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Radarwarner und Blitzer-App: Erlaubt oder nicht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Unter welchen Umständen Radarwarner in Deutschland erlaubt sind

Achtung, Radarfalle! Die Blitzer-App ist teilweise erlaubt.
Achtung, Radarfalle! Die Blitzer-App ist teilweise erlaubt.

Neben Navigationsgeräten und Autoradios mit Bluetooth-Freisprecheinrichtungen haben sich in den letzten Jahren noch andere technische Neuerungen im Innenraum der deutschen Fahrzeuge durchgesetzt: Radarwarner.

Diese sollen Verkehrsteilnehmer vor festen und teilweise auch mobilen Blitzern warnen, sodass die Betroffenen die Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Radarwarner können sowohl als App als auch im Navi oder als eigenständiges Gerät genutzt werden.

Doch sind Radarwarner in Deutschland überhaupt erlaubt? Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog vor, wenn Sie eine Blitzer-App nutzen und dabei erwischt werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie, wie Radarwarner funktionieren.

➥ Angebote zum Thema Radarwarner

FAQ: Radarwarner

Sind Radarwarner erlaubt?

Radarwarner und Blitzer-Apps sind in Deutschland verboten, sofern Sie diese während der Fahrt nutzen. Vorab können Sie sich durchaus über die Standorte der mobilen und stationären Blitzer informieren.

Was passiert, wenn ich dabei erwischt werden, wie ich einen Radarwarner oder eine Blitzer-App nutze?

Gemäß Bußgeldkatalog drohen für die Nutzung eines Radarwarners oder einer Blitzer-App ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Wie funktioniert ein Radarwarner?

Radarwarner senden ein akustisches Signal aus, wenn Sie sich einem Blitzer nähern. Sie können sowohl als App auf dem Handy genutzt werden oder auch in das Navigationssystem integriert sein.

Radarwarner im Vergleich

Mehr Informationen über den Radarwarner-Vergleich und wie Sie diesen einem eigenen Test unterziehen können, erhalten Sie auf testsieger.bussgeldkatalog.org/radarwarner.

Was sind Radarwarner und wie funktionieren sie?

Im Grunde gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, um einen Radarwarner zu benutzen. Es gibt sie als Blitzer-App, als eigenständige Geräte und als Zusatzfunktion in einem Navi. Ihnen werden zwei Aufgaben zugeschrieben:

  • vor festen und mobilen Blitzern (sogenannten Verkehrsüberwachungen) warnen und diese anzeigen sowie
  • diese Überwachungen stören, damit Blitzer nicht auslösen können (dafür sind richtige Störgeräte notwendig, Blitzer-Apps verfügen für gewöhnlich nicht über diese Funktion)

Die Blitzer-App

Applikationen für das Smartphone gibt es in Hülle und Fülle. Neuerdings dringen auch immer mehr Blitzer-Apps auf den Markt. Sie warnen frühzeitig vor festen und mobilen Blitzern und sollen vor Bußgeldern schützen.

Sie greifen meist auf eine riesige Datenbank an Blitzerstandorten in Deutschland und Europa zu, die täglich von Nutzern gepflegt wird. Zusätzlich zeigen die Apps die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und den Blitzertyp an.

Die Blitzer-App benötigt jedoch eine ständige GPS-Verbindung. Zudem können zusätzliche Kosten auf die Handy-Besitzer zukommen, da die Software eine fortwährende Internetverbindung benötigt.

Aufgrund der zahlreichen Aktualisierungen seitens der User, die die neuesten Blitzer in die Datenbank einfügen, wird der Akku des Telefons schnell verbraucht.

Video: Blitzer-App – Tabu! Alles, was Sie wissen müssen!

Sind die Blitzer-Apps für Beifahrer verboten?
Sind die Blitzer-Apps für Beifahrer verboten?

Mehr über Blitzer-Apps:

Der OOONO CO-Driver Verkehrsalarm kann Sie vor nahenden Blitzern warnen.

Mit dem CO-Driver von OOONO haben Sie eine entspannte Fahrt! Dieses smarte Gerät warnt Sie vor Blitzern, Gefahrenstellen und Staus auf Ihrer Strecke. Aber wie genau funktioniert der OOONO-Blitzerwarner? Ist die Nutzung legal? Erfahren Sie es hier! » Weiterlesen...

Die iSpeedCam bietet for free eine umfangreiche Datenbank.

So ein Blitzerfoto ist für viele ein Ärgernis. Mit diesem ist es schließlich oft nicht getan: Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot flattern gerne mal mitsamt dem Bußgeldbescheid ins Haus. Wir stellen Ihnen in diesem Artikel die kostenlose App iSpeedCam vor. » Weiterlesen...

Ist die App von Blitzer.de legal oder illegal? Als Beifahrer sind Sie auf der sicheren Seite.

