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Video: Welcher Mindestabstand ist einzuhalten?
Der einzuhaltende Abstand in der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Viele Unfälle auf den Straßen wären schon allein dadurch zu vermeiden, dass sich die Fahrer an die nötigen Bestimmungen zu den Mindestabständen hielten. Viele Fahrzeugführer unterschätzen die Wichtigkeit der Sicherheitstabstände und damit auch die zurückgelegten Entfernungen nach Einleitung eines Bremsvorgangs.

Die Vorschriften sollen jedoch ermöglichen, dass jedem Fahrer bei abruptem Abbremsen durch den Vordermann oder bei Aufkommen eines plötzlichen Verkehrshindernisses ein ausreichender Streckenabschnitt verbleibt, um sicher abbremsen zu können, ohne dass es zum Auffahrunfall kommt. Zu dichtes Auffahren führt darüber hinaus nicht nur zur erhöhten Gefährdung im Verkehr, sondern unter Umständen auch zu empfindlichen Strafen.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Kategorien zum Abstand auf einen Blick:
Der Mindestabstand beim Auto
Der mindestens einzuhaltende Abstand ist in Paragraph 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt innerorts ein Mindesabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von 15 Metern bzw. drei Autolängen. Bei schlechter Sicht gilt der Mindestabstand von 30 Metern bzw. 6 Autolängen. Außerorts gilt der halbe Tacho als Sicherheitsabstand nach Vorne, also bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern mindestens 25 Meter Abstand. Es ist also unnötig, erst mit komplizierten Formeln den Sicherheitsabstand zu berechnen.
Als einfachste Faustregel zum Mindesabstand außerorts sollte jedem Autofahrer die Formulierung “Halber Tacho” geläufig sein, z. B.:
- bei 50 km/h = 25 Meter
- bei 100 km/h = 50 Meter
Auch der Seitenabstand ist zu beachten

Neben dem nötigen Sicherheitsabstand zum Vordermann ist insbesondere auch bei Überholvorgängen und beim Vorbeifahren auf den seitlichen Abstand zu achten. Denn zu dichtes Vorbeifahren an einem anderen Fahrzeug kann schnell zu Unfällen führen.
Durch Windböen auf freier Fläche oder Unebenheiten der Fahrbahn, kann das Lenkrad schnell verrissen oder nicht schnell genug gegengelenkt werden. Ist der Abstand zum benachbarten Fahrzeug dann zu gering, kann es schnell zur Kollision kommen.
- Abstand zu einspurigen Fahrzeugen (Motorrad/Fahrrad): 1,5 Meter
- Abstand zu anderen Pkw/Lkw: 1 Meter
- Abstand bei Schul-/Linienbussen: 2 Meter
Orientierungshilfen zum Abschätzen der Entfernungen

Meterangaben sind bei Fahrten eher abstrakte Werte und können von vielen Autofahrern nur schlecht abgeschätzt werden. Daher gibt es auf Deutschen Straßen zahlreiche Hilfen, die bei der Entfernungeinschätzung zum vorausfahrenden Fahrzeug als Orientierung dienen können.
Auf Bundesstraßen und Autobahnen dienen vor allem die Leitpfosten als Abstandsmesser. Sie stehen jeweils mit einer Distanz von 50 Metern voneinander entfernt.
Seltener wird die Fahrbahnmarkierung selbst als Orientierungshilfe genutzt, da vielen Fahrern nicht bekannt ist, dass auch hier in der Regel die Abstände und Zwischenräume normiert sind. Die weiße Markierung auf der Fahrbahn ist sechs Meter lang, der Abstand zwischen den einzelnen Markierungen zwölf Meter.
Fahrbahnmarkierung als Orientierungshilfe:
Markierung : Zwischenraum | |||
---|---|---|---|
außerorts (bes. Autobahn) | |||
innerorts (außer an Knotenpunkten) | |||
Verkehrsknotenpunkte | 1 Meter | 1 Meter |
Als dritte Möglichkeit, den Abstand abzuschätzen, können Zeitangaben dienen. Fixieren Sie einen Punkt, den das vorausfahrende Auto gerade passiert hat, und zählen Sie die Sekunden, bis auch Sie diesen Punkt passieren. Zwei bis drei Sekunden Abstand gelten in der Regel als Sicherheitsabstand.
Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen gibt es Abstufungen im Tatbestandskatalog. Es wird differenziert betrachtet, wie weit der geforderte Sicherheitsabstand unterschritten wurde. Danach richtet sich dann die jeweilige, zum Teil recht hohe Strafe. Besonders hartnäckige Drängler und Wiederholungstäter können auch mit zusätzlichen Sanktionen belegt werden.
Abmessung von Sicherheitsabständen durch die Kontrollbehörden
Den Kontrollbehörden stehen unterschiedliche Wege zur Verfügung, um Abstandsverstöße zu ermitteln und zu ahnden. Neben der optischen Abstandsmessung besteht auch die Kontrolle durch mobile oder stationäre Videoüberwachung. Optische Abmessung durch Laserentfernungsmessung finden mittels Laserpistolen statt.

