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B196-Führerschein: Voraussetzungen, Kosten, Beantragung

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was ist der Führerschein mit B196-Erweiterung?

Mit der B196-Erweiterung Motorrad fahren: Was ist zu beachten?
Mit der B196-Erweiterung Motorrad fahren: Was ist zu beachten?

Wenn Sie einen Führerschein der Klasse B besitzen, dürfen Sie nicht nur Pkw fahren, sondern z. B. auch Anhänger bis maximal 750 kg bzw. über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt. Da Sie mit der Klasse B außerdem automatisch auch die Führerscheinklassen AM und L besitzen, sind z. B. auch viele Kleinkrafträder und landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h erlaubt.

Das Führen von Motorrädern war für Besitzer des B-Führerscheins hingegen lange Zeit untersagt, sofern sie nicht gleichzeitig auch einen Motorradführerschein besaßen. Seit Anfang 2020 besteht jedoch die Möglichkeit, die Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern zu lassen. Diese berechtigt Sie zum Führen von leichten Motorrädern, ohne dass Sie dafür einen Motorradführerschein erwerben müssen. Somit stellt B196 keine neue Fahrerlaubnisklasse dar, sondern ist eine Erweiterung der bereits existierenden Klasse B. Aber was ist dafür nötig? Wie funktioniert die Eintragung der Schlüsselzahl in den Führerschein? Und mit welchen Kosten müssen Sie hier rechnen? Diese und weitere Fragen rund um den B196-Führerschein beantworten wir in diesem Ratgeber.

Keine Lust zu Lesen? Dieses Video erklärt die Erweiterung auf B196

Video zur Führerscheinerweiterung B196
Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?

FAQ: B196-Führerschein

Was sind die Voraussetzungen für die B196-Bescheinigung?

Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 absolviert haben. So legt es § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fest.

Muss ich für die B196-Erweiterung eine Fahrschule besuchen?

Ja. Anlage 7b Nummer 1 FeV schreibt vor, dass Sie eine Fahrschule für die B196-Erweiterung besuchen und dort mindestens neun Unterrichtseinheiten (4 theoretische, 5 praktische) von jeweils 90 Minuten absolvieren müssen. Eine erneute Fahrprüfung ist aber nicht notwendig.

Welche Kosten verursacht die B196-Eintragung?

Zunächst müssen Sie die Kosten für die Fahrstunden berücksichtigen, die Sie für die Erweiterung auf B196 benötigen. Den Preis für diese kann jede Fahrschule selbst festlegen, in der Regel müssen Sie hier jedoch mit 700 bis 900 Euro rechnen. Um die Schlüsselzahl B196 eintragen zu lassen, fällt außerdem eine Gebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde an (meist zwischen 23 und 29 Euro). Da Sie bei der Eintragung ein aktuelles biometrisches Passbild vorlegen müssen, fallen üblicherweise auch hierfür Kosten an.

Wird der B196-Führerschein im Ausland anerkannt?

Nein, die 196 stellt eine nationale Schlüsselzahl dar, die nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Möchten Sie im Ausland ein entsprechendes Fahrzeug führen, benötigen Sie in der Regel die Führerscheinklasse A1. Je nach Land können hier aber auch andere Bedingungen gelten.

Führerscheinerweiterung B196 – Was darf ich damit fahren?

B196: Wie viel PS und Hubraum die Krafträder haben dürfen, legt die FeV fest.
B196: Wie viel PS und Hubraum die Krafträder haben dürfen, legt die FeV fest.

Widmen wir uns gleich zu Anfang einer der wichtigsten Fragen: Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Schlüsselzahl B196 führen? Das Gesetz, genauer § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), gibt darauf eine klare Antwort. Hier können Sie schon im ersten Absatz lesen, dass die Schlüsselzahl für alle Krafträder (samt Beiwagen) erteilt wird, …

  • deren Hubraum höchstens 125 cm³ beträgt,
  • die maximal 11 kW (15 PS) an Motorleistung erbringen und
  • bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg beträgt.

Damit dürfen Sie exakt die gleichen Kraftfahrzeuge führen wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1, dem sogenannten „kleinen Motorradführerschein”. Beachten Sie aber, dass die beiden Klassen nicht gleichgestellt sind und trotzdem Unterschiede aufweisen. Mehr zu den Vor- und Nachteilen erfahren Sie im unteren Abschnitt.

Weitere Ratgeber über Motorradführerscheine:

Die Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

Damit Sie Ihren Führerschein um die Schlüsselzahl B196 erweitern lassen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Auch diese lassen sich § 6b FeV entnehmen:

  1. Sie müssen seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  2. Sie müssen das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben.
  3. Sie müssen eine entsprechende Fahrerschulung in einer Fahrschule absolvieren, eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist jedoch nicht erforderlich.
  4. Zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl B196 darf höchstens ein Jahr vergehen.

