußgeld aufgrund überhöhter Geschwindigkeit Einspruch einlegen, können Sie dies innerhalb von zwei Wochen tun.
Möchten Sie gegen das Bußgeld aufgrund überhöhter Geschwindigkeit Einspruch einlegen, können Sie dies innerhalb von zwei Wochen tun.

Einspruch nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung einlegen: Unsere Vorlage hilft Ihnen weiter

Den meisten Kraftfahrern ist wohl nicht klar, wie der Einspruch nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt aussehen sollte.

Welche Angaben müssen gemacht werden? Welche Gründe können zur Entlastung aufgeführt werden? Ist es notwendig, den Einspruch zu unterschreiben?

Um Ihnen bei dieser Angelegenheit unter die Arme zu greifen, stellen wir Ihnen hier ein kostenloses Muster von einem Einspruch nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung zur Verfügung.

Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine Vorlage handelt, die Sie noch individuell auf Ihren Fall anpassen müssen.

Einspruch gegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Muster

Muster: Einspruch nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF & Word-Dokument
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

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Nach vorgeworfener Geschwindigkeitsüberschreitung: Ein Anwalt weiß Rat

Es kann durchaus empfehlenswert sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, wenn Sie Einspruch nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung einlegen möchten. Dieser kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob sich dies in Ihrem Fall überhaupt lohnt und wie die Aussichten auf Erfolg aussehen. Tipp: Durch einen Bußgeldcheck ** erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung.

Ist der Bußgeldbescheid beispielsweise fehlerhaft, sprich die Angaben zum betroffenen Fahrer sind beispielsweise so falsch, dass eine zweifelsfreie Identifizierung nicht möglich ist, stehen die Chancen in der Regel ziemlich gut. Sie sollten bedenken, dass die verantwortliche Behörde handfeste Beweise verlangt, bevor sie dem Einspruch nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung stattgibt.

Ein qualifizierter Rechtsanwalt an Ihrer Seite kann vor allem dann von Vorteil sein, wenn es um ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg geht. Doch auch in puncto Verjährung kann er Ihnen behilflich sein. Schließlich müssen nicht nur Sie sich an gewisse Fristen halten, wenn Sie Einspruch nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung einlegen. Auch die Behörde, die in diesem Fall ermittelt, hat nur beschränkt Zeit, um Ihnen einen Bußgeldbescheid zukommen zu lassen.

21 km/h zu schnell außerorts gewesen? Ein Einspruch kann erfolgreich sein, wenn der Bescheid bereits verjährt ist.
21 km/h zu schnell außerorts gewesen? Ein Einspruch kann erfolgreich sein, wenn der Bescheid bereits verjährt ist.

Ordnungswidrigkeiten sind laut § 26 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) an folgende Verjährungsfristen gebunden:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“

Daraus ergibt sich: Trifft der Bußgeldbescheid später als drei Monate nach der Tat bei Ihnen ein, gilt er als verjährt und Sie können Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung mit dieser Begründung einlegen. Sie sollten jedoch bedenken, dass die Verjährung auch unterbrochen werden kann.

Kommt es im Vorfeld zur Zustellung von einem Anhörungsbogen, ist dies beispielsweise der Fall. Die Frist von drei Monaten beginnt in diesem Fall von vorn zu laufen und verschafft der zuständigen Behörde mehr Zeit.

Trifft hingegen ein Zeugenfragebogen vor dem Bußgeldbescheid bei Ihnen ein, wird die Verjährung nicht unterbrochen.

Was geschieht nach dem Einspruch?

Nachdem Sie Einspruch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhoben haben, kommt es normalerweise zu einem sogenannten Zwischenverfahren. Im Zuge dessen wird die verantwortliche Behörde die Umstände der Tat nach Eingang des Einspruchs erneut überprüfen. Stellt sich dabei heraus, dass Sie den Ihnen vorgeworfenen Tempoverstoß nicht begangen haben, wird das Verfahren in der Regel eingestellt.

