Ein Bußgeldbescheid kann teuer werden – nach dem aktuellen Bußgeldkatalog fällt für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 31 bis 40 km/h eine Strafe in Höhe von 160 Euro an. Hierzu kommen noch weitere Gebühren für das Bußgeldverfahren.
Ein solches Bußgeld kann das Monatsbudget eines Autofahrers leicht sprengen. Kann man das Bußgeld in Raten zahlen, wenn eine finanzielle Notlage vorliegt? Was muss ich tun, wenn ich eine Ratenzahlung beantragen möchte? Dies und mehr wird im folgenden Ratgeber geklärt.
Inhaltsverzeichnis
Ratenzahlung beim Bußgeld – Für wen ist es möglich?

Kann jemand das Bußgeld nicht bezahlen, so kann der Betroffene in vielen Fällen die Möglichkeit bekommen, eine Ratenzahlung zu beantragen.
Der Antrag hierfür muss schriftlich erfolgen und an die Bußgeldstelle geschickt werden, die den Bescheid ausgestellt hat. Andere Stellen können Ihren Antrag nicht bearbeiten.
Der Antrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Ihr Name und Ihre Anschrift
- Name und Anschrift der zuständigen Bußgeldstelle
- Ort und Datum
- Angabe des Aktenzeichens
- Schlüssige Darlegung der Gründe, warum Sie das Geld nicht pünktlich überweisen können
- Ein Vorschlag für die Zahlung (mit Anzahl und Höhe der Raten)
Viele Bußgeldstellen bieten auf ihren Homepages Muster und Vordrucke für den Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes an.
Fügen Sie dem Antrag Nachweise bei!

Befolgen Sie bei Ihrem Antrag auf Ratenzahlung beim Bußgeld dieses Muster, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen. Außerdem müssen Sie durch weitere Nachweise belegen, dass Sie das Bußgeld nur in Raten abzahlen können.
Zu solchen Nachweisen zählen unter anderem Kontoauszüge, der Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld oder eine Bestätigung für den Bezug von Sozialhilfeleistungen.
FAQ: Das Wichtigste zur Ratenzahlung eines Bußgeldes
Ja, die Möglichkeit besteht grundsätzlich, wenn Sie der Bußgeldstelle glaubhaft vermitteln können, zum Zahlen der gesamten Summe aktuell nicht im Stande zu sein.
Um zu beweisen, dass Sie das Bußgeld aktuell nicht vollständig begleichen können, müssen Sie dem Brief an die Bußgeldstelle entsprechende Belege beifügen. Das können bspw. Kontoauszüge sein oder ein Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld.
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Hier mal nach Art. 5(1) GG meine Meinung zu dieser Seite:
Hier wird alles versucht um dem Leser klar zu machen, das es rein gar nichts gibt,was ein Bußgeldbescheid ungültig machen würde.
Ich könnte jetzt genug Gegenbeweise schreiben, die eben doch zeigen,wie schnell ein Bußgeldbescheid unwirksam ist.
Aber um nur ein Punkt zu nennen: Amtliche Mitteilungen müssen eben doch Handschriftlich unterschrieben sein.
Schließlich verlangen Behörden, das Schreiben und Widersprüche auch unterschrieben sein müssen. Sonst seinen diese ungültig.Was für den Bürger gilt, muß auch für Behörden gelten.