Menü

Brieflaufzeiten – Wann kommt der Bußgeldbescheid?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Postlaufzeiten im Bußgeldverfahren

Die Brieflaufzeiten in einem Bußgeldverfahren sind variabel und hängen von unterschiedlichen Faktoren ab.
Die Brieflaufzeiten in einem Bußgeldverfahren sind variabel und hängen von unterschiedlichen Faktoren ab.

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist schnell begangen. Wer mit zu hoher Geschwindigkeit fährt oder an einer roten Ampel nicht ordnungsgemäß wartet, kann schnell geblitzt werden. Dann beginnt das Warten auf den Bußgeldbescheid.

Doch wie sehen die Brieflaufzeiten im Bußgeldverfahren eigentlich aus? Vorab: Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Unterschiedliche Faktoren spielen eine Rolle und können die Brieflaufzeit beeinflussen.

Um welche es sich handelt, wann eine Verjährung des Bußgeldbescheids eintritt, wodurch die Frist unterbrochen werden kann und die durchschnittlichen Postlaufzeiten von einem Brief in Deutschland, finden Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Brieflaufzeiten

Was geben die Brieflaufzeiten an?

Die Brieflaufzeiten geben an, wie lange ein Brief – wie etwa ein Bußgeldbescheid oder ein Einspruch – im Durchschnitt braucht, um beim Empfänger einzutreffen.

Warum sind die Postlaufzeiten im Bußgeldverfahren relevant?

Die Brieflaufzeiten sind immer dann von Bedeutung, wenn es darum geht, bestimmte Fristen einzuhalten. So haben Sie für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zwei Wochen Zeit. Trifft der Brief zu spät bei der Bußgeldstelle ein, kann dies dazu führen, dass der Bescheid rechtskräftig wird.

Welche Zeiten sollte ich für den Versand einplanen?

Laut Angaben der Post kommen die meisten Briefe bereits am nächsten Tag an. Um sicherzustellen, dass Sie beim Bußgeldbescheid wichtige Fristen auch einhalten, kann es sinnvoll sein, einen Puffer einzuplanen. So planen Gerichte zum Beispiel in der Regel drei Tage ein.

Wann kann ein Bußgeldbescheid verschickt werden?

Grundsätzlich hat die Behörde drei Monate nach einem Verkehrsverstoß Zeit, um den Verkehrssünder zur Rechenschaft zu ziehen. Ist in dieser Zeit kein Bußgeldbescheid eingegangen, so ist von einer Verjährung auszugehen. Allerdings kann die Verjährungsfrist durch unterschiedliche Faktoren unterbrochen werden.

In § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist diese Frist definiert:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Ausnahmen bzw. Unterbrechungen lassen sich in § 33 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) finden. Im Folgenden werden einige beispielhaft genannt:

  • Der Erlass des Bußgeldbescheids (wenn dieser innerhalb von zwei Wochen zugestellt wird )
  • Die Zustellung des Bußgeldbescheids
  • Die Zusendung des Anhörungsbogens
  • Richterliche Anordnungen zur Vernehmung des Betroffenen
  • Richterliche Anordnungen zur Vernehmung von Zeugen

Um die Brieflaufzeiten für einen Bußgeldbescheid festzulegen, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. So ist zum Beispiel wichtig, wie groß der Aufwand der Behörde ist, um den entsprechenden Verkehrssünder zu identifizieren.

Ist der Fahrer auf einem Blitzerfoto eindeutig erkennbar, ist der Arbeitsaufwand verhältnismäßig gering und der Bescheid kann schneller verschickt werden. Muss der Autofahrer allerdings erst durch die Polizei ermittelt werden, kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Brieflaufzeiten in einem Bußgeldverfahren können nicht genau bestimmt werden. Eine Verjährung tritt nach drei Monaten ein, diese Frist kann allerdings unterbrochen werden.

Wie ist die durchschnittliche Laufzeit von einem Einschreiben?

Die Postlaufzeiten im Bußgeldverfahren hängen auch vom Arbeitsaufwand der Behörde ab.
Die Postlaufzeiten im Bußgeldverfahren hängen auch vom Arbeitsaufwand der Behörde ab.

