Menü

Anhörungsbogen: Verstoß zugeben oder nicht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Soll ich auf dem Anhörungsbogen meinen Verstoß zugeben?

Soll ich auf dem Anhörungsbogen meinen Verstoß zugeben?
Soll ich auf dem Anhörungsbogen meinen Verstoß zugeben?

Wer geblitzt wurde, erwartet normalerweise, dass irgendwann ein Bußgeldbescheid eintrifft. Doch vorher kommt in der Regel noch ein Anhörungsbogen, mit dem das Bußgeldverfahren eröffnet wird. In diesem Schreiben wird der Betroffene über die Vorwürfe informiert.

Doch es dient nicht nur der Information: Es soll dem Betroffenen auch rechtliches Gehör verschaffen. D.h. er kann Angaben zur Sache machen, also sich zum Verstoß äußern. Dies führt viele zu der Frage: Soll ich meinen Verstoß auf dem Anhörungsbogen zugeben oder nicht?

Im Folgenden Ratgeber soll zunächst die Frage geklärt werden, ob der Betroffene die Verpflichtung hat, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dann soll es darum gehen, inwiefern sich eine solche Äußerung auf das Verfahren auswirken kann. Letztlich geht es hier um die Frage, ob das Zugeben des Verstoßes wegen möglicher Nachteile vielleicht eher unterlassen werden sollte.

FAQ: Im Anhörungsbogen einen Verstoß zugeben

Wozu dient ein Anhörungsbogen?

Der Anhörungsbogen wird Ihnen zugestellt, um Sie über darüber zu informieren, dass Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Ebenfalls dient er dazu, dass Sie sich rechtliches Gehör verschaffen können. Es steht Ihnen frei, sich zur vorgeworfenen Tat zu äußern.

Muss ich den Verstoß, der mir vorgeworfen wird, zugeben?

Nein. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Werden die Sanktionen gemindert, wenn ich den Verstoß zugebe?

Nein. Auch wenn Sie den Verstoß tatsächlich begangen haben und ihn reumütig zugeben, hat das keine Vorteile für Sie. Unter Umständen können sich die Sanktionen stattdessen verschärfen, wenn Sie gegenüber der Behörde Details benennen, die dieser bislang unbekannt waren.

Keine Lust zu lesen? Der Anhörungsbogen im Video erklärt

Video zum Anhörungsbogen
Video: Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?

Muss ich auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugeben?

Wer einen Anhörungsbogen bekommt, erhält die Möglichkeit, sich zu äußern. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass dies auch tatsächlich nur eine Möglichkeit ist. Der Betroffene ist nicht gezwungen, Angaben zur Sache zu machen. Sein Schweigen kann ihm nicht negativ ausgelegt werden.

Hintergrund ist, dass keiner gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten. Auch wenn völlig klar ist, dass Sie den Verstoß begangen haben und dies vielleicht auch zugeben möchten, besteht keine gesetzliche Verpflichtung hierfür: Es steht Ihnen frei, ob Sie auf dem Anhörungsbogen Ihren Verstoß zugeben oder nicht.

Ist es besser, wenn ich auf dem Anhörungsbogen den Verstoß nicht zugeben möchte?
Ist es besser, wenn ich auf dem Anhörungsbogen den Verstoß nicht zugeben möchte?

Sollte ich auf dem Anhörungsbogen den Verstoß lieber nicht zugeben?

Eines ist klar: Wenn Sie auf dem Anhörungsbogen Ihren Verstoß zugeben, erwachsen Ihnen hieraus keine Vorteile. Sie erhalten also weder eine Sanktionsminderung noch sonstige Vergünstigungen.

Stattdessen können Ihnen durch ungeschickte Angaben eher Nachteile drohen. Wenn Sie etwa Details angeben, die den Behörden noch nicht bekannt waren, aber die Konsequenzen, die Ihnen mit dem Bußgeldbescheid drohen, verschärfen können, so ist dies ein eher unerwünschtes Resultat.

Daher kann es durch aus sinnvoll sein, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und im Anhörungsbogen den Verstoß nicht zugeben, sondern die entsprechenden Angaben freilassen.

Ein Anwalt kann im Einzelfall helfen

Im Einzelfall kann die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht hilfreich sein. Dieser kann Ihnen bereits bei der Anhörung helfen und Sie bei den Angaben beraten, z. B. wie Sie den Anhörungsbogen ausfüllen sollten. Durch seine Kenntnis und seine Erfahrungen mit dem Bußgeldverfahren kann er einschätzen, welches Verhalten angemessen ist und nicht in Nachteilen resultiert.

Dadurch, dass Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß nicht zugeben, halten Sie dem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht alle Optionen einer möglichen Verteidigungsstrategie offen. Möglicherweise ergeben sich hieraus dann Ansatzpunkte, die einen späteren Einspruch aussichtsreicher werden lassen.

Ob Sie nun auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugeben oder nicht: Sollten Sie vermuten, dass bei der Anhörung oder beim Bußgeldbescheid ein Fehler vorliegt, und dagegen vorgehen wollen, sollten Sie die Sache von einem Verkehrsrechtsanwalt prüfen lassen. Dieser kann Ihnen konkreten rechtlichen Rat für Ihren Fall und einen möglichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid geben.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (379 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Anhörungsbogen: Verstoß zugeben oder nicht?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

3 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Ingrid S
    Am 30. März 2023 um 18:33

    Auf meinem Anhörungsbogen ist die PLZ der angegebenen Straße in der ich zu schnell war, nicht richtig angegeben!Ist ein ganz anderer Stadtteil!Kann ich das zu meinem Vorteil nutzen?

  2. Toni C.
    Am 1. Juni 2022 um 22:43

    Diese Komentare haben mir über meine Entscheidung sehr geholfen, man sollte sich wirklich Erkundigen bevor man etwas zu schnell äußert.
    Am Ende ist man der Dumme.

  3. Birte S
    Am 30. Mai 2022 um 8:56

    Vielen Dank für die Hilfe, es hat mir weitergeholfen, wie ich mich verhalten soll im Regelfall.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.