
Bei Dunkelheit, Nebel oder anderen Sichtbehinderungen sind Autofahrer auf ein zuverlässiges Licht angewiesen. Deswegen widmet sich § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung der Beleuchtung von Fahrzeugen. Hier sind die Kriterien geregelt, die festlegen, ob ein Scheinwerfer im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden darf.
Aber ist Xenon generell illegal? Welche Vorteile bietet das Licht mit dem Edelgasgegenüber herkömmlichen Lichtquellen? Wann kann ein Licht mit Xenon ein Bußgeld nach sich ziehen?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was beachtet werden muss, wenn Xenonscheinwerfer zum Einsatz kommen sollen. Darüber hinaus gehen wir auf Fehler ein, die ein Bußgeld wegen Xenon-Nachrüstung bedeuten können.
Bußgeldtabelle für ordnungswidrige Beleuchtung
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Beleuchtungseinrichtungen bei Erforderlichkeit nicht verwendet / nicht abgeblendet | 20 Euro | |
...mit Gefährdung | 25 Euro | |
...mit Unfallfolge | 35 Euro | |
Verwendung des Fahrzeugs mit beschmutzten Beleuchtungseinrichtungen | 20 Euro | |
...mit Gefährdung | 25 Euro | |
...mit Unfallfolge | 35 Euro | |
Nur mit Standlicht gefahren, obwohl Abblendlicht nötig war | 10 Euro | |
...mit Gefährdung | 15 Euro | |
...mit Unfallfolge | 35 Euro | |
Unzulässig mit Fernlicht gefahren | 10 Euro | |
...mit Gefährdung | 15 Euro | |
...mit Unfallfolge | 35 Euro | |
Missbräuchliche Nutzung der Nebelscheinwerfer / Nebelschlussleuchte | 20 Euro | |
...mit Gefährdung | 25 Euro | |
...mit Unfallfolge | 35 Euro | |
Außerorts trotz Erforderlichkeit ohne Abblendlicht gefahren | 60 Euro | 1 Punkt |
...mit Gefährdung | 75 Euro | 1 Punkt |
...mit Unfallfolge | 90 Euro | 1 Punkt |
Außerorts Fahrzeug ohne Beleuchtung abstellen | 20 Euro | |
...mit Unfallfolge | 35 Euro | |
Ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren | 10 Euro |
Inhaltsverzeichnis
Wo kommen Zulassungen für Xenon-Licht her?
Viele Neuwagen kommen heutzutage ab Werk mit Xenonlicht. Wer sich den damit verbundenen Aufpreis leisten kann, profitiert von den Vorzügen der Xenonlampen, ohne sich Sorgen über die korrekte Installation machen zu müssen. Fahrzeuge mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (alle baugleichen Fahrzeuge sind ab Werk betriebszulässig) müssen auch immer zugelassene Beleuchtungsanlagen haben.

Bußgeld für Xenon-Beleuchtung kommt bei fehlerhafter Nachrüstung in Frage.
Anders sieht es aus, wenn die Scheinwerfer nachgerüstet werden sollen. Denn dann müssen die Richtlinien für zulässige Beleuchtung eingehalten werden.
In der Regel bedeutet das, dass nachdem die Teile verbaut wurden, das Fahrzeug von einem Prüfer des TÜV abgenommen werden muss. Die Abweichungen vom Standard-Typ werden dann eingetragen und das Fahrzeug kann wieder legal im allgemeinen Straßenverkehr benutzt werden.
Vorteile von Xenon gegenüber herkömmlicher Beleuchtung:
- Höhere Lichtausbeute
- Weniger Strombedarf
- Die Lichtfarbe ähnelt dem Tageslicht
- Bessere Farbkontraste
- Hohe Lebensdauer
Aber in welchem Fall kann ein Bußgeld wegen Xenon-Licht verhängt werden? Oft sind es Eigenumbauten, die die Vorschriften der StVO nicht erfüllen. Welche Fehler dabei passieren können, erfahren Sie im Folgenden.
Wann kommt ein Bußgeld für Xenon-Licht in Frage?
Oft kommt es zum Bußgeld wenn die Xenon-Nachrüstung in Eigenregie gemacht wurde. Denn im Gegensatz zu anderen Leuchten braucht eine solche Lichtanlage in jedem Fall eine sogenannte Leuchtweitenregulierung. Damit soll verhindert werden, dass entgegenkommende Fahrzeuge geblendet werden. Wurde diese nicht mit nachgerüstet, kann ein Bußgeld für das Xenon-Licht verhängt werden.
Aber auch wenn die Regulierungsvorrichtung korrekt verbaut wurde, ist damit noch kein ordnungsgemäßer Betrieb garantiert. Es muss nämlich auch sichergestellt werden, dass die Teile über die entsprechenden Typenzulassungen verfügen. Bei Autobeleuchtung sind verschiedene mitunter internationale Regelungen zu beachten, damit die Fahrt keine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Deswegen kann es von Vorteil sein, eine zertifizierte TÜV-Werkstatt mit dem Umbau zu beauftragen. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es um die Zulassung der Umbauten geht.
FAQ: Das Wichtigste zum Bußgeld wegen Xenon-Licht
Ja, nachgerüstete Xenon-Leuchten müssen vom TÜV abgenommen und die Änderungen eingetragen werden, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt.
Ein Bußgeld kann drohen, wenn die Xenon Leuchten nicht vorschriftsmäßig eingebaut wurden und keine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage vorhanden sind.
Werden unzulässige Xenon-Leuchtmittel verwendet, droht ein Bußgeld von 20 Euro. Erlischt die Betriebserlaubnis durch einen nicht vorschriftsmäßigen Einbau, kann ein Bußgeld von 50 Euro die Folge sein.
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