Wenn Sie mit dem Auto in Deutschland oder auch im Ausland unterwegs sind, ist eine spezielle Blitzer-App sowie Blitzer.de nützlich. Wir verraten Ihnen, warum. » Weiterlesen...

Meist funktioniert die Blitzer-App nicht ohne Internet.

Sind Blitzer-Apps illegal? Obwohl Geräte, die vor Radarfallen warnen, in Deutschland verboten sind, fehlt bisher eine letztinstanzliche Entscheidung. Wie funktionieren Blitzer-Apps und welche Strafen müssen Nutzer erwarten, wenn sie bei der Verwendung erwischt werden? » Weiterlesen...

Die Radarwarner oder Blitzerwarner

Der Besitz vom Radarwarner ist zwar erlaubt, aber nicht die Benutzung, weshalb die Polizei ein Bußgeld verordnen kann
Der Besitz vom Radarwarner im Auto ist zwar erlaubt, aber nicht die Benutzung, weshalb die Polizei ein Bußgeld verordnen kann

Um den Verkehr zu überwachen, gibt es verschiedene Maßnahmen seitens der Behörden und der Polizei. Die Techniken, die dabei eingesetzt werden, beruhen auf unterschiedlichen Systemen:

  • Radar
  • Laser
  • Lichtschranke

Wie der Name es bereits vermuten lässt, erkennen Radarwarner für das Auto lediglich die erste Möglichkeit. Sie erkennen also die sogenannten Radarwellen in bestimmten Frequenzbereichen, die von Polizeimessgeräten ausgehen.

Jedoch sind die Geräte auch sehr störanfällig, da diese Wellen in dem Frequenzbereich auch von anderen Gegenständen ausgehen. Radarwarner warnen dann den Besitzer vor einem Blitzer, wenn das Gerät diese Wellen misst.

Blitzerwarner warnen in der Regel vor Standblitzern und können mit zusätzlicher Software auch mobile Messgeräte erkennen. Radarwarner messen Radarwellen und können so auch gleich mobile Messungen erkennen.

Geräte, die die Lasermessung erkennen, sind keine handelsüblichen Radarwarner. Sie stören zudem die Messung. Die Lasermessung kann auch nicht von normalen Warngeräten erkannt werden. Hierfür benötigen Sie spezielle Geräte, die sehr kostenintensiv und zudem höchst illegal sind. Sie sollen angeblich die Lasergeräte so stören, dass keine Geschwindigkeitsmessung erfolgen kann.

Die dritte Messart ist die Lichtschranke. Hierbei kann ein spezielles Gerät lediglich das Funksignal, welches zwischen der Lichtschranke und der Kamera besteht, stören. Hierfür gibt es nur wenige Blitzerwarner, die sehr kostenintensiv sind.

Radarwarner im Navi

Für Navigationsgeräte gibt es auch spezielle Applikationen, um es mit einem Radarwarner aufzurüsten. Manche Navis besitzen jedoch schon hauseigene Apps, die dieses System unterstützen.

Sie funktionieren im Endeffekt wie eigenständige Warngeräte. Oftmals nutzen Navis die POI-Funktion, die vielen Ländern, wie bspw. Frankreich, verboten ist.

POI ist ein Akronym für Points of Interest, also Orte von Interesse. Ursprünglich sollte die Funktion Tankstellen oder Cafés in der Nähe des Fahrers anzeigen. Eine Erweiterung ermöglicht es jedoch, die POI-Funktion auch auf mobile und feste Messanlagen zu eichen.

Die rechtliche Lage vom Radarwarner in Deutschland

Die Radarwarner in Deutschland unterliegen der StVO
Die Radarwarner in Deutschland unterliegen der StVO

Ob Radarwarner oder Blitzerwarner legal oder illegal sind, steht grundsätzlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.” (Quelle: § 23 Absatz 1c StVO)

Die Frage, ob Blitzerwarner in Deutschland erlaubt sind, ist demzufolge zunächst einmal mit „nein“ zu beantworten. Die Blitzerwarnung an sich ist zwar nicht verboten (immerhin teilen auch Radiosender in den Verkehrsnachrichten mit, wo geblitzt wird), daraus ergibt sich allerdings nicht automatisch, dass Radarwarner ebenfalls legal sind.

Die Grundlage dafür, dass Radiosender die Blitzermeldungen durchsagen dürfen, ist die einfache Tatsache, dass damit die Verkehrssicherheit bewahrt bleibt. Blitzer werden schließlich in der Theorie an Stellen angebracht, an denen das Unfallrisiko sehr hoch ist. Auf diese sogenannten Gefahrenpunkte macht ein Radiosprecher aufmerksam. Dadurch können Verkehrsteilnehmer an diesen besonders gefährlichen Punkten abbremsen und so die Verkehrssicherheit wahren.

