
Wer in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht und dabei erwischt wird – sich also beispielsweise bei überhöhter Geschwindigkeit blitzen lässt – bekommt per Post meist zunächst einen Anhörungsbogen.
Konnte dann geklärt werden, wer für das Vergehen verantwortlich war, bekommt diese Person dann einen Bußgeldbescheid zugeschickt.
Bezüglich der Form des Bescheides bestehen jedoch viele Fragen. Hartnäckig hält sich unter Betroffenen das Gerücht, dass ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift nicht gültig ist.
Stimmt dies jedoch wirklich? Kann die Behörde einen Bußgeldbescheid erlassen, der nicht unterschrieben ist? Was besagen Recht und Gesetz zu diesem Thema?
Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid ohne Unterschrift
Ein Bußgeldbescheid ist grundsätzlich auch ohne Unterschrift gültig, da es um ein maschinell erstelltes Dokument handelt. Es handelt sich dabei nicht um einen formalen Fehler.
Aus dem Bußgeldbescheid muss eindeutig hervorgehen, von welcher Behörde das Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt und der Bescheid ausgestellt wurde.
Grundsätzlich können Sie gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Eine fehlende Unterschrift ist jedoch keine ausreichende Begründung.
Der Bußgeldgeldbescheid – Gesetzliche Grundlagen

Grundlegende gesetzliche Regelungen bezüglich des Bußgeldbescheids sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgelegt.
In Paragraph 1 wird beispielsweise der Begriff der Ordnungswidrigkeit definiert.
Laut diesem gilt, dass eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung ist, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Zur Form des Bußgeldbescheides finden sich im OWiG jedoch keine Vorschriften. Viele Betroffene konsultieren aus diesem Grund das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
§ 37 Abs. 3 des VwVfG besagt Folgendes:
Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.“
Allerdings ist das VwVfg gar nicht auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, also auch Bußgeldbescheide, anwendbar. Ein Bußgeldbescheid ist auch ohne Unterschrift gültig, da es sich um ein maschinell erstelltes Dokument handelt. Dies ist auch auf dem Schreiben selbst vermerkt.
Was bedeutet das für die Gültigkeit des Bußgeldbescheids?

Es lässt sich demnach schließen, dass ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift gültig ist.
Allerdings muss aus diesem eindeutig hervorgehen, von welcher Behörde das Verfahren durchgeführt und der Bescheid ausgestellt wurde.
Das eingangs benannte Gerücht, auf das sich Betroffene häufig berufen stimmt demnach nicht.
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