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Fahrverbot umgehen: Nicht nur im Härtefall möglich!

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Fahrverbot umgehen: Das ist nicht so einfach, wie manche denken

1 Monat Fahrverbot: Umgehen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
1 Monat Fahrverbot: Umgehen ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Nach einem Rotlichtverstoß oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot zu umgehen, ist nicht so leicht, wie viele Menschen annehmen. In Einzelfällen ist es durchaus möglich, das Fahrverbot abzuwenden und den Führerschein nicht abzugeben. Doch hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Zum einen muss rechtzeitig Einspruch eingelegt werden, zum anderen muss ein Härtefall vorliegen.

Ob Sie das Fahrverbot umgehen und durch ein höheres Bußgeld ersetzen können, wird immer im Einzelfall entschieden. Können Sie das Fahrverbot nicht umgehen und fahren dennoch, handelt es sich hier um den Tatbestand “Fahren ohne Fahrerlaubnis”.

Doch in welchen Situationen ist es überhaupt möglich, ein Fahrverbot zu verhindern und den Führerschein zu behalten? Wie genau fällt die Strafe aus, wenn das Fahrverbot umgewandelt wird? Und ist es erlaubt, ein Fahrverbot zu übertragen? Diese Fragen sollen nachfolgend im Ratgeber geklärt werden.

FAQ: Fahrverbot umgehen

Ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen?

Ja, es ist möglich ein Fahrverbot zu umgehen, z. B. wenn Blitzer falsch messen oder Augenblicksversagen vorliegt. Hierzu kann Sie ein Anwalt ausführlich beraten. In Ausnahmefällen kann ein regulär verhängtes Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld ersetzt werden. Dazu muss jedoch ein Härtefall vorliegen. Die Entscheidung darüber trifft stets ein Richter im Einzelfall. Mehr dazu hier.

Kann man ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln?

Es ist möglich ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln, wenn ein Härtefall vorliegt.

Was kostet es, ein Fahrverbot zu umgehen?

§ 4 Abs. 4 BkatV besagt: “Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.” Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfällen, hängt daher vom Einzelfall ab. Es kann z. B. sein, dass das Bußgeld verdoppelt, verdreifacht oder eine Pauschale verhangen wird.

Wann handelt es sich beim Fahrverbot um einen Härtefall?

Ein Härtefall beim Fahrverbot kann gegeben sein, wenn durch den temporären Verlust des Führerscheins die berufliche Existenz gefährdet ist. Könnte der Betroffene aber zum Beispiel mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren oder das Fahrverbot in seine Urlaubszeit legen, liegt eher kein Härtefall vor. Mehr dazu hier.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?

Dabei handelt es sich um die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Spezifische Ratgeber zum Thema “Fahrverbot umgehen”

Keine Lust zu lesen? Umgehung des Fahrverbots im Video erklärt

Video: Fahrverbot umgehen
Video: Wie lässt sich ein Fahrverbot umgehen?

Führerscheinentzug umgehen vs. Fahrverbot umgehen

Wie Fahrer ein Fahrverbot vermeiden können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen, bedeutet wohlgemerkt nicht, dass dies auch für eine mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis gilt.

Ein Fahrverbot ist nicht das Gleiche wie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Vielmehr wird bei einem Fahrverbot eine amtliche Verwahrung des Führerscheins vorgenommen. Nach Ablauf des Fahrverbots wird dieser dem betroffenen Fahrer wieder zurückgegeben. Handelt es sich hingegen um eine Entziehung der Fahrerlaubnis, gibt es den Führerschein nicht zurück. Stattdessen muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Wiedererteilung kann aber auch eine MPU voraussetzen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis können Betroffene in der Regel nicht umgehen.

Geblitzt – Wann Sie ein Fahrverbot umgehen können

Wurden Sie geblitzt, können Sie das Fahrverbot z. B. umgehen, wenn eine Fehlmessung vorliegt.
Wurden Sie geblitzt, können Sie das Fahrverbot z. B. umgehen, wenn eine Fehlmessung vorliegt.

Es gibt verschiedene Szenarien, in denen Sie ein Fahrverbot umgehen können. In folgenden Fällen lässt sich ein Fahrverbot abwenden:

  • Fehlmessung durch den Blitzer
  • Härtefall: Es droht Jobverlust, Ihre wirtschaftliche Existenz wäre gefährdet, die Pflege eines Angehörigen wäre nicht mehr sichergestellt oder es bestünde die Gefahr, dass Sie sich selbst aufgrund einer Behinderung nicht mehr versorgen könnten

In jedem Fall müssen Sie, wenn Sie das Fahrverbot umgehen wollen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Am besten suchen Sie sich dafür einen Anwalt, der Ihnen hilft und z. B. durch ein Sachverständigengutachten die Fehlmessung nachweist oder deutlich darstellt, warum das Fahrverbot für Sie eine außerordentliche Härte darstellt. Mehr zum Härtefall erfahren Sie im Folgenden.