Ein Schriftstück kann auf unterschiedliche Weisen verschickt werden. So gibt es zum Beispiel den Standardversand (einfacher Brief mit Briefmarke) oder auch die Möglichkeit, die Post per Einschreiben zu verschicken.

In diesem Fall erhöhen sich die Portokosten. Für den Postmitarbeiter entsteht nämlich ein zusätzlicher Arbeitsaufwand: Der Empfang der Sendung muss vom Empfänger per Unterschrift bestätigt werden. Den Brief einfach „einzuwerfen“ reicht hier also nicht aus.

An den Brieflaufzeiten ändert ein Einschreiben in der Regel nichts. Verlangen Sie bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine Akteneinsicht, so wird diese per Einschreiben an Sie verschickt. Die Brieflaufzeiten sind dabei variabel.

Postlaufzeiten werden vom Gericht in der Regel mit etwa drei Tagen definiert. Dies dient als Richtwert, wenn es um die Zustellung von Bußgeldbescheiden oder ähnlichem geht und der Empfänger behauptet, er habe diesen verspätet erhalten.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (54 Bewertungen, Durchschnitt: 4,35 von 5)
Brieflaufzeiten – Wann kommt der Bußgeldbescheid?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

15 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Michael N
    Am 28. September 2021 um 16:44

    Ich bin mit dem Fahrrad (angeblich) bei rot über eine Ampel gefahren.
    Das war am 15.06.2021. Der Bußgeldbescheid ist datiert vom 14.09.2021. Zugestellt wurde er mir am 28.09.2021 (14 Tage später).
    Welches Datum wird für die Verjährung herangezogen? (Ausstelldatum des Bescheides oder Zustell-Datum).
    Wenn ich z.B. Einspruch einlege muss dieser innerhalb der Frist von 14 Tagen bei der Behörde eingehen, gelten für die Behörden andere Maßstäbe?
    Ich war schon guter Hoffnung.
    MFG Michael

  2. M
    Am 7. Juni 2021 um 22:01

    Ich wurde Anfang Februar mit 23 km/h zuschenke geblitzt war dort noch in der Probezeit die ist jetzt aber am 3.5.21 abgelaufen. Die Geldbuße habe ich eine Woche nach dem Blitzer erhalten. Nun ist heute noch ein Brief angekommen wo drauf steht dass die Probezeit verlängert wird und ich aufbauseminar machen muss. Der Blitzer ist schon 4 Monate her. Ist dies nun schon verjährt?

  3. nadalia
    Am 15. Februar 2021 um 2:46

    Als ich heute auf der Autobahn auf dem rechten Streifen normal gefahren bin, kam ein Auto aus einer Raststätte-Ausfahrt gefahren. Diese Person nahm sich den Vortritt. Ich habe zwar gebremst, da es aber knapp war, fuhr ich auf den linken Streifen. Mein Problem ist aber, während ich auf dem rechten fuhr, fuhr ich einem Auto rechts vorbei, welches langsamer fuhr, da ich aber dem anderen Auto ausweichen musste, überholte ich das andere Fahrzeug rechts. Die Polizei war nicht da, aber der Autofahrer des Autos auf der linken Spur könnte mich anzeigen. Wie lange müsste ich dann warten und von welcher Behörde (Staatsanwaltschaft oder Polizei) würde ich den Brief erhalten?
    Liebe Grüsse und danke für die Auskunft.

  4. mi---
    Am 18. Oktober 2020 um 2:33

    ich wurde von der Kriminalpolizei angehalten, ich bin in der stadt zu schnell gefahren. die haben einen videobeweis laut denen. die haben führerschein und fahrzeugschein vor ort abgenommen. fahrzeugschein konne ich zurückholen nun haben die eine anzeige wegen “verboten Kraftfahrzeugrennen” erhoben. wie lange dauert so ein verlauf etwa? ich bin in der probezeit und hatte auch schon aufbauseminar. beim video sollte ich c.a 100-120 gefahren sein. jedoch haben die mich verfolgt und habe mich bedroht gefühlt und wollte sogut es geht ja von denen weg gehen als blaulicht an war, bin ich auch sofort angehalten. noch habe ich keine angaben gemacht.

    mfg

  5. K
    Am 12. Oktober 2020 um 15:28

    Hallo.

