
Wenn Sie gegen das Verkehrsrecht verstoßen und eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begehen, bekommen Sie meist zunächst einen Anhörungsbogen zugeschickt.
Nachdem Sie als Täter identifiziert werden konnten, bekommen Sie dann einen Bußgeldbescheid.
Diesem können Sie dann entnehmen, welches Bußgeld auf Sie zukommt und ob Sie, als eine der Folgen, mit einem Fahrverbot rechnen müssen. Die Sachbearbeiter richten sich hierbei nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Ein Bußgeldbescheid muss bestimmte Angaben enthalten, damit er Gültigkeit erhält. Hierzu gehört unter anderem die vollständige Rechtsmittelbelehrung.
Doch muss im Bescheid auch angegeben werden, wie viele Punkte in Flensburg Sie für Ihr Vergehen erhalten? Oder ist ein Bußgeldbescheid ohne Punkte ungültig?
Inhaltsverzeichnis
Müssen die Punkte im Bußgeldbescheid angegeben werden?
Wurden Sie beispielsweise mit dem Auto geblitzt und erhalten als Konsequenz daraus einen Bußgeldbescheid, können Sie diesem Ihre Strafen entnehmen. Hierzu gehören die Angabe des Bußgeldes und eines möglichen Fahrverbots.
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid ohne Angabe der Punkte in Flensburg erhalten, bedeutet dies jedoch nicht, dass Sie ohne Folgen davonkommen.
Die Bußgeldbehörde ist nämlich nicht dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, mit wie vielen Punkten Sie zu rechnen haben.
Wer ist für die Vergabe der Punkte in Flensburg zuständig?

Für die Vergabe der Punkte ist nicht die Bußgeldstelle, sondern das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg zuständig.
Aus diesem Grund ist ein Bußgeldbescheid ohne Punkte gültig.
In Flensburg wird die Anzahl der Punkte festgelegt, die für den Verstoß anfällt. Diese werden dann in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.
Möchten Sie sich über Ihren Punktestand informieren, können Sie diesen persönlich, per Post oder online beim KBA abfragen.
Bedenken Sie, dass es teilweise mehr als zehn Jahre dauern kann, bis ein Punkt verfällt. Und schon ab acht Punkten droht der Führerscheinentzug.
FAQ: Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid ohne Punkte
Nein, die Bußgeldbehörde ist nicht dazu verpflichtet, im Bußgeldbescheid darauf hinzuweisen, wie viele Punkte Sie erhalten.
Für die Vergabe der Punkte ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg zuständig. Die Punkte werden in das Fahreignungsregister eingetragen.
Die Anzahl der Punkte, die für den Verstoß eingetragen wurden und Ihren Punktestand können Sie beim KBA abfragen.
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