Was ist ein Bußgeld eigentlich?

Auch Geldbuße genannt, bezeichnet ein Bußgeld per Definition eine Sanktion im Verwaltungsrecht. Wer gegen die herrschenden Rechtsnormen geringfügig verstößt, kann dabei u. a. von den zuständigen Behörden als Strafe zu einer solchen Geldzahlung verpflichtet werden.
Bekannt sind solche Bußgelder in Deutschland vor allem aus dem Bußgeldkatalog für den Verkehr: Werden bspw. die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verletzt, muss mit Sanktionen gemäß dieses Katalogs gerechnet werden – dazu gehört häufig ein Bußgeld.
Inhaltsverzeichnis
Alles zum Thema Bußgeld können Sie hier nachlesen:
Video: Die Top 5 der teuersten Verkehrsverstöße!
Welche Ordnungswidrigkeit zieht ein Bußgeld nach sich – und welche nicht?
Wie erwähnt muss jemand, der gegen die StVO verstößt ein Bußgeld zahlen – in vielen Fällen, jedoch nicht in allen. Genau genommen kann eine Summe zwischen 5 und 55 Euro, die von der entsprechenden Behörde verlangt wird, als Verwarnungsgeld gelten. Hierbei wird noch kein Bußgeldverfahren eingeleitet und es fallen keine weiteren Kosten an. Ein solches Verwarngeld kann statt eines Bußgeldes verhängt werden um das Verfahren abzukürzen.
Bei einem Bußgeld können sich solche Gebühren auf eine Summe zwischen 25 und 7500 Euro belaufen – dies ist jedoch auch immer abhängig von der Höhe der Geldbuße. Einer Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von 100 Euro mit sich bringt, können keine Gebühren im vierstelligen Bereich folgen. Gemäß § 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sind die genannten Summen zwar Mindest- und Höchstgebühren. Abgesehen davon heißt es aber:
Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben […]
Weiterführende Infos zum Bußgeld nach einzelnen Verstößen:
Wer muss wo und wann welches Bußgeld bezahlen?

Ein Bußgeld im Straßenverkehr ist an unterschiedliche Rahmenbedingungen geknüpft. Dabei kann sich bspw. das Bußgeld eines Tempoverstoßes innorts von einem Bußgeld einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts unterscheiden. Grund ist hier bspw. das unterschiedliche Gefahrenpotential, das sich aus der Straßenumgebung ergibt: Innerorts gibt es normalerweise ein dichteres Verkehrsaufkommen sowie schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer oder Passanten. Daher ist hier häufig die Geldbuße für die gleiche Geschwindigkeitsüberschreitung höher.
Je nach Schwere des Verstöße, ob es dabei zum Unfall kam o. Ä. können auch neben dem Bußgeld andere Sanktionen verhängt werden. So gibt es bis zu drei Punkte in Flensburg bei schweren bzw. besonders schweren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Seit der Punkte-Reform (diese betraf die Bußgelder weniger) im Mai 2014 wird auch die Anzahl der Punkte neu bestimmt, die gemäß dem Fahreignungsregister in Flensburg weitere Folgen wie den Entzug der Fahrerlaubnis hat. Letzteres ist nicht mit einem bis zu drei Monate andauernden Fahrverbot gleichzusetzen.
Welche Verjährungsfristen gelten beim Bußgeld?

Grundsätzlich gilt für eine Verkehrsordnungswidrigkeit eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Wurde innerhalb dieser Zeit kein Bescheid zugestellt, haben Sie eventuell Glück gehabt und Ihr Bußgeld ist mittlerweile verjährt. Dennoch kann es zu Unterbrechungen bei der Verjährung von Bußgeldern kommen, bspw. durch die Zustellung des Anhörungsbogens oder durch des Bescheids selbst. Damit setzt sich die Verjährungsfrist auf drei Monate zurück.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie das Bußgeld einfach aussitzen und auf die Verjährung warten können, bis die Forderung nicht mehr durchgesetzt werden kann. Bei Zahlungsverweigerung kommt der Betroffene unter Umständen in die Erzwingungshaft, um den Betroffenen dazu zu bewegen, doch noch zu zahlen.
FAQ: Das Wichtigste zum Bußgeld
Hier erfahren Sie, wie sich diese beiden Formen der Geldbuße voneinander unterscheiden.
Welche Verjährungsfrist für ein Bußgeld nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr in Deutschland gilt, erfahren Sie hier.
Ja. Sie können innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids einen Einspruch einlegen. Dieser muss schriftlich an die Bußgeldstelle gerichtet werden.
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