Jedoch gibt es einen Unterschied zwischen Radiosendern und Warngeräten. Die Ansagen der Nachrichtensprecher sind nicht klar formuliert. Es wird lediglich eine Straße oder die Nähe zu einer Ausfahrt genannt. Hiermit ist die Chance hoch, dass der Verkehrsteilnehmer die Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Strecke einhält.

Zudem sind die Verkehrsnachrichten an die „Allgemeinheit“ adressiert und sollen eher als Hinweis auf die Verkehrsüberwachung seitens der Behörden dienen. Ein Radarwarner oder eine Blitzer-App weisen im Gegensatz dazu exakt darauf hin, an welchen Standpunkten sich eine Radarfalle befindet, sodass wohl die meisten Nutzer abrupt abbremsen, das Messgerät passieren, und anschließend weiterrasen.

Wie wird die Nutzung von Blitzer-Apps sanktioniert?

Da eine Blitzer-App allein dem Zweck dient, Blitzer an der Nase herumzuführen, ist sie entsprechend nicht erlaubt. Die Behörden können demzufolge ein Bußgeld für die Benutzung der Software verlangen. Die Ordnungswidrigkeit wird mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Geraten Sie in eine Verkehrskontrolle und nutzen in der Zeit eine Blitzer-App, ist das verboten. Sie müssen das Bußgeld erwarten.

Sind Radarwarner im Navi erlaubt?

Radarwarner im Navi sind auch nicht immer erlaubt.
Radarwarner im Navi sind auch nicht immer erlaubt.

Der reine Besitz eines Radarwarner-Navis ist laut StVO nicht strafbar. Die Geräte an sich dürfen zwar benutzt werden, die Zusatzfunktion als Blitzerwarner muss jedoch ausgeschaltet sein. Somit ist das Navi mit Radarwarner im Auto an sich erlaubt.

Wer jedoch bei der Benutzung der Zusatzfunktion erwischt wird, muss ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg erwarten. In diesem Fall kommen die gleichen Konsequenzen auf Sie zu, als hätten Sie ein Gerät verwendet, welches ausschließlich dem Zweck dient, vor Blitzern zu warnen.

Sind eigenständige Radarwarner verboten?

Radarwarner sind illegal. Sie sind strikt verboten und werden beschlagnahmt. Auch hier ist der Besitz erlaubt, da diese Geräte jedoch im Dauerbetrieb nach Strahlen messen, sind sie immer aktiviert, sodass der Radarwarner illegal im Fahrzeug ist.

Spezielle Blitzerwarner sind verboten, weil sie die Messungen stören könnten. Dies ist natürlich nicht erlaubt und erfüllt nicht mehr den Zweck des Bußgeldkataloges und der hiesigen Gesetze. Denn damit hätten Fahrer einen Freifahrtschein und können die Sicherheit des Verkehrs und anderer Teilnehmer aktiv gefährden.

Es ist jedoch erlaubt, vor der Fahrt nach Blitzern zu gucken. So können Sie den Radarwarner oder die Blitzer-App nutzen, um sich die Verkehrsmessungen anzugucken, die auf Ihrer Strecke liegen.

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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Radarwarner:

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  • Produkttyp: RADARDETEKTOR
  • Marke: ooono
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  • All-in-One und Standalone: Blitzer- und...
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  • GPS-Gefahren-Warner inkl. Akku, Micro-USB-Kabel,...

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Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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54 Kommentare

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  1. Frank
    Am 27. Februar 2024 um 18:17

    Als Fahrer ist es nicht gestattet, aber was ist wenn die Beifahrerin sowas auf dem Handy hat? Ich als Fahrer bin nicht verantwortlich was meine Beifahrerin an ihrem Handy macht. ;)