Wer kann bei einem Härtefall ein Fahrverbot umgehen?

In Ausnahmefällen ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen. Denn als Strafe soll das Fahrverbot den Autofahrer zwar disziplinieren und zum Umdenken über sein Verhalten im Straßenverkehr veranlassen. Es soll jedoch nicht die berufliche oder finanzielle Grundlage des Beschuldigten gefährden.

Können Autofahrer nachvollziehbar begründen, warum sie ein Fahrverbot abwenden müssen, kann dieses möglicherweise in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Um dies bei der Behörde bzw. vor Gericht geltend machen zu können, ist der Beistand eines Anwalts ratsam.

Höhere Chancen, ein Fahrverbot zu umgehen, haben Ersttäter. Ob Fahrer ihren Führerschein nicht abgeben müssen, hängt auch vom Verstoß selbst ab. Wurde der Betroffene beispielsweise geblitzt, ist es schwierig, ein Fahrverbot zu umgehen, jedoch nicht zwangsläufig unmöglich. Hier wird beurteilt, ob andere durch das Verhalten des Verkehrssünders gefährdet wurden. Lag keine Gefährdung vor, kann das durchaus die Entscheidung bezüglich der Umwandlung beeinflussen.

Das heißt, ein Ersttäter hat unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, ein Fahrverbot zu umgehen und stattdessen ein höheres Bußgeld zu bezahlen. Das Fahrverbot auf andere zu übertragen, ist ausgeschlossen.

Ob jedoch tatsächlich vom Fahrverbot aufgrund eines Härtefalls abgesehen wird, liegt immer im Ermessen des jeweiligen Richters. Fällt die Entscheidung für den Betroffenen positiv aus, wird meist das Bußgeld verdoppelt bzw. je nach Sachlage auch verdreifacht oder es werden noch höhere Bußgelder verhangen. Die zu zahlende Summe wird ebenfalls vom zuständigen Richter bestimmt.

Wann liegt ein Härtefall vor?

Ist die wirtschaftliche Existenz bedroht, kann das ein Härtefall sein, der es ermöglicht, das Fahrverbot zu umgehen.
Ist die wirtschaftliche Existenz bedroht, kann das ein Härtefall sein, der es ermöglicht, das Fahrverbot zu umgehen.

Liegt ein Härtefall vor, besteht häufig die Möglichkeit, das Fahrverbot zu umgehen. In diesen Fällen wurde in der Vergangenheit bereits von einem Fahrverbot abgesehen (Auswahl, verkürzte Zusammenfassung, Details entnehmen Sie bitte den angegebenen Urteilen):

  • Wirtschaftliche Existenz eines Taxifahrers wäre durch das Fahrverbot bedroht (OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.1995 – 2 Ss OWi 703/95)
  • Fahrer kann aufgrund einer Behinderung keine Strecken zu Fuß zurücklegen, die länger als 200m sind. Zusätzlich ist der Fahrer aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse auf seinen Job angewiesen (OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2007 – 4 Ss OWi 296/07)
  • Fahrverbot hätte zu Arbeitsplatzverlust geführt (BayObLG, Beschluss vom 31.07.2019 – 202 ObOWi 1244/19)

Bitte beachten Sie, dass das Absehen von einem Fahrverbot aufgrund eines Härtefalls immer eine Einzelfallentscheidung ist.

Es ist möglich, nach einem Rotlichtverstoß das Fahrverbot zu umgehen

Nach einem Rotlichtverstoßß das Fahrverbot zu umgehen, ist selten möglich.
Nach einem Rotlichtverstoß das Fahrverbot zu umgehen, ist selten möglich.

Bei einem Rotlichtverstoß droht ein einmonatiges Fahrverbot, wenn Sie über eine Ampel fahren, die schon länger als eine Sekunde rot war. Zusätzlich müssen Sie mit einem Bußgeld von 200 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Unter Umständen können Sie nach einem Rotlichtverstoß aber das Fahrverbot umgehen. Das ist z. B. möglich, wenn:

  • Sie zwar über Rot gefahren sind, jedoch nicht in den Kreuzungsbereich eingefahren sind (sog. Haltelinienverstoß)
  • der qualifizierte Rotlichtverstoß nur durch die Beobachtung eines Polizeibeamten geschätzt wurde
  • Sie durch Sonneneinstrahlung geblendet wurden
  • Sie durch einen kurzen Moment der Unachtsamkeit (sog. Augenblicksversagen) über Rot gefahren sind.

