Wann ist es sinnvoll, Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen?

Wurden Sie bei einem Verkehrsverstoß vom Blitzer erwischt, müssen Sie damit rechnen, dass Sie alsbald ein Bußgeldbescheid erreicht. In vielen Fällen ist dieser wasserdicht: Sie wissen, Sie waren einige Stundenkilometer zu schnell unterwegs und das Blitzerfoto zeigt Sie gestochen scharf – hier können Sie vermutlich an nichts mehr rütteln.
Auch wenn es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt, die lediglich mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird (zwischen 5 und 55 Euro), lohnt es sich häufig nicht, wenn Sie den Bußgeldbescheid anfechten.
Sollten Sie aber den Verdacht haben, dass das Messverfahren für den Bußgeldbescheid fehlerhaft war, etwa weil Sie gar nicht zu schnell fuhren oder weil die Ihnen vorgeworfene Tat aus einer Reaktion auf das Verkehrsaufkommen resultierte (wenn Sie bspw. nur bei Rot über eine Ampel fuhren, weil ein Bremsen zu einem Unfall geführt hätte) dann können Sie einen Widerspruch erwägen. Sinnvoll ist dies außerdem häufig, wenn die verhängten Sanktionen ein Fahrverbot einschließen, der Betroffene jedoch auf den Führerschein angewiesen ist, bspw. um seiner beruflichen Tätigkeit nachzukommen.
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Wie kann ich den Bußgeldbescheid anfechten?

Gemäß des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) hat jeder das Recht, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Wichtig hierfür ist zunächst, dass Sie die in dem Dokument angegebene Frist einhalten.
Diese umfasst in der Regel etwa zwei Wochen. Lassen Sie diese verstreichen, ohne dass Sie das Bußgeld anfechten, wird das Schriftstück rechtswirksam und Sie können nur noch in Ausnahmefällen (bspw. wenn Sie im Krankenhaus lagen) einen Widerspruch vorbringen.
Bei der Formulierung Ihres Einspruchs ist jedoch Fingerspitzengefühl gefragt. Häufig geschieht es, dass der angebliche Verkehrssünder einen Verstoß zugibt, den die Ermittler andernfalls möglicherweise eindeutiger hätten beweisen müssen. So beinhaltet der folgende Satz das Geständnis, dass derjenige am Tatort war, obwohl vielleicht ein dunkles Blitzerfoto ein Anhaltspunkt für den Einspruch gewesen wäre:
Das Schild mit dem Tempolimit war zugeschneit, weswegen ich über die nun einzuhaltende Geschwindigkeitsbeschränkung keine Kenntnis hatte.
Natürlich können Sie selbst den Bußgeldbescheid anfechten. Ratsamer ist es jedoch, sich dabei von einem Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen zu lassen, der entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet aufweist. Bedenken Sie, dass Sie damit jedoch auch mehr Kosten verursachen, da der Jurist eine Vergütung fordert.
Mögliche Angriffspunkte bei einem Bußgeldbescheid

Es gibt mehrere Möglichkeiten, gegen ein solches Dokument vorzugehen. Zum einen können Formfehler im Bußgeldbescheid diesen unwirksam machen, wenn er etwa nicht alle Bestandteile aufweist, die er gemäß § 66 OwiG aufweisen sollte. Des Weiteren kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen und Details zu dem gegen Sie eröffneten Bußgeldverfahren einsehen. Damit bekommt er möglicherweise weitere Angriffspunkte wie die folgenden:
- Könnten Fehler bei den Messgeräten aufgetreten sein? Das kann der Fall sein, wenn entsprechende Geräte für eine hohe Fehlerquote bekannt sind oder diese nicht fristgerecht geeicht wurden.
- Wurden die zuständigen Beamten ausreichend geschult?
- Ist das Blitzerfoto eindeutig?
- Wurde die Verjährungsfrist der Ordnungswidrigkeit überschritten?
FAQ: Das Wichtigste zum Thema „Bußgeldbescheid anfechten“
Sie können einen Bußgeldbescheid durch einen Einspruch anfechten. Dieser muss schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle gerichtet werden.
Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit dem Einspruch zu beauftragen. Allerdings verfügt der Rechtsbeistand über ein großes Fachwissen, sodass er Sie bei Ihrem Einspruch umfassend beraten kann.
Hier können Sie nachlesen, welche Angriffspunkte ein Bußgeldbescheid bieten kann, die einen Einspruch begründen.
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