  2. U.L.
    Am 11. März 2023 um 0:21

    Ich habe das jetzt noch mal genau gelesen:
    “Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.”
    Ich glaube ich habe den Ausweg, oder zumindest einen Gedanken, den man mal einem Anwalt vorlegen sollte: “ein technisches Gerät… …das dafür bestimmt ist…” Und jetzt kommt es: ein Handy ist nicht dafür bestimmt.
    Ein Handy ist ein technisches Gerät, ja, ich führe es mit, ja, es ist betriebsbereit, natürlich, aber es ist nicht dafür bestimmt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Zu stören sowieso nicht, das geht schon technisch gar nicht. Das es das anzeigen kann, mit einer App, na gut. Aber der Satz sagt eindeutig “ein technisches Gerät… …das dafür bestimmt ist…” und das ist ein Handy nicht. Ein Handy ist ein MobilTELEFON, also ein Gerät zum telefonieren. Das ist es, wozu es bestimmt ist. Und es hat Zusatzfunktionen, klar, Kamera, Diktiergerät, Navi, Mails empfangen, Video, Spiele, Wetter, Bank usw. usw. Aber es bleibt ein TELEFON und ist nicht dafür bestimmt… Und somit hebelt es diesen Satz aus.
    Das ist Wortklauberei, das weiß ich. Aber Blitzer an ungefährlichen Stellen, an denen man möglichst viel Umsatz macht regelrecht zu verstecken, ist auch nicht der Sinn der Verkehrsüberwachung, oder?
    Außerdem wüsste ich gerne mal die Begründung, mit der ein Polizist mein Handy durchsuchen dürfen soll. Wegen einer möglicherweise vorliegenden Ordnungswiedrigkeit einen Eingriff in meine Privatsphäre? Ich glaube nicht.
    Privatsphäre: “Dieses Recht kann aufgrund des öffentlichen Interesses an einer Person oder zum Zwecke der Strafverfolgung eingeschränkt werden.” und eine Straftat liegt ja wohl nicht vor, wenn es kein Straßenrennen war. “Gefahr im Verzug” auch nicht, also kann er auch nicht das Auto und/oder das Handy ohne meine Zustimmung durchsuchen. Und die bekommt er nicht.
    Ich glaube, diese Argumetation würde sogar standhalten, wenn die App noch offen auf dem Display zu sehen ist, denn der Fakt bleibt: Ein Handy ist nicht dafür bestimmt usw. Aber das sollte man vielleicht besser nicht ausreizen. Wird man angehalten, muß die App sofort aus sein.
    Ich hätte da noch eine andere Idee: So eine App, meine jedenfalls, warnt ja nicht ausschliesslich vor Blitzern, sondern auch vor anderen Gefahrenstellen, wie Stauenden, Sichtbehinderungen, Unfallstellen und so weiter. Also ist es doch eigentlich kein (ausschliesslicher) Blitzerwarner, sondern ein Gefahrenwarner. Und weil bei Blitzern auch schon mal unerwartet und anscheinend grundlos stark gebremst werden kann, betreibt man die um Unfälle zu vermeiden… Natürlich kommt man damit nicht durch, das ist mir auch klar, ist nur so ein Gedanke.
    Aber mal ehrlich, wenn man mit 80 oder 90 in der Stadt fährt, sollte man den Führerschein abgeben, das macht man nicht. Und wenn man am Kindergarten oder einer Schule nicht langsam ist, dann ist das Ticket berechtigt. Es geht doch wohl um die Blitzer, die auf einer leeren, übersichtlichen Straße hinter einer Mülltonne versteckt werden, oder wo auf einer graden mehrspurigen Straße mit beidseitigen Leitplanken 50 eingerichtet ist, und gelasert wird. Und wenn ich da mit 55 zur Kasse gebeten werde, ist das offensichtliche Abzocke. Dafür benutzt man doch die App eigentlich.

  3. Fox
    Am 24. Februar 2023 um 17:55

    Ich habe einen Bekannten der hat sein Auto (Kia) zur Durchsicht in die Werkstatt gebracht.Als er es wieder abholte war der Radarwarner gelöscht.Er regte sich auf das sie an seinem Auto was gemacht haben das er nicht in Auftrag gegeben hatte.Der Radarwarner war in das Navi installiert (Neuwagen).Es wurde Ihm gesagt das sie die Auflage bekommen haben es zu löschen wenn es Installiert ist.Meine Frage darf eine Werkstatt das Ausführen obwohl sie keinen Auftrag vom Besitzer bekommen hat.Ich weiß auch das es verboten ist einen Warner zu benutzen aber auf jedes Smartphone kann man so etwas installieren auch mobile Blitzer.Kann man gegen diese Werkstatt rechtlich vorgehen.

  4. David
    Am 29. November 2021 um 23:12

    Blitzer erschrecken mich immer so sehr, dass ich abrupt abbremse, auch wenn ich exakt die vorgeschrieben Geschwindigkeit fahre, insbesondere bei versteckten Blitzern, die NICHT an gefährlichen Stellen aufgestellt sind und die ich quasi im allerletzten Moment “entdecke”. Ich frage mich, ob ich wegen solcher, aus meiner Sicht, gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr nicht auch mal Anzeige erstatten sollte.
    Zur Klarstellung: Ich bin dafür, dass Raser geblitzt werden, dass Ordnung auf den Straßen herrscht, dass aber auch auf Seiten der Exekutive der Verkehr nicht gefährdet werden sollte. Hat jemand mal eine Statistik von Unfällen, die aufgrund von schreckerfülltem Bremsen vor einem Blitzer passiert sind? Das würde mich als Mathematiker mal sehr interessieren.

  5. Manuel
    Am 20. Februar 2021 um 12:59

    Einfach App im Hintergrund laufen lassen, fertig. Keiner kann dir was.