In diesen Fällen ist es sehr ratsam einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser kann im Vorfeld prüfen, ob überhaupt ein Rotlichtverstoß vorlag bzw. welche Möglichkeiten bei Ihrem konkreten Fall bestehen, das Fahrverbot nach dem Rotlichtverstoß zu umgehen. Bei einem erfolgreichen Verfahrensverlauf entfällt das Fahrverbot komplett.

Ein Fahrverbot nach einem Alkoholverstoß zu umgehen, ist schwierig

Liegt ein Verstoß wegen Alkohol vor oder hat der Fahrer bereits Punkte in Flensburg, ist eine Umwandlung in der Praxis eher nicht möglich. Es ist daher selten, dass Betroffene ein Fahrverbot wegen Alkohol umgehen können.

Auch wenn ein Fahrverbot für mehrere Monate ausgesprochen wurde, ist eine Umwandlung in der Regel nicht möglich. Bei einer Strafe von mehr als einem Monat muss die Fahrerlaubnis meist abgegeben werden. Auch wenn neben dem Bußgeld 2 Punkte als Strafe verhängt wurden, dürfen Betroffene normalerweise für eine gewisse Zeit nicht fahren. Sind sich Autofahrer nicht sicher, ob sie ein Fahrverbot umgehen können, ist der Rat eines Anwalts empfehlenswert.

Fahrverbot umgehen: Anderen Fahrer angeben?

Saßen nicht Sie während der Tat am Steuer, können Sie den wirklichen Fahrer angeben und so das Fahrverbot umgehen. Sind Sie jedoch selbst gefahren, sollten Sie keinen anderen Fahrer angeben. Schlimmstenfalls machen Sie sich damit der falschen Verdächtigung schuldig und riskieren eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber: Fahrverbot umgehen: Saß ein anderer Fahrer am Steuer?

Zusammenfassung: Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?

Im Härtefall das Fahrverbot umgehen: Möglich, wenn sonst die Pflege und Versorgung Angehöriger nicht mehr sichergestellt wäre.
Im Härtefall das Fahrverbot umgehen: Möglich, wenn sonst die Pflege und Versorgung Angehöriger nicht mehr sichergestellt wäre.

Es ist möglich, ein Fahrverbot zu umgehen, wenn z. B. die Blitzermessung fehlerhaft war, Augenblicksversagen oder Sonnenblendung vorlag. Hierbei ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Sind Sie mit dem Einspruch erfolgreich, entfällt das Fahrverbot.

Sie können ein Fahrverbot auch umgehen, wenn ein Härtefall vorliegt. Häufig ist es dann möglich das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. In diesem Fall ist es ebenfalls wichtig, dass Sie Einspruch gegen den Bußgeld‌bescheid einlegen. Nach Erhalt des Bußgeldbescheides haben Sie dafür 14 Tage Zeit. Ein Anwalt kann Sie dabei begleiten und beraten.

Höhere Chancen, aufgrund eines Härtefalls das Fahrverbot zu umgehen, haben Ersttäter sowie Fahrer, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind und denen durch das Fahrverbot die Kündigung droht. Aber auch Personen, für die aus sonstigen wichtigen Gründen (z. B. die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen) ein Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellen würde, können das Fahrverbot umgehen. Die Gründe müssen Betroffene glaubhaft belegen können. Dass Sie durch das Fahrverbot nicht mehr mit dem eigenen Pkw zur Arbeit fahren dürfen, wird in der Regel nicht als Härtefall akzeptiert.

Sieht die Bußgeldstelle oder das Gericht vom Fahrverbot ab, müssen Betroffene häufig ein höheres Bußgeld zahlen.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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8 Kommentare

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  1. Maik
    Am 18. Januar 2024 um 20:35

    Ich bin links abgebogen, weil der Fahrer auf der gegenfahrbahn rechts abbiegen wollte,habe ich beim abbiegevorgang das Fahrzeug dahinter übersehen, so dass er mir in die Seite gefahren ist. lt Google gibt ein saftiges Bußgeld und 1 Punkt. Aber jetzt droht mir auch ein Fahrverbot, obwohl keiner verletzt wurde. Was kann ich tun,um das Fahrverbot zu umgehen?
    Ich bin Taxifahrer und brauche mein Lappen. Die Sicht war aufgrund der Dunkelheit und sprühregen ziemlich schlecht.

  2. Dd
    Am 1. Dezember 2022 um 2:45

    Hallo,

    Bin auf die Autobahn drauf gefahren von der Beschleunigungsspur und sah das die led Anzeigetafeln aus waren. Dachte das es keine Geschwindigkeitsbegrenzungen gab und beschleunigte auf 240 km/h.
    Ich sah paar hundert Meter das es auf 120 km/h begrenzt war und bremste ab und um diesen Moment wurde ich geblitzt.