    Ich wurde vor ca vier Wochen von der Polizei angehalten, da ich beim Fahren mit meinem Handy telefoniert habe. Der Polizist hatte meine Daten aufgenommen und meinte ich werde Post bekommen wegen dem Verstoß.

    Meine Frage:
    Muss ich ein Aufbauseminar machen da ich in der Probezeit bin?
    Wie lange dauert es bis ich den Brief bekomm da es schon 4 Wochen her ist ?

  6. Leif
    Am 24. Februar 2020 um 20:22

    Hallo. Ich bin mit dem Auto meines Vaters angehalten worden und hatte 1,4 Promille Atemalkohol. Bekomme nur ich Bescheid von der Polizei oder wird auch er als Fahrzeughalter benachrichtigt?

  7. AlMassiva
    Am 7. September 2018 um 15:25

    Ich bin heute am 07.09.2018 mit ein Roller gefahren mit Beifahrer ohne Helm. Ich selber (der Fahrer) hatte auch kein Helm an.

    Wir würden dann von der Polizei kontrolliert, da wir beide kein Helm hatten. Meine Frage ist was für eine Strafe ich bekomme,
    bin nämlich noch auf Probezeit. Und der Roller gehörte nicht mir sondern ein Freund der nicht dabei war.

    PS: Die Polizei wollte meine Strafe zu den Zeitpunkt nicht sagen die meinten du bekommst ein Brief. Der eine Polizist meinte eine Strafe von 15€ wegen fahren ohne Helm doch ich kann das denen irgendwie nicht glauben. End-wieder mir wird ne Anzeige bzw. schlimme Strafe vorgeworfen oder die haben das gemacht damit ich Angst bekomme und sowas nicht mehr mache.

  8. Hans W.
    Am 23. April 2018 um 6:32

    Bin auf der Autobahn mit ca 70kmh geblitzt worden wann muss ich mit dem Bußgeldbescheid rechnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2018 um 16:38

      Hallo Hans W.,

      wie wir in dem Artikel geschrieben haben, hat die Behörde drei Monate nach einem Verkehrsverstoß Zeit, den Bußgeldbescheid zu versenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Bando
    Am 21. Oktober 2017 um 14:50

    Hallo ich habe im Mai 17 einen Zugenbefragungsbogen erhalten inklusive Bild wo ich zu sehen war . Nun warte ich seitdem auf einen Bescheid . Der kam aber nie an … ist dies dann schon verjährt ? Ich wurde damals auf der Autobahn geblitzt.
    LG
    Bando

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:06

      Hallo Bando,

      haben Sie ordnungsgemäß auf den Zeugenfragebogen geantwortet und ist immer noch kein Bußgeldbescheid eingegangen, sollte die Verjährung im Normalfall bereits eingetreten sein. Ein Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährung im Unterschied zum Anhörungsbogen nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. studer
    Am 30. August 2017 um 17:28

    ich wurde vor 2 Monaten auf der Autobahn herausgenommen. Mündlich wurde mir gesagt dass ich eine Buse im 4 Stelligen Bereich bekomme und das Billet weg haben werde. Ich habe kein Protokoll oder sonstiges Papier bekommen. Er hat die Notizen auf einen kleinen Block (7,5 / 11,5 cm) notiert. Ist das ein korrekter Ablauf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 10:45

      Hallo Studer,

      ich entnehme Ihren Ausführungen, dass sich der Vorfall in der Schweiz ereignet hat. In der Regel sollte das Vorgehen erlaubt sein, genauere Angaben können wir zu der Rechtslage in der Schweiz jedoch nicht machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Richard
    Am 7. August 2016 um 22:33

    ich bin leider über rot gefahren. aber bin richtig angebogen( bin nicht über die Kreuzung gefahren) und die Spur dafür war grün. Und hinter mir waren keine Autos. Würde was kommen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. August 2016 um 8:40

      Hallo Richard,

      in diesem Fall sollten Sie abwarten, ob Ihnen innerhalb der nächsten drei Monate ein Bußgeldbescheid zugesandt wird. Sind Sie über Rot gefahren und wurde der Blitzer ausgelöst, sollte Ihnen der Bescheid in der dieser Frist zugehen. War, wie von Ihnen beschrieben, das Signal für die Abbiegespur grün, sollte es kein Verstoß gewesen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.