  6. Klaus
    Am 5. Juli 2020 um 18:39

    Also ist ja die aktuelle Lage ganz klar.

    Wird man mit einer Blitzer App oder einem Blitzer Navi in Deutschland erwischt bekommt man Probleme.
    Es reicht, anscheint schon aus die Blitzer.de app installiert zu haben.
    Wie man das Kontrollieren soll, ist natürlich eine andere Sache.

    Wie sieht es aber mit Apps aus welche mir das Tempolimit Anzeigen also wie schnell ich, wo Fahren darf?

  7. Daniel
    Am 15. Juni 2020 um 20:30

    .-)In Deutschland wird immer viel geschrieben:-))
    bin Pole,,,,hier schreibt man nicht,hier lässt man sich sofort etwas einfallen
    sind die doppelklick zigarettem aus dem Verkauf weg? na dann gibts die kleinen Kugelchen zum Klicken im Net zu kaufen.
    Sind Navis mit Radarwarnung verboten?
    na dann Häng dein Handy in den Halter rein,,,und leg ein zweites Handy auf den Sitz mit Radarwarn App,,,,
    wirst angehalten,,,??,,,na und????,,,dann gibst dein handy ab,,,und das andere handy stellst auf leise,,,und schmeiss unter sitz.
    smartphone gibts ab 100,-€,,,,internet? kein Problem,,,mach Hotspot an auf deinem Abohandy,,
    Thema erledigt,,,
    und ihr diskutiert wochenlang mit Bussgeldkatalog redaktion

    ich kriege kopfschmerzen hier:-)))

  8. Sm62
    Am 4. Juni 2020 um 7:07

    Unter meinem Heizungsregler ist ein Fach. Wenn ich mein Handy da rein tue und mein rechten Knie gegen den Fach drücke, wie will die Polizei sehen welche App ich betreibe, wenn ich alles hören kann und die App sich ausschaltet, bei einer Verkehrskontrolle? Kann mir das Jemand mal sagen?

  9. Hillbilly
    Am 7. Mai 2020 um 22:10

    Auch nach dem 28.April 2020:
    Der Beifahrer darf ein Navi samt Radarwarner vor sich hinstellen. Problematisch wird es, wenn man alleine unterwegs ist.
    Wenn eine Kontrolle in Sicht kommt, kann ich den Stecker ziehen und das Navi ist bei Erreichen der Kontrolle aus. Danach kann es aber spannend werden: Ist ein Navi ausgeschaltet, könnte das den Verdacht wecken, dass das Teil ein aktives Tool drin hat. Normalerweise dürfen die Beamten das Auto nicht durchsuchen, und damit auch nicht einfach das Navi. Und jetzt Obacht zum Geniessen: Gestatte ich beides nicht, dann liefere ich denen aber ein Verdachtsmoment. Dann wiederum könnte gelten “wir hatten den begründeten Verdacht, weil der Fahrer….verneinte” – und ich würde mich gewaltig täuschen, wenn die Kontrolleure nicht demnächst Vorratsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft mitführen, mit denen sie dann nach Gusto das Gerät beschlagnahmen dürfen.
    So ähnlich lief, läuft das auch bei der Steuerfahndung in Banken. Wer Geld sparen will, sollte zuerst investieren: zwei gleichartige Navis, eins mit Warner, eines, wo sie deaktiviert ist. Routennavi ans Fenster, das scharfe Navi in den Fußraum legen, dessen Piepsen man auch von dort hört. Also wenn kein Beifahrer zur Hand ist. Es ist ein wenig Hase und Igel.

  10. Galtar
    Am 4. Mai 2020 um 1:50

    Ich hab ein Radarwarner und nicht ein anti-radar, also ist das erlaubt überhaupt? Viele andere Ländern erlauben solche Geräte (anti-radar sind verboten) und hier in Deutschland nicht? Aber was passiert wenn ein Fahrer von Ausland in Deutschland kommt und hat ein Radarwarner obwohl er nicht weisst ob hier in Deutschland erlaubt ist oder nicht (Radarwarner)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2020 um 14:31

      Hallo Galtar,

      die Nutzung von Radarwarnern ist in Deutschland nicht zulässig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Xadrus
    Am 17. März 2020 um 0:48

    Hey,

    wenn ich jetzt in der Probezeit mit so einer App (aktiv) erwischt werde, hat das dann Konsequenzen auf die Probezeit? Ist es ein B Verstoß oder ein A Verstoß?

    Und nach meinem Verständnis, darf die App zwar installiert sein, aber nicht laufen. Heißt wenn ich die App einfach vor der Kontrolle beende, ist es, als hätte ich sie gar nicht benutzt?

