Wann kommt der Anhörungsbogen?

Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen – zum Beispiel, weil Sie schneller unterwegs waren als erlaubt oder eine rote Ampel überfahren haben – müssen Sie einen Bußgeldbescheid erwarten. Dieser teilt Ihnen mit, welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gegen Sie verhängt werden. Das kann ein Bußgeld sein oder bspw. auch ein Fahrverbot. Allerdings wird häufig zuerst ein Anhörungsbogen versendet. Eine Frist hat die dafür zuständige Behörde zunächst nicht einzuhalten.
Dabei kann es aber bei den zuständigen Ermittlern zu Verzögerungen wegen Urlaub, Krankheit, Unklarheiten usw. kommen – somit bedeuten diese Angaben für den Anhörungsbogen keine festgelegte Frist. Dieser kann auch deutlich später eintreffen.
Wichtig ist nur, dass er nicht nach der Verjährung der Ordnungswidrigkeit eintrifft. Diese beträgt in der Regel drei Monate. Dazu erfahren Sie mehr unter dem letzten Punkt.
Inhaltsverzeichnis
Infos zum Anhörungsbogen – kurz und knapp im Video
Was bedeutet die angegebene Frist auf dem Anhörungsbogen?
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten? Die Frist, die für Sie wichtig ist, wird typischerweise in dem Schreiben erwähnt. Oftmals handelt es sich um eine Zeitspanne von 8 bis 14 Tagen, in denen Betroffene auf das Schreiben antworten müssen. Die dabei verwendete Formulierung sorgt jedoch nicht selten für Verwirrung.

Unter Umständen ist es jedoch ratsam und sogar verpflichtend, beim Anhörungsbogen die Frist zur Rücksendung zu beachten.
- Wenn die Angaben zur Person fehlerhaft sind: In diesem Teil des Bogens sind Ihre Personalien festgehalten. Sie sind verpflichtet, diese zu überprüfen und ggf. zu korrigieren und den Anhörungsbogen mit den Korrekturen an die jeweilige Behörde zurückzusenden. Unter der Sektion „Angaben zur Sache“ müssen Sie nichts angeben.
- Wenn jemand anderes die Ihnen vorgeworfene Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat: In diesem Fall können Sie den anderen Fahrer angeben und den Anhörungsbogen innerhalb der Frist zurückschicken, um sich selbst zu entlasten. Dies sollten Sie jedoch nur machen, wenn Sie sich dessen absolut sicher sind. Eine wahrheitswidrige Angabe kann als Straftat gewertet werden, da Sie damit die Ermittler täuschen.
- Wenn es sich um einen Firmenwagen handelt: Hier ist es im Normalfall nutzbringender, wenn der wahre Fahrer angegeben wird. Andernfalls muss das Unternehmen damit rechnen, eine Fahrtenbuchauflage zu bekommen. Da dies einen erheblichen Aufwand bedeutet, sollte hier genau abgewägt werden.
Was passiert, wenn ich beim Anhörungsbogen die Frist verpasst habe?

Waren die Angaben zur Person korrekt, müssen Sie, wie erwähnt, nicht beim Anhörungsbogen auf die Frist achten.
Verstreicht diese, ohne dass Sie reagieren, dann müssen Sie in der Regel mit keinen Sanktionen rechnen.
Haben Sie aber Ihre fehlerhaften Personalien nicht fristgerecht korrigiert, kann Ihnen ein Bußgeld auferlegt werden.
Die Verjährungsfrist beim Anhörungsbogen
An sich hat der Anhörungsbogen selbst keine Verjährungsfrist. Viel mehr hat er eine Bedeutung für die Verjährung der betreffenden Verkehrsordnungswidrigkeit. Er unterbricht diese nämlich: Nach Erhalt vom Anhörungsbogen beginnt die Frist von drei Monaten gemäß Verkehrsrecht erneut zu laufen.
FAQ: Das Wichtigste zur Frist beim Anhörungsbogen
Die Bußgeldbehörde muss für die Zustellung des Anhörungsbogens keine Frist einhalten. In der Regel wird er zwei bis drei Wochen nach dem Verstoß verschickt.
Wie lange Sie Zeit haben, um den Anhörungsbogen auszufüllen, wird in dem Schreiben erwähnt. In der Regel haben Sie dafür 8 bis 14 Tage Zeit.
Der Anhörungsbogen selbst hat keine Verjährungsfrist. Er unterbricht allerdings die dreimonatige Verjährungsfrist der Ordnungswidrigkeit. Mit der Zustellung beginnt die Verjährungsfrist erneut.
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