Gut zu wissen: Da Sie mit dem B-Führerschein bereits eine Fahrerlaubnis erworben haben, sind für die Erweiterung auf B196 weder ein Sehtest noch ein Erste-Hilfe-Kurs erforderlich, denn diese sollten Sie zu diesem Zeitpunkt naturgemäß bereits absolviert haben.

So funktioniert die Schulung für B196

§ 6b Abs. 2 FeV und Anlage 7b FeV schreiben vor, dass Sie eine spezielle Fahrerschulung absolvieren müssen, wenn Sie die B196-Erweiterung erhalten möchten. Eine solche Schulung darf nur von Fahrschulen angeboten werden, deren Inhaber die Fahrerlaubnisklasse A besitzt. So legt es § 17 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) fest.

Sie können die Schulung für B196 im Schnellkurs absolvieren.
Sie können die Schulung für B196 im Schnellkurs absolvieren.

Haben Sie eine geeignete Fahrschule gefunden, können Sie sich dort für die B196-Schulung anmelden. Diese besteht per Gesetz aus 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Bietet die Fahrschule nur Unterrichtseinheiten von 45 Minuten an, müssen Sie dementsprechend 18 Einheiten absolvieren. In der Regel stellt die Fahrschule Ihnen frei, ob Sie die Fahrstunden mit einem eigenen Leichtkraftrad absolvieren oder lieber eines der fahrschuleigenen Fahrzeuge benutzen möchten.

Haben Sie alle vorgeschriebenen Theorie- und Praxisstunden hinter sich gebracht, müssen Sie keine Prüfung ablegen. Sie erhalten direkt eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme, mit der Sie die Eintragung der Schlüsselzahl beantragen können.

Die Kosten für die gesamte Schulung hängt von den individuellen Preisen der Fahrschule ab. Üblicherweise müssen Sie hier mit 700 bis 900 Euro rechnen.

Hinweis: Sie können die B196-Schulung bereits mit 24 Jahren absolvieren. Lediglich für die anschließende Eintragung der Schlüsselzahl in Ihren Führerschein ist ein Mindestalter von 25 vorgeschrieben.

So können Sie die Erweiterung auf B196 beantragen

Mit der Teilnahmebescheinigung in der Tasche können Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes ausmachen, um die B196-Eintragung vornehmen zu lassen. Dafür sollten Sie sich aber nicht zu viel Zeit lassen, denn zwischen dem Abschluss Ihrer Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl in Ihren Führerschein darf maximal ein Jahr vergehen.

Es ist wohlgemerkt nicht möglich, die Eintragung in einer anderen Stadt vornehmen zu lassen. Sie müssen sich zwangsläufig an die Behörde des Ortes wenden, an dem Sie gemeldet sind.

Bei dem Termin wird Ihnen der Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 vorgelegt, den Sie einfach nur ausfüllen müssen. Dabei geht es in erster Linie um Informationen zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten etc.) und zur Ihrer Fahrerlaubnis (Klasse, Erteilungsdatum, Führerscheinnummer, Beschränkungen etc.). Außerdem müssen Sie auf einem Kontrollblatt Ihre Unterschrift abgeben, die dann später auf Ihrem neuen Führerschein abgedruckt ist.

Um die Eintragung der B196-Schlüsselzahl zu beantragen, sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • die Bescheinigung der Fahrschule über Ihre Teilnahme an der B196-Schulung
  • eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder alternativ eine Kopie eines gültigen Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • eine Kopie Ihres Führerscheins
  • ein aktuelles biometrisches Passbild

Für die Beantragung der B186-Eintragung fällt eine Gebühr an, die in der Regel zwischen 23 und 29 Euro beträgt. Je nach Behörde kann sie aber auch höher ausfallen.

Achtung! Es ist nicht erlaubt, Kleinkrafträder nur allein mit der B196-Bescheinigung zu fahren, also ohne Eintragung in Ihren Führerschein. Tun Sie das doch, machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Erst wenn die Schlüsselzahl wirklich in Ihrem Führerschein steht, ist diese auch gültig.

Welche Vor- bzw. Nachteile hat B196 gegenüber A1?

Der B196-Führerschein wird nur in Deutschland anerkannt.
Der B196-Führerschein wird nur in Deutschland anerkannt.