    Mit freundlichen Grüßen

  12. Dr.Stefan K.
    Am 23. Juli 2019 um 15:49

    Moin aus Hamburg! Was sagt denn die Gestzgebung darüber aus ,wenn mein Beifahrer mit seinem Handy neben mir eine Blitzer App benutzt????? Ich glaube juristisch gesehen kommt man damit durch!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2019 um 15:54

      Hallo Stefan,

      die Info finden Sie im obigen Text.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Kako
    Am 16. Mai 2019 um 20:41

    Ich habe ein Navi welches an stellen wo Feste und auch mobile Blitzer stehen zufälligerweise vor einer Gefahrenstelle warnt.
    Eine Gefahrenstelle ist ja zb auch ein Unfallschwerpunkt, und davor warnt das Navi.

    Also in meinen Augen kann diese Art der Warnung nicht illegal sein da sie ja der Verkehrssicherheit dient.

  14. Kurtpaule
    Am 5. Mai 2019 um 11:27

    Liebe Leute,
    regt Euch bitte nicht so auf. Die Radarwarner braucht kein Mensch. Ist im Navi eingestellt, bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit einen Signalton auszugeben, verlangsamt man ganz einfach. Dann wird man auch nicht geblitzt, falls dort ein Blitzer vorhanden ist. Wer viel Zeit hat, könnte sich ja auch zu Hause vor Antritt der Fahrt über die angezeigte Route eine Liste anfertigen mit den vorhanden Radarfallen und dann das wieder deaktivieren. Stimmt’s oder habe ich Recht?
    LG
    Kurtpaule

  15. Francisco
    Am 29. März 2019 um 1:57

    Wunderschönen Guten Abend, heute hat es mich erwischt.
    Hatte die Blitzerapp offen und fuhr aus Potsdam kommend, Richtung Berlin, auf der Avus.
    Der zivile Polizeiwagen, hat meine App im geöffneten Zustand gesehen, darauf wurde ich rausgezogen.
    Ich erklärte dem Polizisten das die keine App wäre, die ausschließlich Biltzer anzeigen würde, sondern auch Unfälle und Baustellen und Hindernisse.
    Was für Ihn, uninteressant erschien und er sagte, das ich mit einer OWI und einen Punkt in Flensburg rechnen müsse.

    Lohnt es sich bei erhalt des OWI Bescheides, einen Rechtanwalt einzuschalten ????

    LG aus Berlin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 11:43

      Hallo Francisco,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Can
    Am 24. März 2019 um 1:00

    Hallo wie hoch ist das bußgeld wen das navi meine Sicht behindert?

  17. Chatzimichailidis
    Am 19. März 2019 um 23:41

    Wahnsinn.Letztendlich habe ich verstanden das ich nicht verstehen darf was was ich weiss.Also es ist eine Grauzone,nicht weiss nicht schwarz.Ähhh ok,darf ich radio hören,und muss ich es ausschalten wenn ne blitzermeldung kommt?wie beuge ich als gesetzestreuer vor,das mir keine illegalitäten zu ohren kommen,und wenn ?…aähh…nun so ein radarwarngerät wie ein radio ist legal,aber die abgespeckte version ohne musik und nachrichten ist illegal,leck mich doch am arsch.legal illegal scheissegal,wo kein kläger auch kein richter.Lasst euch einfach nicht erwischen.Geheimnisse können ganz doll geil sein.

  18. Wiki
    Am 13. Februar 2019 um 11:06

    Als erstes finde ich es es Illegal das die Polizei an jeder Ecke ihren Stadtkasse auffrischt und dann noch andere für sich Arbeiten lässt und noch bezahlt,ihre Mitbürger auszuspionieren was anderes ist es nicht. Wer sagt mir das die welche in getarnten Stellen oder verdunkelten Autos sitzen nicht alle Autos Fotografieren Die EU müsste das mal vereinigen so wie es in Schweden ist, das man vor einer Fotokamera (Blitzer) gewarnt wird in einem ausreichenden Abstand. Dann können die Ordnungshüter ( ich verkneife mir das Lachen ) nicht mehr sagen das der Blitzer nur steht weil so viele Unfälle dort sind, sollte es so sein können die auch davor Warnen, sollte der Stadt sogar ihre Pflicht sein und nicht eine Sparbüchse aufstellen was anderes ist es nämlich nicht. Das tun sie aber nicht bzw. ihre Angestellten die für sie die Drecksarbeit machen das ist nichts anderes als wenn ein anderer jemand zusammenschlägt oder ermordet im Auftrag. Wer nichts zu verbergen hat muss sich nicht getarnt in Autos hinter Büschen, Bäumen, Tarnnetzen, Mülltonnen etc. verstecken was diese Ordnungshüter oder deren Angestellten oder Selbstständige ja so alles Praktizieren.
    Da heisst es immer in Deutschland wird niemand Ausspioniert, ja ich weiss das nennt man verdeckt ermitteln. Da wird genauso wenig gelogen wie es die Politiker machen.

