Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr und verstoßen damit gegen das Verkehrsrecht, müssen Sie mit einer Ahndung des Vergehens durch die zuständige Bußgeldbehörde rechnen.
Zunächst wird Ihnen meist ein Anhörungsbogen zugeschickt, bevor Sie einen Bußgeldbescheid erhalten.
Manche Betroffene denken, dass Sie dann einen Bußgeldbescheid einfach ignorieren können und argumentieren in diesem Zusammenhang mit der Verjährung.
Doch was kann auf Sie zukommen, wenn Sie nicht auf den Bußgeldbescheid reagieren und gesetzte die Frist verstreichen lassen?
Inhaltsverzeichnis
Was passiert, wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren?
Einen Bußgeldbescheid dürfen Sie nicht einfach ignorieren. Tun Sie dies doch, müssen Sie mit ernsthaften Konsequenzen rechnen.
Zunächst werden Sie mit einer Mahnung daran erinnert, das Bußgeld zu zahlen und an die Behörde zu überweisen. Zusätzlich müssen Sie mit Mahngebühren in Höhe von etwa 5 Euro rechnen.
Reagieren Sie weiterhin nicht auf die Zahlungsaufforderung, wird das Verfahren von der Vollstreckungsbehörde weitergeführt. Diese kann sogar eine Erzwingungshaft anordnen.
Anhörung im Bußgeldverfahren ignorieren – Welche Folgen drohen?
Bevor Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, wird Ihnen in vielen Fällen zunächst ein Anhörungsbogen zugestellt.
Sie sind dazu verpflichtet, diesen inklusive der Angaben zu Ihrer Person an die Behörde zurückzuschicken. Zur Sache müssen Sie sich jedoch nicht äußern.
Wenn Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren ignorieren, müssen Sie mit Sanktionen rechnen.
Zum einen können Sie zur Anhörung bzw. Vernehmung zur Polizei oder in die Bußgeldstelle vorgeladen werden. Zum anderen kann Ihnen die Verpflichtung auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.
Sollten Sie als Halter eines Fahrzeugs einen Anhörungsbogen erhalten haben, ein anderer Fahrer hat jedoch die Ordnungswidrigkeit begangen, können Sie dies im Bogen angeben.
FAQ: Das Wichtigste zum Thema “Bußgeldbescheid ignorieren”
Ignorieren Sie den Bußgeldbescheid, so wird dieser nach zwei Wochen rechtskräftig und die Sanktionen sind damit bindend. Weigern Sie sich, diese zu bezahlen, erhalten Sie Mahnungen. Im letzten Schritt kann bei Zahlungsverweigerung auch eine Erzwingungshaft angeordnet werden.
Nein. Auch wenn die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist, müssen Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Sie haben nach Erhalt des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit, schriftlich Einspruch gegen selbigen einzulegen.
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