Der größte Vorteil der B196-Erweiterung ist die schnelle und kostengünstige Ausbildung: In vielen Fahrschulen lässt sich die erforderliche Schulung für B196 in einem Intensivkurs absolvieren, sodass Sie schon nach wenigen Tagen die erforderliche Bescheinigung in den Händen halten können. Doch selbst wenn Sie die B196-Schulung etwas langsamer angehen lassen, ist sie in der Regel noch deutlich schneller absolviert als die Ausbildung für die Klasse A1 – wodurch weniger Kosten für die Fahrstunden anfallen. Außerdem ist für B196 keine theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich, für A1 hingegen schon. Auch hier sparen Sie somit Zeit und Geld (und obendrein Nerven).

B196 hat aber auch Nachteile gegenüber A1. Zum einen sind die Voraussetzungen strenger und das Mindestalter höher (25 Jahre für B196, 16 Jahre für A1). Zum anderen stellt die Erweiterung der B-Klasse eben keinen Motorradführerschein dar, was bedeutet, dass Sie B196 nicht auf A2 oder gar auf A erweitern können. Entscheiden Sie sich also später, dass Sie auch schwerere Krafträder fahren möchten, stecken Sie mit dem B196-Führerschein in einer Sackgasse. Sie kommen dann nicht drum herum, doch noch die gesamte Motorradausbildung zu durchlaufen. In diesem Fall stellt die Erweiterung auf B196 tatsächlich eine Zeit- und Geldverschwendung dar.

Sollten Sie also wissen, dass Sie über kurz oder lang auch „richtige” Motorräder fahren möchten, empfiehlt es sich, auf die Schlüsselzahl B196 zu verzichten und gleich die Motorradausbildung anzugehen. Mit 24 Jahren dürfen Sie außerdem den Direkteinstieg zur Fahrerlaubnisklasse A vollziehen und müssen sich nicht erst über die Klassen A1 und A2 „hocharbeiten”.

Keine Anerkennung von B196 im Ausland!

Ein weiterer Nachteil von B196 ist die Tatsache, dass es sich hierbei nur um eine nationale Schlüsselzahl handelt, was bedeutet, dass sie nur in Deutschland anerkannt wird. In anderen Ländern dürfen Sie damit keine Leichtkrafträder führen. Hier wird dann in der Regel die A1-Klasse benötigt, je nach Land kann aber auch eine andere Fahrerlaubnis-Klasse erforderlich sein.

Video: Der Motorradführerschein und welche Klassen es gibt

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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17 Kommentare

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  1. Stefan s
    Am 12. Dezember 2023 um 20:29

    Also ich habe den b196 gemacht 700€. Ich verstehe das aber nicht habe 1996 Klasse 3 gemacht jetzt darf ich 125ccm Max 15 Ps Benzin Motor fahren OKAY. Mit dem 196 darf ich auch E angetriebene 11 kw ca 15 Ps fahren dachte ich, Nein bis zu 55Ps umgerechnet Nennleistung. So ein Gefährt kostet aber 10000. € Kommt noch besser ich darf aber auch so eine MP 3 fahren sind die mit vorne 2 Räder hinten 1 Rad allerdings jetzt mit klasse 3 gebaut werden die meineswissen bis 600ccm Benzin. Aber die Erweiterung auf klasse A2 A1 darf ich mit 196 nicht machen.

  2. Jörg
    Am 31. März 2023 um 12:43

    Hallo, bei der Klasse 196 steht das der Führerschein der man in Beszitz der Klasse B fünf Jahre sein muss. Nun komme ich aus Belarus, Weißrussland und habe den deutschen Führerschein seit einem Jahr. Allerdings hatte ich 20 Jahre den weißrussischen und auch dort war es die Klasse B. Zählt das oder muss ich den deutschen 5 Jahre haben?

  3. F. Bölter
    Am 23. November 2022 um 9:22

    Nicht zu vergessen das Besitzer der Führerscheinklasse B die ihre Prüfung vor 1980 abgelegt haben automatisch die Klasse A1 besitzen!!!

    • Albert Tremmel
      Am 18. Februar 2023 um 14:37

      Scheinbar sind diese Menschen wohl geeigneter (oder geht es vielleicht um Geld?) Ich bin Bj. 64, habe 1982 den 3er und 1984 den 2er gemacht
      (beide ausgiebig genutzt und bis heute unfallfrei) und würde mir gerne im greifbaren Pensionsalter eine alte 125er Vespa anschaffen,
      vielleicht sollte ich aber besser einen von Andi Scheuers E-Scootern anschaffen, die haben uns ja definitiv extrem vorangebracht…