  19. Wenzel
    Am 1. Januar 2019 um 22:52

    Wie ist es mit Tomtom Navis ! Tomtom wirbt ständig für die entsprechende Navis die Warnsoftware runter zu laden und kassieren dafür ! Ist das statthaft für Tomtom ( Staat kassiert die Merwert-Steuer ) und der Käufer zahlt dann noch mal Ordnungsgeld? Ich denke der Staat ist dann schlimmer als ein Gauner !

  20. Klaus
    Am 14. Juli 2018 um 0:34

    Ich teile die Meinung von Becks! Wie er schon sehr richtig bemerkt hat, lautet der Gesetzestext: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ (§ 23 Abs. 1b StVO).
    Damit ist im Hinblick auf die Auslegung der Norm zweierlei festzustellen:
    1) Es muss keine “Störung” i.S.d. Norm vorliegen. Ausreichend ist schon, dass das Tatbestandsmerkmal “Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen” erfüllt ist. Dies ergibt sich eindeutig aus dem Wort “oder”.
    2) Entscheidend ist die Bestimmung des Geräts: Ein Navi ist für Navigationbestimmt. Es ist kein Gerät, dass dazu “bestimmt” ist “Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören”.
    Dazu müsste das Gerät speziell, zumindest aber vorrangig für diesen speziellen Zweck konstruiert worden sein. Sonst wäre ja jedes Brotmesser in der Küchenschublade eine verbotene Waffe, ebenso ein Küchenstuhl, mit dem man jemanden erschlagen könnte.
    Entscheidendes Kriterium ist also die Zweckbestimmung. Und ein Navi ist eben nicht dafür bestimmt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Ebensowenig wie ein Brotmesser zum Töten bestimmt ist.
    Da spielt ein wenig Philosophie mit rein, ist aber eigentlich ganz logisch.

  21. Roko
    Am 17. April 2018 um 11:21

    Was ist mit einem anti radar. Radar warner? Er warnt mich ja nur. Er verhindert ja keine Blitze oder manipuliert das Messgerät? Oder stört es?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 17:11

      Hallo Roko,

      hier ist der Gesetzestext eindeutig:

      “Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.” (§ 23 Abs. 1b StVO)

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Leon
        Am 23. Januar 2019 um 0:08

        ……..„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen……….

        ….aber mein beifahrer, darf er das tun und ein technisches Gerät mitführen und betreiben an seine seite? ……

  22. Becks
    Am 22. März 2018 um 22:43

    „Ob die Blitzer-App legal oder illegal ist, ist eine rechtliche Grauzone. Dennoch können die Behörden ein Bußgeld für die Benutzung der Software verlangen.“

    Verlangen kann man ja sehr sehr viel!
    Und ausgelegt werden kann auch viel. Aber solange der Paragraf 23 Abs. 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) das besagt,:

    „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. […]“,

    ist es immer noch nicht klar definiert.
    Entscheidend ist das Gerät und dessen Bestimmung. Ein Navi ist für Navigation BESTIMMT(!) wie ein Telefon zum telefonieren. ->Folglich nicht strafbar. Solange nicht die Nutzung von Geräten untersagt ist, die standortbezogen in der Lage sind vor Blitzern zu warnen kann zusätzliche Software genutzt werden. Höchst umstritten finde ich das Urteil des OLG Rostock welches Manfred hier aufführte. Es ist der Meinung weil ein (Blitzerwarn-)Programm ausgeführt wird ist die Bestimmung des Gerätes darauf reduziert.
    Die Bestimmung eines Gerätes ist dessen Grundeigenschaft, oder? Somit kann nur der Einsatz eines speziellen Gerätes verboten sein…

  23. Steve
    Am 8. September 2017 um 20:00

    Hallo,
    Wie schaust es aus wenn ich ein selbstbeschriebenes Schild mit der Aufschrift (“Blitzer – Vorsicht”) mit eigener Kraft am Straßenrand halten würde, ohne es abzustellen?

    Das sollte doch keine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer darstellen, im Gegensatz zu einem plötzlichen roten aufleuchten, oder Werbungen oder Wahlplakate…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:19

      Hallo Steve,

      dies ist grundsätzlich nicht verboten. Allerdings kann es sein, dass Polizeibeamte Sie des Platzes verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Micha
        Am 27. September 2017 um 4:20

        Kein Problem, habe ch auch schon gemacht, nur darf das Schild nicht einfach nur abgestellt werden.Weitere Möglichkeit ist das zuparken von Blitzern, wenn hier kein Park oder Halteverbot besteht auch sehr lustig.Hatte es gemacht und bin dann für eine Stunde einkaufen, als ich zurück kam war das Ding abgebaut.