Mobile Videoüberwachung findet überwiegend auf Bundesautobahn statt. Mit geeichten Aufnahmegeräten, die in zivilen Kontrollwagen (manchmal auch in Wohnmobilen) installiert sind, können neben der Geschwindigkeitsmessung auch Abstandsvergehen erfasst werden. Die Beweiskraft dieses Verfahrens ist recht hoch, da die Aufzeichnungen über einen längeren Fahrtabschnitt erfolgen. Anschließend an die Messung wird der erfasste Verkehrsteilnehmer meist unmittelbar zu einer Verkehrskontrolle aufgefordert. Hier darf sich jeder vermeintliche Verkehrssünder die Verkehrsauszeichnung ansehen.
Die stationäre Videoüberwachung wird durch die feste Installation von Kamerareihen (meist sichtbar für Autofahrer) realisiert. Dabei finden sich derlei Stationen häufig an Brücken (“Brückenabstandsmessung”). Sind die Kontrollpunkte personell besetzt, werden 24 Stunden lang Aufzeichnungen gemacht. Die Messbereiche beginnen dann jeweils 90 Meter und 40 Meter vor der Brücke. Bei Verdacht können die Kontrollbeamten einen Blitzer auslösen, der sich oftmals zusätzlich unter der Brücke befindet. Das Blitzerfoto kann dann als zusätzlicher Beweis im Bußgeldverfahren dienen.
Der Mindestabstand für Lkw
Gründe für die besondere Beachtung des Abstands von Kfz über 3,5 Tonnen:
- Der Abstand soll immer so gewählt werden, dass auch bei abruptem Abbremsen des voranfahrenden Verkehrsteilnehmers ein Halten ohne Unfallfolgen möglich ist.
- Fahrzeuge mit besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen und Kfz mit einer Gesamtlänge von mehr als sieben Metern müssen darauf achten, dass ausreichend Platz zwischen ihnen und vorausfahrenden Wagen ist, damit überholende Kfz genügend Platz haben, um einscheren zu können.
Da Lkw und Kraftomnibusse eine größere Masse haben, – und gegebenenfalls zusätzlich noch schwere Ladungen -, verlängert sich bei ihnen auch der Bremsweg. Und obwohl schätzungsweise nur 5 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge Lastkraftwagen sind, werden etwa 10 Prozent aller Abstandsverstöße von Lkw-Fahrern begangen. Mehr als 20 Prozent der Lkw-Auffahrunfälle passieren auf den Bundesautobahnen. Fast ein Drittel der Abstandsunfälle mit tödlichem Ausgang sind durch falsches Verhalten von Lkw-Fahrern verursacht.

Dementsprechend sind in der Gesetzgebung auch andere Maßstäbe beim Einhalten von Mindestabständen für Kfz ab 3,5 Tonnen zu finden. Die Vorschriften für Lkw und Kraftomnibusse sind vergleichsweise auch sehr einfach. Es gibt nur die Entscheidung zwischen „eingehaltenem Abstand“ und „nichteingehaltenem Abstand“.
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) gilt außerorts und auf der Bundesautobahn ein Abstand von 50 Metern bei Geschwindigkeiten über 50 Stundenkilometern. Auch bei Überholmanövern auf der Autobahn muss der Mindestabstand von 50 m gewährleistet sein.
Lkw-Fahrern droht bei nicht eingehaltenem 50-Meter-Abstand ein Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg. Bei kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen und besetzten Bussen beträgt bei nicht eingehaltenem Abstand das Bußgeld 120 Euro und ein Punkt.
Die folgende genormte Formel gilt für Kfz bis 3,5 Tonnen bei normalen Straßenverhältnissen und Witterungsbedingungen. Bei Lkw, Anhängerlasten, regennasser Fahrbahn gelten andere Bremswegbestimmungen.
Normale Bremsung:
Gefahrenbremsung:
FAQ: Das Wichtigste zum Abstand
Informationen zum Mindestabstand finden Sie hier.
Die Sanktionen hängen sowohl vom Ausmaß der Unterschreitung als auch von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Daher stellen wir Ihnen für die Ermittlung diesen Bußgeldrechner zur Verfügung.
Für die Abstandsmessung kommen in der Regel spezielle Blitzer zum Einsatz.
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