Wie wird eigentlich ein Bußgeldbescheid verschickt? Viele denken, dass Sie einen Bußgeldbescheid per Einschreiben bekommen und dieser nur persönlich an die betreffende Person übergeben werden darf. Ist dies aber wirklich so? Wie läuft die Zustellung eines Bußgeldbescheides ab? Dies und mehr wird im folgenden Ratgeber geklärt.
Inhaltsverzeichnis
Die Zustellung des Bußgeldbescheids

Entgegen der landläufigen Meinung wird ein Bußgeldbescheid nicht per Einschreiben verschickt.
Die Zustellung erfolgt durch die Post mit einer Zustellungsurkunde.
Gibt es Unterschiede zwischen diesen Formen der Zustellung und wenn ja: worin liegen diese dann?
Das Einschreiben – Persönliche Übergabe
Die Versandart Einschreiben wird hauptsächlich für besonders wichtige Dokumente und Briefe verwendet. Ein Einschreiben wird dem Empfänger grundsätzlich persönlich überreicht. Dieser muss den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen. Der Absender erhält dann einen Zustellnachweis von der Post.
Die Zustellungsurkunde – Standard für den Versand von Bußgeldbescheiden

Es ist jeder Bußgeldstelle freigestellt, wie sie die Bußgeldbescheide versendet. In den meisten Fällen handelt es sich um die Postsendung mit Zustellungsurkunde. Demnach erfolgt beim Bußgeldbescheid die Zustellung nicht per Einschreiben.
Einen solchen Brief erkennen Sie am gelben Umschlag. Dieser muss Ihnen – im Gegensatz zum Einschreiben – nicht persönlich überreicht werden. Trifft Sie der Postzusteller nicht an, kann er den Bußgeldbescheid auch an eine Ersatzperson aushändigen oder, sollte niemand anwesend sein, in den Briefkasten legen.
Erwarten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie beispielsweise in der Probezeit geblitzt wurden, sollten Sie also regelmäßig Ihre Post kontrollieren. Denken Sie daran, dass Sie nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch gegen diesen erheben können. Dies ist besonders dann ratsam, wenn ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und bzw. oder ein Fahrverbot drohen.
FAQ: Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid per Einschreiben
Nein, in aller Regel wird ein Bußgeldbescheid nicht per Einschreiben, sondern mit Hilfe eine Zustellungsurkunde versendet.
Nein, da es sich nicht um ein Einschreiben handelt, muss der Bescheid im gelben Umschlag, der u. U. ein Bußgeld und Punkte in Flensburg für den Fahrer bereithält, nicht persönlich zugestellt werden. Der Zusteller kann ihn im Briefkasten hinterlassen.
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