  24. Heinz
    Am 24. Juni 2017 um 22:53

    Tolga hat also einen Neuwagen der ab Werk illegal ist da das Navi auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweist. Was ist mit dem neuen VW Arteon bei dem in der Werbung die Ordnungshüter ziemlich belämmert sehen wie das Auto automatisch auf die zulässige geschwindigkeit abbremst. Ist das eine Gestzeslücke da der Fahrer nicht auf die Verkehrsüberwachungsmaßnahme hingewiesen wird sondern das Auto die Polizei selbständig verarscht. Bin etwas verwirrt. Ist der Besitz des Arteon legal nicht aber das fahren damit ?! es wird immer seltsamer.

    • Snooker
      Am 22. Juli 2018 um 13:42

      Hier liegt die Anwort eigentlich nahe: Da das Auto die Geschwindigkeit der Beschilderung anpasst und nicht auf eine in dem Falle zufällig in diesem Bereich stattfindende Geschwindigkeitskontrolle reagiert, ist das so vollkommen legal. Die Verkehrszeichenerkennung sorgt ja dafür, dass dauerhaft die Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird, nicht nur für den Fall einer Geschwindigkeitskontrolle.
      In der Werbung wird das Auto ja nur langsamer, weil kurz vor der Kontrolle ein Schild steht. Genau das Gleiche SOLLTE der Fahrzeugführer ja auch tun.

  25. Manfred
    Am 7. Juni 2017 um 22:34

    Aktuell hat das Oberlandesgericht Rostock einen Einspruch eines Autofahrers zurück gewiesen,er muß nun sein Bußgeld von 75 Euro zahlen und bekommt wohl auch seinen Punkt in der Verkehrssünderkartei.Der Grund ist bekannt,Er hatte auf seinen Smartphon die Blitzer-App aktiviert.Eine Blitzer-App wie auch ein Blitzer-Warner eines Navis,warnt vor einer Stelle an der öffter einmal eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt wird,aber meistens keine ist.Mein Autoradio meldet mir, selbst wenn ich eine CD höre,aktuelle Blitzer und die auch teilweise mit ziemlicher Genauigkeit.Ich bedauere sehr das es in Deutschland fast keinen Radiosender mehr gibt der alle halbe Stunde im Durchschnitt 5 min für Blitzer Meldungen vergeudet,wo ist hier Gerechtigkeit ?

  26. Luigi M. 1
    Am 8. April 2017 um 19:29

    Kann die Polizei den eingeschalteten Warner automatisch erkennen (Orten), oder nur bei einer normalen Verkehrskontrolle erkennen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 10:39

      Hallo Luigi,

      genaue technische Informationen liegen uns hier nicht vor. Es ist verboten, beim Führen eines Fahrzeugs ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, welches für die Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Tolga
    Am 22. März 2017 um 3:08

    Ich habe ein Neuwagen und der zeigt mir die meisten Blitzer an ist das auch illegal?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 9:48

      Hallo Tolga,

      gemäß StVO ist es verboten ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Insofern ist dieser Service vermutlich illegal. Mögliche Buße sind 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. manfred
    Am 18. Januar 2017 um 9:33

    Wenn das Smartphone ausgeschaltet der Polizei auf Aufforderung überreicht wird und nur mit einem Passwort aktiviert werden kann; Muss es das wenn dies gefördert wird? Nur dann wäre ja die App erkennbar.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 11:24

      Hallo manfred,

      in der Regel können die Polizeibeamten ein Handy nicht ohne weiteres kontrollieren. Liegt allerdings ein begründeter Verdacht oder ein Beschluss vor, kann dies möglich sein. Hier sollten Sie sich jedoch an einen Anwalt wenden, da wir keine rechtliche Beratung durchführen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. AlexBerlin
    Am 30. Dezember 2016 um 14:28

    Versucht denn die Polizei im Verdachtsfall auch das Smartphone zu beschlagnahmen? Es ist ja im Grunde kein Gerät, das zur Überwachung oder gar Störung konzipiert wurde.
    Jedoch würde ich es mir nur unter Gewaltanwendung abnehmen lassen, da viele persönliche Daten, vor allem Nacktfotos meines Partners/Partnerin darauf zu finden wären. (als Beispiel für eine Begründung)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2017 um 14:58

      Hallo Alex,

      im Verdachtsfall darf die Polizei in der Tat das Handy kontrollieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Adrian
    Am 10. August 2016 um 22:02

    Ich habe ein navi das mir auch mobile blitzer und radarfallen anzeigt ist das illegal weil ich verstehe mal wieder die ja/nein aussage aus dem text nicht

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. August 2016 um 8:34

      Hallo Adrian,

      gemäß § 23 Abs. 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) darj derjenige, der ein Fahrzeug führt, ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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