      • Eiben,A
        Am 25. April 2023 um 18:47

        Wurde der Pkw Führerschein vor dem 01.04.80 erworben,kann man ohne weitere Prüfung beim StVA sich die Kl.A1 eintragen lassen ! Ist auch interessant für den Aufstieg Kl.A !🦊

        • Jürgen
          Am 1. November 2023 um 19:48

          Es ist echt komisch das der Stichtag vom 01.04.80 nicht jährlich angepasst wird.
          Man sollte auch nach Erfahrung durch Nutzung der B196 Variante viel Leichter zum Aufstieg auf eine höhere ccm bzw PS erhalten.
          Wäre Gut wenn sich eine Gemeinschaft mal um diese Optimierung kümmert.
          Gruß Jürgen

  4. Thomas
    Am 31. Juli 2022 um 13:45

    Ergänzung / Frage zum Fahren von 125ern mit der Klasse B im Ausland.
    In Polen ist es zum Beispiel nicht notwendig/möglich die Klasse B zu ergänzen. Es ist einfach jedem ohne Altersgrenze, der die Klasse B seit mindestens 3 Jahren besitz eine 125er mit maximal 11KW und einem Masse zu Kraft Verhältnis von 0,1KW/1kg. Also exakt die gleichen Konditionen wie in Deutschland mit B196, wenn ich das richtig deute.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

    • Oliver G
      Am 18. Juli 2023 um 17:26

      Ist in Spanien auch so. Hab uns im Urlaub einen 125er-Roller geliehen. Wollte wegen des Führerscheins eigentlich (wie zuhause) einen 50er haben. “Ach was – hast Du Autoführerschein?” – “Ja.” – “Zeigen.” – Zeige den grauen Lappen, Klasse III – “Kein Problem, wenn Du in Spanien haben Autoführerschein aus EU, Du kannst fahren 125ccm.”. Hab viel Spaß gehabt und mich jetzt (hier in Deutschland) für den B196 angemeldet – die notleidenden Fahrschulen ein bisschen unterstützen.

  5. treysis
    Am 13. Juni 2022 um 10:11

    @Fabian
    Die Klassen A und B haben in Deutschland kein Ablaufdatum. Der Führerschein schon. Aktuell 15 Jahre. Danach muss die Plastikkarte erneuert werden. Aber auch, wenn man die Karte nicht erneuert, bleiben die Klassen erhalten. Man muss eben nur ein neues Dokument (quasi ein neuer Ausdruck) anfordern.

  6. Fabian
    Am 16. Mai 2022 um 19:36

    Wird der allgemeine (Klasse B) Führerschein mit einem Ablaufdatum versehen, wenn man sich den Zusatz eintragen lässt, oder ist nur die Klasse A1 von dem Ablaufdatum betroffen?

    Dank und Gruß
    Fabian

  7. Thomas G.
    Am 11. Oktober 2021 um 15:47

    Den Eintrag in den Führerschein bzw. der Fahrerlaubniskarte funktioniert nur bei erfolgter B196 Schulung und Bescheinigung der Fahrschule , dann braucht ihr ein neues Passbild (biometrisch so wie ich es weis) und eine Ausweismöglichkeit (Perso oder Reisepass mit Meldebescheinigung) dann zur Führerscheinstelle und Antrag auf B196 stellen bzw. entsprechend dort ausfüllen und abwarten , Kostet ca. 25-35.-€ je nach Bundesland evtl. auch noch etwas mehr , vorläufig oder so bringt euch hier nichts da hier nur die bereits vorhandenen Führerscheinklassen angegeben werden und zum Fahren einer 125ccm Leichtkraftrad mit Klasse B unbedingt die B196 im Kartenführerschein eingetragen sein muss , also hinten unter -B- Zeile 12 muss 196 stehen , sonst habt ihr ein Problem bei einer Kontrolle .
    Macht aber nur Sinn das ganze wenn ihr nie also NIE auf -A- also Motorrad erweitern wollt , da dieser B196 hier dann nicht anerkannt wird . Die B196 ist also in etwa zu Vergleichen wie früher die 125ccm Kleinkraftrad beim Klasse 3 bis 31.03.1980 möglich war und nun also mit der 125ccm Leichtkraftrad wieder möglich ist . Der Unterschied Kleinkraftrad und Leichtkraftrad ist hierbei kein Unterschied mehr da ja in der Klasse 3 bzw. Klasse -B- das Kleinkraftrad inkl. ist . Sehr wichtig sind hier vor allem die Zusatznummern unter Zeile 12 .

    Grüße

  8. Momo
    Am 8. Mai 2021 um 6:05

    Also ich habe beim Amt gefragt die haben gesagt. Es gibts dafür mein vorläufigen Führerschein und deshalb dürfte ich mit mein aktuellen Führerschein und den Antrag Bestätigung fahren. Also was nun?