Verhält es sich jedoch so, dass Sie durch die erneute Überprüfung definitiv als Täter entlarvt werden, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Sie haben dann erneut die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und die im Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung genannten Gründe aufzuführen. Nachdem mögliche Zeugen angehört und alle vorliegenden Beweise vor Gericht begutachtet wurden, wird das Urteil verkündet und das Verfahren ist damit normalerweise beendet.

Ihnen werden in diesem Fall die im Bußgeldbescheid bereits genannten Sanktionen abermals auferlegt. Möchten Sie diese nicht akzeptieren, können Sie sich an Ihren Rechtsanwalt wenden und mit ihm die weitere Vorgehensweise klären. Nicht nur bei dem Einspruch nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann er Ihnen unter die Arme greifen, sondern auch bei einer möglichen Rechtsbeschwerde. Ob eine solche infrage kommt, entscheidet sich jedoch stets nach den individuellen Umständen der Tat bzw. des Verfahrens.

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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7 Kommentare

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  1. Tony
    Am 29. März 2022 um 8:46

    Guten Tag und vielen Dank für die vielen Infos!
    Leider hat es auch mich erwischt… ich wurde mit 62 Km/h innerorts geblitzt und frage mich, ob der Bescheid nicht schon längst verjährt ist. Der Bußgeldbescheid ist vom 24.03.22 und der Tatbestand wurde am 21.12.21 festgestellt. Mich verwirren die vielen §, welche mit angegeben werden – (§ 3 Abs. 3; § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.2 BKat). Lohnt sich ein Einspruch?
    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!

  2. Jonas
    Am 14. März 2022 um 18:06

    Ich wurde leider in Solingen geblitzt. Berg ab und das 30er Schild schön versteckt hinter einem Baum. Und auf der anderen Straßenseite befand sich dann unfällige Blitzer den man janicht sehen soll. So kann man sich als Stadt natürlich dumm und dämlich verdienen. Liebe Grüße aus solingen

  3. Katja
    Am 22. Juli 2020 um 0:23

    Ich habe heute (21.7) einen Bussgeldbescheid bekommen über eine Geschwindigkeitsübertretung von 39km/h ausserorts. Tritt jetzt ein Fahrverbot ein, oder wird es aufgrund des Formfehlers der STVO Novele ausgesetzt?
    Oder muss ich erst Widerspruch einlegen, um von diesem Formfehler zu profitieren.

    Über Nachricht wäre ich ihnen dankbar!

    Mit freundlichen Grüßen,

  4. Andrea
    Am 16. Dezember 2019 um 15:46

    Hallo mein Mann hat April 2018 eine Geschwindigkeit überstreitung begannen, wir haben einen Spruch erhoben, und im Dezember des selben Jahres haben wir in zurück genommen. Er musste seinen Führerschein im Februar 2019 sein Führerschein abgeben. Jetzt hat er an das er letzte noch mal eine überstreitung hatte.
    Gilt er noch als Wiederholungstäter oder ist es verwehrt.
    Danke
    A.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 15:35

      Hallo Andrea,
      in der Regel gilt die Regelung für Wiederholungstäter innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Karsten
    Am 16. Juni 2019 um 11:45

    Hallo,

    muss einem Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung als Beweismittel zwingend das Blitzerfoto beigefügt sein oder reicht die Angabe “Poliscan… Film Nr…. Bild-Nr … / Zeuge: …. POK / PP… Adresse…”?
    In Ihrem Beitrag zu möglichen Formfehlern im Bußgeldbescheid heißt es nur ganz allgemein, dass “Beweismittel” beigefügt sein müssen.
    (Falls das einen Unterschied macht: Dem vorausgegangenen Anhörungsbogen war ein Foto beigefügt, dieses war allerdings sehr unscharf – woraufhin ich den Bogen zunächst ohne Angaben zur Sache zurückgeschickt habe).

    MfG

  6. Wolfgang
    Am 6. Juni 2017 um 9:48

    Wurde noch nicht geblitzt.

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