Oft führt nur eine ärztliche Untersuchung zum Führerschein

Jeder Führerscheinanwärter ist sich dessen bewusst, dass er seine Fahrerlaubnis nur dann erhält, wenn er die nötigen Fahrstunden in der Fahrschule absolviert und sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung besteht.
Was viele jedoch vergessen: Es gehört sehr viel mehr dazu, damit sie den Führerschein erhalten können. Auch bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen müssen erfüllt werden. Und hierzu gehört mehr als nur der allgemein bekannte Sehtest.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wann für den Führerschein ein ärztliches Gutachten nötig ist, ob es mit einer MPU verglichen werden kann, wie Betroffene vorgehen müssen und welche Kosten für die Untersuchung anfallen.
Inhaltsverzeichnis
In welchen Fällen wird ein ärztliches Gutachten angefordert?
Gemäß § 11 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen Bewerber um eine Fahrerlaubnis die dafür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Nähere Angaben zu den gesundheitlichen Voraussetzungen sind den Anlagen 4 und 5 zur FeV zu entnehmen.

In den folgenden Fällen können Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen, was dazu führt, dass die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anfordert:
- Hochgradige Schwerhörigkeit
- Mangelndes Sehvermögen
- Einnahme von Drogen oder bestimmten Medikamenten
- Herz- und Gefäßkrankheiten
- Diabetes mellitus
- Erkrankungen des Nervensystems
- Psychische Störungen
- Bewegungsbehinderungen
- Alkoholabhängigkeit
- Nierenerkrankungen
Fachärztliches Gutachten für den Führerschein – Wie ist vorzugehen?
Bestehen Zweifel an Ihrer Fahreignung, etwa weil Sie beim Antrag für den Führerschein Erkrankungen angegeben haben oder weil Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, fordert die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten an.
Ihnen wird in einem Zuge mitgeteilt, warum Ihre Fahreignung angezweifelt wird und welche Fragestellungen zu klären sind. Des Weiteren wird vorgegeben, über welche Qualifikation der Sie zu untersuchende Arzt verfügen muss. In vielen Fällen muss das Gutachten von einem „Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung“ angefertigt werden.
Im Anschluss machen Sie einen Termin mit dem jeweiligen Arzt. Im Vorfeld müssen Sie in der Regel einige Fragebögen ausfüllen. Nehmen Sie Medikamente ein, sollten Sie diese mitbringen. Nach einem ausführlichen Gespräch erstellt der Mediziner ein ärztliches Gutachten. Dieses müssen Sie anschließend bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.
Ärztliches Gutachten für den Führerschein: Welche Kosten fallen an?

Viele Betroffene fragen sich, wie hoch die für ein verkehrsmedizinisches Gutachten zu erwartenden Kosten ausfallen. Leider lässt sich hierauf keine pauschale Antwort geben.
Die Kosten für ärztliche Gutachten können je nach Arzt und Wohnort stark variieren. Auch der Grund, der dafür gesorgt hat, dass Betroffene ein fachärztliches Gutachten vorlegen müssen, um den Führerschein zu erhalten, hat Einfluss auf die Kosten.
FAQ: Das Wichtigste zum ärztlichen Gutachten
Bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen kann die Fahreignung eines Führerscheinanwärters infrage gestellt werden. In diesem Fall kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten anfordern. Es handelt sich dabei nicht um eine MPU.
Ein ärztliches Gutachten wird nicht vom behandelnden Arzt erstellt, sondern von einem Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ja, ein ärztliches Gutachten verursacht Kosten, die je nach Arzt und Wohnort stark variieren. Auch der Grund für die Anfertigung eines ärztlichen Gutachtens spielt eine Rolle. Mehr dazu erfahren Sie hier.
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