Bußgeldtabelle Beleidigung
Beleidigung | Bußgeld/Geldstrafe* |
---|---|
Gestiken | |
Zunge herausstrecken | 300 Euro |
Scheibenwischergeste | 1.000 Euro |
Stinkefinger zeigen | 4.000 Euro |
Verbale Beleidigungen | |
Leck mich | 300 Euro |
Dumme Kuh | 300 Euro |
Blödes Schwein | 500 Euro |
Wichser | 1.000 Euro |
Trottel | 1.000 Euro |
Arschloch | 1.000 Euro |
Idiot | 1.500 Euro |
Schlampe | 1.900 Euro |
Miststück | 2.500 Euro |
Beamtenbeleidigungen | |
Vogel zeigen | 1.000 Euro |
Bullenschwein | 1.000 Euro |
Wichser | 1.000 Euro |
Trottel | 1.500 Euro |
Schwein | 2.000 Euro |
Stinkefinger zeigen | 4.000 Euro |
* Die genannten Summen sind keine geregelten Sätze, sondern dienen lediglich als Richtwerte. Sie ergeben sich aus bereits gefällten Gerichtsurteilen und können stark (auch nach Einkommen) variieren.
Aggressionen im Straßenverkehr

Eines der Dinge, die ein Fahrschüler bereits in der Fahrschule lernt, ist, sich niemals emotionsgeladen hinters Steuer eines Fahrzeugs zu setzen.
Selbstredend ist hier von negativen Emotionen die Rede, die den Autofahrer so stark aufwühlen können, dass die Konzentration auf den Straßenverkehr nachlässt.
Viele Autofahrer halten sich jedoch nicht an diese Vorgabe und steigen wütend oder verdrossen in ihr Fahrzeug ein. Da das Verhalten im Straßenverkehr allerdings auf gegenseitiger Rücksichtnahme beruht, ist das keine gute Voraussetzung für eine friedliche Fahrt.
Ist ein vorausfahrendes Auto zu langsam auf der Straße unterwegs, kann schnell eine Nötigung – z. B. durch Drängeln oder Hupen – als Ventil eingesetzt werden. Auch Beleidigungen im Straßenverkehr sind dann nicht selten und können die Stimmung weiter anheizen.
Aber kann ein Bußgeld aufgrund einer Beleidigung verhängt werden oder ist Beleidigung bereits eine Straftat? Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht und wann eine Anzeige im Straßenverkehr erstattet werden kann, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Beleidigung im Straßenverkehr
Da es sich bei einer Beleidigung um eine Straftat handelt, droht dafür kein Bußgeld sondern ggf. eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe.
Die wichtigsten Informationen dazu haben wir hier zusammengestellt.
Konkrete Bußgelder sind in Deutschland für die einzelnen Beleidigungen nicht vorgeschrieben. Welche Sanktionen Gerichte in der Vergangenheit verhängt haben, könne Sie aber dieser Tabelle entnehmen.
Weitere Infos zu Beleidigungen im Straßenverkehr
Was ist eine Beleidigung genau?
Neben dem Drängeln, dem Schneiden von anderen Fahrzeugen oder dem Hupen, das als Nötigung gesehen werden kann, ist auch eine verbale oder gestische Beleidigung im Straßenverkehr eine Straftat.
Laut § 186 des Strafgesetzbuches (StGB) kann diese mir einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Ein Geschädigter kann nach solch einer Geste oder einer Aussage Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr erstatten. Danach entscheidet in der Regel das Gericht, welches Strafmaß der Beleidigung laut StGB gerecht wird.
Beachten Sie: Um eine entsprechende Entschädigung zu erhalten, müssen Sie eine Beleidigung im Straßenverkehr anzeigen. Eine Strafe wird in der Regel nur auf Antrag verhängt.
Gibt es einen Bußgeldkatalog für Beleidigungen?

Welche Strafe für eine Beleidigung gezahlt werden muss, ist in keinem Beleidigungskatalog festgelegt.
Vielmehr ist es eine Ermessenssache des Gerichts, welche Beleidigungen nach dem Strafenkatalog in welcher Höhe abgemahnt werden. Einen lediglich für Beleidigung erstellten Bußgeldkatalog gibt es nicht.
Der obenstehenden Tabelle können lediglich Richtwerte entnommen werden, die aufgrund bereits erfolgter Strafanzeigen als Bußgelder festgelegt wurden. Wie viel Geld Sie nach einer Beleidigung, die zur Anzeige gebracht wurde, als Entschädigung erwarten können, variiert allerdings stark.
Einigen bereits gefällten Urteilen zufolge sind Geldbeträge zwischen einigen hundert bis einigen tausend Euro möglich. Das Herausstrecken der Zunge beispielsweise kann eine Strafe von 300 Euro provozieren, während Ausdrücke wie „Blödes Schwein“ oder „Arschloch“ bereits Kosten von 500 bzw. 1.500 Euro verursachen.
Unüberlegte Aktionen sollten deshalb möglichst vermieden werden, um den Geldbeutel zu schonen.
Den Mittelfinger zeigen im Straßenverkehr: Was erwartet den Übeltäter?
Auch eine Geste, z. B. ein Stinkefinger, der im Straßenverkehr gezeigt wird, kann eine Anzeige und eine entsprechende Geldstrafe nach sich ziehen. Das Recken des Mittelfingers zählt dabei zu den schwereren Beleidigungen und kann den Täter bis zu 4.000 Euro kosten.
Beleidigung von Beamten

Auch die Beamtenbeleidigung taucht im Straßenverkehr immer wieder auf. Da Polizisten in Form einer Polizeikontrolle in der Regel für die Ahndung von Verkehrsverstößen verantwortlich sind, richten sich die Aggressionen der Autofahrer meist gegen die Beamten selbst.
Allerdings ist hier besondere Vorsicht geboten! Denn anders als bei anderen Verkehrsteilnehmer ist bei einer Beamtenbeleidigung fast zu 100 % davon auszugehen, dass die Beleidigung auch tatsächlich angezeigt wird.
Sollte Ihnen beispielsweise der Ausdruck „Bullenschwein“ über die Lippen gehen, ist ein Bußgeld von etwa 1.000 Euro nicht auszuschließen.
Sollten Sie einer Videoüberwachungskamera den Stinkefinger zeigen, so ist auch das als Beleidigung anzusehen. Da das Gerät jedoch keine Anzeige stellen kann, wird dies meist von demjenigen Beamten erledigt, der sich die Aufnahmen der Kamera anschaut.
Bildnachweise:
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Die Beleidigung der Blitzerkamera ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
Den Stinkefinger mit der Bemerkung : „Ätsch, mich hast du heute nicht erwischt, ich bin vorschriftamäßig gefahren“ auf die sich im Radarfahrzeug
befindlichen Personen zu beziehen, zeugt eindeutig von der Abzockermentalität der Behörden.. Wie sonst ist die Ahndung dieser durch die Freude, nicht geblitzt worden zu sein, enstandene Geeste zu begründen.
Ich empfinde diese Rechtsprechung in einer von freiheitlich demokratischer Grundordnung geprägten Gesellschaft für unerträglich.