Führt ein fehlerhafter Bußgeldbescheid zur Unwirksamkeit?

Für jede Behörde gelten in Deutschland strenge Regeln bezüglich der Durchführung von Bußgeldverfahren.
Nichtsdestotrotz können Fehler im Bußgeldbescheid auftreten.
Den folgenden Texten können Sie entnehmen, ob es sich bei diesen Fällen tatsächlich um Fehler handelt:
Was können Sie aber tun, wenn Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft ist? Wann sollten Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen?
Führt es zur Unwirksamkeit, wenn ein Bußgeldbescheid falsche Angaben enthält? Wann ist Unterstützung durch einen Rechtsanwalt hilfreich?
Die Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Das Wichtigste zum fehlerhaften Bußgeldbescheid
Hier können Sie nachlesen, welche Fehler in einem Bußgeldbescheid auftreten können.
Weist das Schreiben der Bußgeldstelle eindeutige Fehler auf, können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung des Schreibens bei der Bußgeldstelle eingehen.
Fehlerhafter Bußgeldbescheid – Darauf sollten Sie achten
Bußgeldbescheide sollten Sie grundsätzlich prüfen, wenn Sie diese erhalten. Durch das aufmerksame Lesen aller Angaben können Sie feststellen, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Hierbei wird zwischen zwei Arten von falschen Angaben unterschieden, die im Folgenden erläutert werden sollen.
Technische Fehler

Zum einen können technische Fehler dazu führen, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.
Meist handelt es sich hierbei um Messfehler, die auftreten, wenn das Messgerät falsch platziert oder nicht korrekt justiert wurde.
Des Weiteren kann das Gerät nicht ordnungsgemäß bedient worden sein, was zu falschen Ergebnissen geführt hat.
Vermuten Sie dies, so ist der Bescheid anfechtbar.
Formelle Fehler
Ein Bußgeldbescheid kann auch dann fehlerhaft sein, wenn er formelle Mängel aufweist. Häufig kommt es vor, dass die Rechtsbehelfsbelehrung unvollständig ist oder ganz fehlt.
Auch wenn wichtige, zur Identifizierung nötige Angaben fehlen oder im Bußgeldbescheid falsch angegeben werden, kann dies ein Grund dafür sein, Einspruch einzulegen und unter Umständen einem Fahrverbot oder einer hohen Geldstrafe zu entgehen.
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Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid (155€ und 1 Punkt) erhalten in dem beim ersten Anschreiben eine falsche Uhrzeit angegeben war. Es wurde mir eine Ordnungswidrigkeit (Handy am Steuer) gegen 19 Uhr vorgeworfen.
Ich legte Einspruch ein da ich zu dieser Zeit Zuhause war.
Nun kam eine Korrektur des Bescheids mit Stellungnahme des zuständigen PM, dass die Tatzeit 14 Uhr war und es sich „vermutlich um einen Ablesefehler“ handelt.
Ich werde nun gefragt ob mein Einspruch bestehen bleibt. Das ganze würde dann an das Amtsgericht weitergeleitet werden.
Lohnt es sich den Einspruch aufrecht zu erhalten oder verursache ich damit nur unnötige Kosten für mich.
Immerhin kommen meines Wissens 50 Euro Gerichtskosten obendrauf.