    Ich bin auf meinem Führerschein angewiesen ohne ihn bin ich Existenz gefährdet.

    Kann mann die Strafe / Fahrverbot umgehen das ich mein Führerschein behalte und weiter fahren darf.

  3. Ina
    Am 30. September 2020 um 22:04

    Ich war auf dem Rückweg vom Tierarzt mit meiner schwer verletzten Katze. Er hatte mir gerade gesagt, das ich sie wenn es nicht bald besser wird einschläfern lassen muss. Leider hat mich das so beschäftigt (meine 4 Kinder hängen sehr an dem Tier) das ich nicht auf die Beschilderung geachtet habe.
    Ich brauche meinen Führerschein täglich, da ich selbst zur Arbeit muss und meine Kinder in zwei verschiedene Schulen bzw. in den Kindergarten gehen. Ich war 27 kmh zu schnell. Kann ich den Führerscheinentzug irgendwie verhindern? Macht es Sinn vorab auf der Wache anzurufen?
    Bin echt verzweifelt.

  4. Uwe E.
    Am 25. Juli 2020 um 14:30

    Habe als erster an einer roten Ampel gestanden,war wohl völlig in Gedanken weil mein Lebendspatner kurz vorher verstorben war.Rechts habe ich den Blitzer noch gesehen;kurz hinter dem Blitzer hängt eine Ampel über der Straße,diese Ampel schlägt auf grün um und ich fahre an;komme auf den Kontakt und werde geblitzt.
    Ausser das ich mich natürlich sehr erschrocken habe ist weder ein Unfall passiert noch habe ich einen Passanten verletzt!
    Muss ich jetzt mit 200 Euro Geldstrafe 2 Punkten für 5Jahre und einem Monat Fahrverbot rechnen?😪

  5. Erst denken, dann handeln
    Am 28. Mai 2020 um 15:52

    Die Macher haben sich bestimmt ihre Gedanken gemacht dazu. Wenn man, nach altem Katalog, jedoch mit 31km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell fährt – wie soll man den “erziehen”. Also nimmt man denjenigen einen Monat den Führerschein weg und dann hat der “Täter” Zeit zum Nachdenken. Sich dann auch noch krankschreiben zu lassen, ist nicht nur unfair der anderen Bevölkerung gegenüber sondern gefährdet den Arbeitsplatz. Da bekommt man wegen einem Vergehen schon eine Lehre erteilt und dann macht man gleich mit dem nächsten Vergehen weiter.

    Also, einfach angepasst fahren und es passt.

    Und gerade wenn man auf den Führerschein eingewiesen ist, sollte man besonders obacht geben.

  6. Michael
    Am 19. September 2019 um 21:56

    zum Thema Fahrverbot:
    Die Macher vom Bußgeldkatalog waren sich bei der Gestaltung nicht Bewußt, was eigentlich an ein Fahrverbot alles dran hängt bzw. was für ein Rattenschwanz das mit sich zieht. Hier werden menschliche Exzistensen kaputt gemacht , die deutsche Wirtschaft hat dadurch Ausfälle, Krankenstände werden künstlich angehoben.
    Ich selber bin jetzt davon betroffen, wegen Abstand, brauche mein Auto tagtäglich als Pendler, wohne ländlich, der öffentliche Nahverkehr – da komme ich nie zu meiner Arbeitsstelle, Urlaub habe ich auch nicht mehr. Unbezahlten Urlaub kann man als normaler deutscher Arbeitnehmer sich nicht leisten, da sind die Löhne viel zu niedrig. Da bleibt mir nichts anderes übrig als asozial zu werden, lasse mich wegen Nichts krankschreiben und das auf Kosten der anderen. Desweiteren bin ich wöchentlich gemeinnützig Unterwegs. Da ich kein Kraftfahrzeug in dieser Zeit fahren darf, kann ich die gemeinnützige Tätigkeit nicht ausüben zu Lasten der Allgemeinheit.
    Bei der nächsten Überarbeitung des Bußgeldkataloges wünsche ich mir, dass die Herrschaften mal mit Hirn an die Sache ran gehen und mehr erzieherisch als bestrafend den Katalog gestalten.

  7. Marc
    Am 19. November 2018 um 17:10

    Ich wurde letztens Abends, bei uns im Industriegebiet auf der B223 (2 Spurig) von einem mobilen Blitzer geblitzt. Angeblich 50 erlaubt da innerorts und hatte knapp 80-85 drauf, kann ich nicht genau sagen, da kurz Beschleunigt wurde. Ich hab bisher nichts bekommen, ist ja erst 3 Tage her, aber kann man absehen was auf mich zukommen könnte? Fahrverbot lese ich immer. Würde mich freuen eine Einschätzung zu hören.

    VG
    Marc

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