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Bußgeld vor Ort bezahlen: Wann ist das möglich?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann können Sie ein verhängtes Bußgeld in Deutschland vor Ort zahlen?

In wenigen Fällen können Sie das Bußgeld auch vor Ort bezahlen - allerdings regelmäßig nicht in bar.
In wenigen Fällen können Sie das Bußgeld auch vor Ort bezahlen – allerdings regelmäßig nicht in bar.

Nicht in jedem Fall müssen Verkehrssünder lange auf den Verwarn- oder Bußgeldbescheid warten.

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung sind auch Kontrollen durch die Beamten selbst möglich, bei denen betroffene Fahrer vor Ort mit den vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeiten konfrontiert werden.

Einsichtige wollen dann nicht selten so schnell wie möglich die sie erwartende Geldbuße noch vor Ort entrichten. In zahlreichen europäischen Ländern ist das gängige Praxis und in Spanien erhalten Bußgeld-Schnellzahler zum Teil sogar Rabatte. Doch wie verhält es sich in Deutschland? Dürfen Sie das Bußgeld hierzulande ebenfalls vor Ort bezahlen?

FAQ: Bußgeld vor Ort bezahlen

Gibt es eine einheitliche Regelungen zum Bezahlen von Bußgeldern vor Ort?

Nein, je nach Region und Polizeidienststelle, ist diese Möglichkeit unterschiedliche geregelt. In der Regel können auch nur Verwarngelder vor Ort beglichen werden.

Ab welcher Summer ist eine Zahlung vor Ort nicht mehr möglich?

Üblicherweise sind nur geringe Summen bis 35 Euro vor Ort zahlbar, liegen die Bußgelder höher, ist eine Überweisung notwendig.

Wie sieht die Zahlung bei Fahrern mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands aus?

Bei ausländischen Verkehrsteilnehmern wird in der Regel eine Vorleistung auf den Bußgeldbescheid verlangt und diese auch vor Ort eingezogen.

Sie können nur ein Verwarngeld vor Ort bezahlen!

Grundsätzlich bieten einige Polizeidienststellen die Möglichkeit, dass Verkehrssünder Knöllchen für kleinere Ordnungswidrigkeiten während der Polizeikontrolle vor Ort bezahlen können. Eine bundeseinheitliche Regelung hierzu gibt es jedoch nicht.

Jedes Bundesland kann diesbezüglich eine eigene Entscheidung treffen. Sollte eine entsprechende Möglichkeit bestehen, kann dies bei den Kontrolleuren selbst in Erfahrung gebracht werden.

Wichtig ist dabei jedoch: Zumeist dürfen mittlerweile nur noch Verwarngelder bis 35 Euro vor Ort bezahlt werden (ohne Rabatt). Zudem ist die Barzahlung dabei regelmäßig ausgeschlossen bzw. vereinzelt nur direkt auf der zuständigen Polizeidienststelle möglich. Wenn Sie sich für diesen Schritt entscheiden, sollten Sie in jedem Fall auch bedenken, dass mit der Zahlung das Verfahren abgeschlossen, das Knöllchen mithin rechtskräftig ist. Eine Anfechtung ist im Nachgang in aller Regel nicht mehr möglich.
Häufig aber müssen ausländische Fahrer ein Bußgeld bereits vor Ort in bar bezahlen.
Häufig aber müssen ausländische Fahrer ein Bußgeld bereits vor Ort in bar bezahlen.

Ist hingegen eine höhere Sanktion vorgesehen, kann die Abwicklung in der Regel nur per Überweisung nach Zustellung eines Verwarngeld- oder Bußgeldbescheids erfolgen. Nach einem erheblichen Verkehrsverstoß erfolgt zumeist die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens, in dessen Rahmen neben der Geldbuße noch Gebühren und Auslagen in Rechnung gestellt werden. Es ist mithin regelmäßig nicht möglich, ein Bußgeld direkt vor Ort zu bezahlen.

Ausnahme: Ausländische Fahrer sollen oftmals Sicherheitsleistung erbringen

Eine Ausnahme greift im Falle beschuldigter Fahrer, die nicht über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Die Garantie, dass sie das gegen sie erhobene Bußgeld nach dem Zugang des Bußgeldbescheids entrichten, ist nicht gegeben. Die Durchsetzung der Forderung durch die deutschen Behörden kann sich dann sehr kompliziert gestalten und sogar an den Landesgrenzen scheitern.

In diesem Falle können die Kontrolleure von dem Beschuldigten auch eine Vorleistung auf das mögliche Bußgeld vor Ort verlangen, in der Regel in bar.

Dem Fahrer stehen nach Zustellung des Bußgeldbescheides dieselben Möglichkeiten zum Einspruch zur Verfügung. Sollte ein solcher Erfolg haben, erhält er das Bußgeld, dass er vor Ort bereits geleistet hat, zurückerstattet.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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