Auffahrunfälle – In Deutschland an der Tagesordnung

Laut der ADAC Unfallforschung gehören zu den häufigsten Unfallursachen neben der Missachtung der Vorfahrt vor allem das Auffahren auf den Vordermann. Auffahrunfälle sind im Straßenverkehr also an der Tagesordnung.
Trotzdem wird jeder Autofahrer von einem Auffahrunfall kalt erwischt. Umso wichtiger ist es, Ruhe zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten, damit im Nachhinein keine weiteren Probleme entstehen.
Was ist aber nach einem Auffahrunfall zu tun? Trifft die Schuld immer den Auffahrenden? Und was ist bei einem Auffahrunfall mit Personenschaden zu beachten? Warum ist der Sicherheitsabstand und eine angepasste Geschwindigkeit so wichtig? Muss die Versicherung benachrichtigt werden?
Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Was ist zu tun bei einem Auffahrunfall?
Wenn Sie mit Ihrem Auto in einen Auffahrunfall verwickelt wurden, ist es zunächst wichtig, dass Sie sich nicht aufregen und mit dem anderen Fahrer in Streit geraten, sondern Ruhe bewahren. Dies ist in einer solchen Situation nicht immer einfach umzusetzen, trotzdem können Sie sich hierdurch häufig weitere Probleme ersparen.
Zunächst ist es von größter Bedeutung, dass Sie die Unfallstelle absichern. Hierbei sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Warnblinker einschalten
- Warnweste anziehen
- Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern – je nach Situation ist hier ein Abstand von 100 bis 400 Metern zum Fahrzeug einzuhalten

Stellen Sie fest, ob es sich um einen Auffahrunfall mit Personenschaden handelt.
Falls Personen verletzt wurden, ist der Rettungsnotdienst zu rufen und gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten.
Sind diese ersten Schritte erledigt, müssen Sie sich um die nötigen Formalitäten kümmern.
In der Regel kann es sinnvoll sein, die Unfallstelle und die beteiligten Kfz auf der Straße zu fotografieren, um den entstandenen Schaden am Fahrzeug für die Versicherung zu dokumentieren.
Mit dem anderen beteiligten Fahrer sollten Sie außerdem folgende Daten austauschen:
- Kontaktdaten: vollständiger Name und Adresse
- Autokennzeichen
- Informationen über die Versicherung: diese übernimmt die Schadensregulierung
- Bei einem Auffahrunfall im Ausland ist außerdem der Europäische Unfallbericht auszufüllen.
Ist bei einem Auffahrunfall die Polizei zu benachrichtigen?
Liegt ein Personenschaden vor, ist die Polizei auf jeden Fall zu benachrichtigen. Und auch wenn lediglich Blechschäden vorliegen, kann es hilfreich sein, die Polizei zu rufen. So kann der Schaden ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Wer hat Schuld bei einem Auffahrunfall?
Häufig wird bezüglich der Schuldfrage bei einem Auffahrunfall angenommen, dass die Schuld grundsätzlich den Auffahrenden trifft.
Doch dem ist nicht immer so, vielmehr müssen die Umstände des Unfalls genauer beleuchtet werden.
Setzt ein Fahrer beispielsweise sein Auto an einer Ampel in Bewegung, bremst dann aber plötzlich wieder ab und provoziert damit einen Unfall, kann ihm die Schuld zugesprochen werden.
Gleiches gilt, wenn der Vorausfahrende während der Fahrt eine Vollbremsung durchführt, obwohl kein zwingender Grund vorliegt.
So beugen Sie einem Unfall vor

Insgesamt sollten Sie darauf achten, vorausschauend zu fahren, um einen Unfall zu vermeiden.
Verzichten Sie auf das Fahren bei überhöhter Geschwindigkeit.
Besonders wichtig ist es außerdem, stets genügend Abstand zum Vordermann einzuhalten.
Nur so können Sie rechtzeitig reagieren und bremsen, wenn das vorausfahrende Fahrzeug abrupt stoppt.
FAQ: Das Wichtigste zum Auffahrunfall
Hier erklären wir, wie Sie sich nach einem Auffahrunfall verhalten sollten, um Folgeunfälle zu vermeiden.
Handelt es sich lediglich um einen kleinen Blechschaden, sind Sie nicht verpflichtet, die Polizei zu rufen. Sind allerdings Personen bei dem Auffahrunfall zu Schaden gekommen, müssen Sie diesen melden.
Diese Aussage kann nicht pauschal getroffen werden. Bei einem Unfall müssen stets die individuellen Umstände betrachtet werden. Nur so kann bestimmt werden, wer Schuld an der Kollision trägt.
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