Was ist die Anhörung zum Bußgeldverfahren eigentlich?

Haben Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen und wurden dabei erwischt, dann können Sie in den meisten Fällen einen Bußgeldbescheid erwarten. Bevor es jedoch dazu kommt, muss die zuständige Behörde (häufig die Polizei oder das Ordnungsamt) Ihnen zunächst nachweisen, dass Sie auch wirklich der verkehrssündige Fahrer sind. Dem Halter des Wagens darf gemäß Verkehrsrecht nicht einfach jede Tat vorgeworfen werden, die mit dem Kfz begangen wurde.
Ist bspw. das Blitzerfoto unscharf und die Polizei ist deswegen unsicher, ob der durch das Kennzeichen ermittelte Halter auch der Fahrer ist, kann vor dem Bußgeldbescheid eine Anhörung im Bußgeldverfahren stattfinden. Diese erfolgt durch den Anhörungsbogen. Hierbei erhoffen sich die Ermittler nähere Angaben zur Tat. Inwieweit Sie dabei verpflichtet sind, diese Anhörung im Bußgeldverfahren wahrzunehmen, das lesen Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Infos zum Anhörungsbogen – kurz und knapp im Video
Wie sollten Sie auf die Anhörung im Bußgeldverfahren reagieren?

Die Anhörung zur Ordnungswidrigkeit ist bei Ihnen eingegangen – über die darauffolgenden Schritte herrscht unter Autofahrern häufig Uneinigkeit. Sollte ich die Anhörung im Bußgeldverfahren ausfüllen oder ignorieren?
Auch wenn der Inhalt des Schreibens es andeutet: Sie müssen den Bogen zur Anhörung im Bußgeldverfahren nicht unbedingt zurücksenden. Sie sind lediglich dazu verpflichtet, die Angaben zur Person, die normalerweise bereits vorhanden sind, zu überprüfen. Sollten diese falsch sein, müssen Sie diese korrigieren. Anders verhält es sich aber in der Anhörung im Bußgeldverfahren bei den Angaben zur Sache. Hierzu müssen Sie sich nicht äußern.
Falls Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Anhörungsbogens haben (etwa weil Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben), können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Zwar können Sie gegen die Anhörung im Bußgeldverfahren noch keinen Einspruch einlegen, jedoch gegen den ggf. darauf folgenden Bußgeldbescheid. Ein Rechtsanwalt ist hier ratsam.
Um Ihnen eine Vorstellung zu geben, wie ein solcher Bogen aussehen kann, haben wir als Beispiel für die Anhörung zur Geschwindigkeitsüberschreitung im Bußgeldverfahren ein Muster verlinkt.
Nach der Anhörung im Bußgeldverfahren: Frist und Kosten

Wie bereits erwähnt stellt die alleinige Anhörung zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit noch keinen Bußgeldbescheid dar. Das bedeutet zum einen, dass Sie damit noch kein Bußgeld zahlen müssen und vorerst auch keine weiteren Sanktionen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot auf Sie zukommt. Kosten entstehen somit zunächst nicht für Sie.
Eine Frist müssen Sie nur einhalten, wenn Sie Angaben machen wollen – diese Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und ist im Anhörungsbogen angegeben.
Zu beachten ist die Anhörung im Bußgeldverfahren bei der Verjährung einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Diese Verjährungsfrist beträgt drei Monate, kann aber durch den Anhörungsbogen unterbrochen werden. Mit Erhalt des Bogens beginnt die Frist erneut.
FAQ: Das Wichtigste zur Anhörung im Bußgeldverfahren
Der Beschuldigte kann einen Anhörungsbogen ausfüllen und sich zu der vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit äußern.
Sie sind nicht verpflichtet, im Anhörungsbogen Angaben zur der Ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu machen.
Nach dem Anhörungsbogen erhält der Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid, in welchem die Sanktionen gegen ihn vermerkt sind.
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