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Haben Sie eine beharrliche Pflichtverletzung begangen?
Was bedeutet Beharrlichkeit? Eine mögliche Definition würde wie folgt aussehen: Es handelt sich dabei um jemanden, der meist dickköpfig und stur handelt. Dieser Jemand scheint unbelehrbar, rechthaberisch und wird nicht nachgeben, bis er seinen Willen bekommen hat.
Im Verkehrsrecht hat Beharrlichkeit folgende Bedeutung: Autofahrer, die wiederholt gegen den Bußgeldkatalog und die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, begehen eine beharrliche Pflichtverletzung.
Das soll heißen, dass die betroffene Person sich nichts sagen lässt und mit Beharrung auf ihre Meinung besteht. Sie nimmt keine Lehre an und sieht keine Fehler im eigenen Verhalten.
Es stellt sich die Frage, ob der Betroffene sich erneut beharrlich verhalten würde und mit Beharrlichkeit gegen das Verkehrsrecht verstößt, weil er sich im Recht fühlt.
Die Behörde allein kann entscheiden, ob ein Vergehen aus Beharrlichkeit begangen wurde. Dies wird meist entschieden, indem jeder Einzelfall sowie der Verstoß eingehend betrachtet wird.
Grobe oder beharrliche Pflichtverletzung?
Beharrlichkeit und grobe Pflichtverletzung werden in der deutschen Rechtsprechung voneinander differenziert. Eine grobe Pflichtverletzung liegt beispielsweise vor, wenn
- Verstöße begangen wurden, die der Grund für schwerwiegende Unfälle sein könnten oder
- leichtsinnig, nachlässig oder gleichgültig gehandelt wurde.
Von Beharrlichkeit oder auch Hartnäckigkeit kann wiederum auch bei weniger schwerwiegenden Vergehen gesprochen werden. Ein Kraftfahrer, der mit wenigen km/h wiederholt geblitzt wurde oder immer wieder falsch parkt, kann dementsprechend beschuldigt werden, mit Beharrlichkeit zu agieren.
Führt beharrliche Pflichtverletzung zu Fahrverbot?
Verkehrsordnungswidrigkeiten, die wiederholt begangen werden, wie z. B. 2 mal hintereinander geblitzt zu werden, können dem Fahrer als Beharrlichkeit ausgelegt werden.
Aus diesem Grund ist es durchaus denkbar, dass ein solches Verhalten auch ein Fahrverbot mit sich bringt. Normalerweise geht dieses Verbot mit einem Bußgeld einher und dauert zwischen einem und drei Monaten.
In der StVO findet sich zum Thema Beharrlichkeit und Fahrverbot folgendes:
“Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.“
Es macht dabei keinen Unterschied, um welches Vergehen gegen das Verkehrsrecht es sich handelt. Einzig und allein die Schwere des Verstoßes ist bei dem Ermessen des Strafmaßes relevant. Dabei muss entschieden werden, ob Beharrlichkeit oder eine grobe Pflichtverletzung vorliegt.
Schon kleinere Vergehen können hier entscheidend sein: Haben Sie bereits des Öfteren gegen das Verkehrsrecht verstoßen, indem Sie falsch geparkt oder den Mindestabstand nicht eingehalten haben, so wird Ihnen dies nun zum Verhängnis, denn Ihnen kann Beharrlichkeit vorgeworfen werden.
In diesem Fall gelten Sie als Wiederholungstäter und bekommen von der Behörde ein Fahrverbot aufgebrummt. Damit soll Ihnen ein Denkzettel verpasst werden.
Diese Zurechtweisung soll dazu dienen, dass Sie Ihr beharrlich falsches Verhalten im Straßenverkehr endgültig einsehen. Die Behörden möchten eine erneute Zuwiderhandlung zumindest erst einmal unmöglich machen, indem Sie Ihnen den Führerschein entziehen.
Beharrliche Pflichtverletzung – Anwalt einschalten?
Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, einen Anwalt wegen beharrlicher Pflichtverletzung zu kontaktieren. Dieser kann Ihnen helfen, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen.
Vor allem, wenn Sie beruflich auf Ihr Auto angewiesen sind und mit einem Fahrverbot konfrontiert werden, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Wenn Sie beharrlich gehandelt haben, dann kann Sie dieser über die weitere Vorgehensweise sowie die Aussichten auf Erfolg informieren und Sie unterstützen. Gerade Berufskraftfahrer sehen sich auch nur durch einen zeitlich begrenzten Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Beharrlichkeit bereits in einer Notlage, denn ihre Existenz ist bedroht.
Es sollte also immer genau nachgeprüft werden, ob Beharrlichkeit vorliegt. Wenn ein Jahr zwischen den begangenen Verstößen liegt, dann können Sie als Fahrer den Versuch starten, sich gegen den Führerscheinentzug zu wehren.
Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln?
In speziellen Fällen ist es durchaus möglich, ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Oft wird in solchen Situationen das Bußgeld verdoppelt, wozu jedoch ein qualifizierter Anwalt zurate gezogen werden muss.
Viele Fahrer reden auch davon, sich von einem Fahrverbot „freikaufen“ zu können. Es ist nicht unmöglich, wird aber auch nur selten durchgesetzt. Sollte es sich beispielsweise um Ihr erstes Fahrverbot handeln, dann sind die Chancen höher, dass Sie es möglicherweise umgehen können. Bei Verstößen mit Alkohol oder Drogen am Steuer, wiederholten Verstößen (aus Beharrlichkeit) oder bei einer hohen Anzahl an Punkten in Flensburg sind die Chancen jedoch eher gering.
Bei der Annahme, ein Fahrverbot aufteilen zu können, handelt es sich jedoch um einen weit verbreiteten Irrglauben. Es ist nicht möglich, ein Fahrverbot aufzusplittern, es muss in einem Stück abgesessen werden.
Sollte Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden, so ist die Argumentation des „Augenblickversagens“, also dass z. B. Verkehrsschilder aufgrund der fehlenden Ortskenntnis des Fahrers nicht richtig wahrgenommen wurden, nicht erfolgsversprechend.
Erstens hängt diese Argumentation vom Gericht selbst ab, da nicht alle sie akzeptieren und zweitens kann eine beharrliche Pflichtverletzung sich nicht nur auf diesen einzigen Augenblick konzentrieren.
Vielmehr müssen in der Vergangenheit bereits ähnliche Vergehen begangen worden sein, denn sonst würde der Vorwurf der Beharrlichkeit gar nicht erst im Raum stehen.
FAQ: Das Wichtigste zur Beharrlichkeit
Im Verkehrsrecht ist von Beharrlichkeit die Rede, wenn ein Verkehrsteilnehmer wiederholt eine Ordnungswidrigkeit begeht.
Eine Definition finden Sie hier.
Aufgrund von Beharrlichkeit kann die Bußgeldstelle ggf. das Bußgeld erhöhen oder sogar eine MPU verhängen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt zudem die Regelung für Wiederholungstäter.
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