  9. Yvonne S.
    Am 4. Mai 2021 um 17:41

    Hallo!

    Es ist sehr verwirrend, wenn man immer hört “Schlüsselzahl eintragen lassen”. Dies bedeutet doch IMMER – sonst müsste man ja auch kein neues Passbild abgeben – einen komplett NEUEN Führerschein, dieser kostet bei uns 24€ – zumindest der Wechsel zum EU-Führerschein. Alle mit “Rosa Lappen” zahlen doppelt. Ich habe für die Eintragung einen Termin gehabt, habe auch gesagt, wenn ich schonmal komme, dann können wir auch den EU-Führerschein beantragen, ich brauche nur dringend die Eintragung/einen vorläufigen Führerschein, da ich das Motorrad am Folgetag vom Händler holen muss. Das habe ich telefonisch und per Mail mit denen kommuniziert. Ende vom Lied war: Ich wurde ausgelacht und solle 4 Wochen auf den neuen Führerschein warten. Dann habe ich Express beantragt und bekomme ihn nun eine Woche später. Gezahlt habe ich: 24€ EU-Führerschein, 3,50€ KBA-Auskunft, um die 30 Euro für Express und nochmal das gleiche für die B196-Eintragung. Macht 88,90.-€.
    Ist das wirklich richtig so?
    MfG, Yvonne S. (kein ausgeschriebener Name nicht dass das irgendwo offiziell wo online steht ;-) )

  10. Yvonne. S.
    Am 29. April 2021 um 23:48

    Hallo!
    Sind diese Infos wirklich richtig?
    Meine Fahrerlaubnisbehörde hat noch NIE davon gehört, dass B196 eingetragen wird, es muss ein neuer Führerschein her und etwas Vorläufiges auszustellen – gab es keine Chance!
    So habe ich 88€ für den Expressführerschein gezahlt, auf den ich eine Woche warten soll, um dann erneut freizunehmen, weil die Behörde auch nichts von einem Direktversand weiß!
    Mfg aus dem Lahn-Dill-Kreis, Wetzlar

  11. Pavel
    Am 26. April 2021 um 9:23

    Sehr informativ und klar dargestellt. Ich hätte aber eine Anmerkung, bitte.
    Obwohl die Erweiterung B196 eine nationale Erlaubnis ist, ist sie doch den anderen Ländern ähnlich, wie zum Beispiel der österreichischen Erweiterung 111. Auch andere Nachbarländer haben ähnliche Erlaubnisse für die 125ccm Motorräder.

    Aus diesem Grund und dem Wunsch ins nahe Ausland mit dem 125ccm Motorrad fahren zu können,
    wäre es hilfreich eine Gegenüberstellung zu haben, wo die Führung eines 125ccm Motorrades, mit
    dem deutschen Führerschein Klasse B und der Erweiterung B196 möglich ist.

    So wird zum Beispiel die österreichische nationale Erweiterung auch in solchen Ländern wie Spanien
    und Portugal akzeptiert. Wobei in paar anderen Ländern, offiziell anerkannt. Es ist klar, dass mit der
    Anmerkung, dass B196 nur in Deutschland gilt, man sich auf sichere Seite begibt, um möglichen
    Vorwürfen aus dem Weg zu gehen bzw. gibt einfach das Gesetz weiter. Doch besteht vielleicht die
    Praxis, die mehr Möglichkeiten bietet. So ist es in Italien oder anderen Ländern möglich bereits mit
    Klasse B eine 125ger zu fahren. Aus diesem Grund, finde ich es hilfreich, wenn so eine gedachte Karte
    erstellt werden könnte, mit den Ländern, welche man mit seinen B196 und der 125ger anfahren darf.

    Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit,
    Pavel

    • Marcel
      Am 14. Juli 2022 um 12:19

      Klasse B Leichtkraftroller in Tschechien und Slowakei nach 3 Jahren Besitz. Polen ebenfalls nach 3 Jahren Klasse B, hier gilt das auch für Schalter! Spanien, Italien, Lettland und Portugal ebenfalls Klasse B. Mit Mindest Alter und mehr Jährigen Besitz der Klasse B. Dann hört das erstmal auf. Mal sehen was die Zukunft noch bringt.

  12. Florian S
    Am 9. April 2021 um 11:16

    Hallo, im Abschnitt “So können Sie die Erweiterung auf B196 beantragen” ist im Kasten am Ende die Rede von Kleinkrafträdern. Es handelt sich jedoch um Leichtkrafträder. Die Klasse B berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern.

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