Bußgeld nicht bezahlt – Das kommt auf Sie zu

Wenn Sie mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt werden oder einen Rotlichtverstoß begehen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie nach kurzer Zeit zunächst einen Anhörungsbogen und dann einen Bußgeldbescheid erhalten.
Diesem können Sie entnehmen, wie hoch die Geldbuße ausfällt, die Sie zu bezahlen haben.
Was passiert jedoch, wenn man ein Bußgeld nicht bezahlt? Wird eine Erzwingungshaft angeordnet? Wann können Sie Einspruch einlegen?
Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Fristüberschreitung beim Bußgeld
Mit Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides wird die festgesetzte Geldbuße zur Zahlung fällig. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen müssen Sie nun das Bußgeld an die zuständige Behörde überweisen.
Alle nötigen Informationen – also vor allem die Kontodaten der Bußgeldstelle – können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen. Geben Sie bei der Überweisung stets das Aktenzeichen an, damit die Zahlung Ihnen auch zugeordnet werden kann.

Wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen und diese Frist überschreiten, wird Ihnen zunächst eine Mahnung zugeschickt.
Meist geschieht dies etwa sechs Wochen, nachdem die Zahlungsfrist abgelaufen ist.
Das Bußgeld steigt durch die Mahnung. Meist sind Mahngebühren in Höhe von etwa 5 Euro zu zahlen.
Zahlen Sie das Geld weiterhin nicht, wird das Verfahren an die Vollstreckungsbehörde weitergeleitet. Im schlimmsten Fall droht eine Erzwingungshaft.
Fehler im Bußgeldbescheid – Ein Grund, das Bußgeld nicht zu bezahlen?
Verzichten Sie nicht einfach auf die Zahlung der Geldbuße, wenn Sie technische oder formelle Fehler im Bußgeldbescheid feststellen. In einem solchen Fall sollten Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Erwägung ziehen.
So können Betroffene den unangenehmen Folgen, die drohen, wenn Sie den Bescheid ignorieren, entgehen – also beispielsweise der Erzwingungshaft.
Der Einspruch muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids erfolgen. Setzen Sie diesen stets schriftlich auf – dies ist auch ohne die Hilfe durch einen Anwalt möglich – und senden Sie ihn an die zuständige Behörde.
FAQ: Das Wichtigste, wenn Sie ein Bußgeld nicht zahlen
Zahlen Sie die Geldbuße nicht innerhalb der Zahlungsfrist, wird die Behörde in der Regel maximal sechs Wochen später ein Mahnung an Sie versenden. Diese ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Zahlen Sie auch dann nicht für Ihre Ordnungswidrigkeit, kann ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden, das bis hin zu einer Erzwingungshaft führen kann.
Ja, oftmals haben Sie diese Möglichkeit. Dafür sollten Sie die erste Zahlungsfrist allerdings trotzdem nicht verstreichen lassen. Wenn Sie ein Bußgeld in Raten zahlen wollen, müssen Sie darlegen, dass Sie aktuell nicht die ganze Summe auf einmal begleichen können.
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Bußgeld( Knöllchen) verspätet eingezahlt keine Mahnung erhalten, aber trotzdem Auszahlungssperre beim Finanzamt veranlasst. Was kann ich tun damit ich meine Steuererstattung in voller Höhe erhalte?