Das Verkehrsrecht sieht vor, dass Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – beispielsweise Abstandsverstöße mit dem Auto – geahndet werden.
Als Strafe für den Verstoß kommt ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug in Frage.
Über diese Folgen wird der Betroffene mit einem Bußgeldbescheid informiert.
Wonach bemisst sich aber die Höhe des Bußgeldes? Kann ich mit dem Bußgeldkatalog feststellen, ob das Bußgeld in seiner Höhe gerechtfertigt ist? Kann ich etwas unternehmen, wenn mir das Bußgeld zu hoch erscheint?
Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Wonach bemisst sich die Höhe des Bußgelds?
Die Sachbearbeiter in der zuständigen Bußgeldbehörde richten sich bei der Vergabe der Strafen nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Hierbei handelt es sich meist um eine Geldbuße und ein mögliches Fahrverbot. Punkte in Flensburg müssen im Bußgeldbescheid nicht angegeben werden.
Diese werden nämlich nicht, wie etwa die Bußgelder, von der Bußgeldstelle, sondern vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vergeben. Direkt vor Ort werden die Punkte dann in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.
Wann wird das Bußgeld erhöht?

Bei der Festlegung des fälligen Bußgelds können die Sachbearbeiter jedoch auch eine Erhöhung vornehmen.
Haben Sie vorsätzlich gehandelt oder sind Sie bereits auffällig geworden und haben Voreintragungen im FAER, weil Sie beispielsweise schon früher mit dem Auto mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren, kann das Bußgeld erhöht werden.
In den meisten Fällen wird die Strafe dann verdoppelt.
Ein Bußgeldbescheid enthält außerdem stets auch weitere Kosten und Gebühren, die Sie zusätzlich zum Bußgeld bezahlen müssen.
Bußgeld zu hoch – Was können Sie dagegen tun?
Wurde Ihr Bußgeld erhöht, obwohl Sie keine Voreintragungen im FAER haben und bei Ihnen kein Vorsatz festgestellt werden konnte, haben Sie – wie in allen anderen Fällen auch – die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben.
FAQ: Das Wichtigste zum Thema „Bußgeld zu hoch“
Im Bußgeldkatalog wird jeder Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld zugeordnet. Es handelt sich dabei allerdings lediglich um Richtwerte.
Die Bußgeldstelle kann das Bußgeld erhöhen, wenn sich der Betroffene beharrlich Ordnungswidrigkeiten leistet. Auch bei Vorsatz ist eine Bußgelderhöhung denkbar.
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
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