Bußgeldtabelle Handy am Steuer
Unfallstatistiken zeigen, wie gefährlich Telefonieren am Steuer ist

Zunehmend können Autofahrer auch am Steuer ihr Handy nicht mehr aus den Händen legen. Bei einer Umfrage der Allianz-Stiftung aus dem Jahr 2011 gaben immerhin 30 Prozent der Befragten zu, dass sie auch während sie fahren eingehende Nachrichten auf ihrem Handy lesen würden.
Weitere 20 Prozent schreiben auch selbst Nachrichten, während sie sich eigentlich als Autofahrer auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren sollten. Dabei ist es äußerst gefährlich, das Handy am Steuer zu verwenden, denn diese mangelnde Konzentration zeigt sich in einer steigenden Anzahl der Unfälle. Die Dunkelziffer hier ist hoch, da bei einem Unfall zumeist nicht nachgewiesen werden kann, ob die Ursache an der Handynutzung eines Beteiligten lag.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Kategorien auf einen Blick:
Was ist ein Handyverstoß? – Video
Handy am Steuer – Strafe
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, erhält als Autofahrer mindestens ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Auch für Radfahrer gibt es einen Bußgeldkatalog Handy, denn auch Fahrradfahrer haben bei der Beteiligung am Straßenverkehr die Pflicht, gemäß der StVO rücksichtsvoll und vorsichtig – das heißt auch mit voller Konzentration – zu fahren.

Für Fahrradfahrer auf ihrer Fahrt sind Handys dementsprechend ebenfalls verboten, ein Bußgeld von 55 Euro bei Missachtung dieser Vorschrift fällt an; Punkte in Flensburg fallen jedoch nicht an und auch ein Fahrverbot ist nicht zu befürchten.
Stellt die Behörde oder die Polizei allerdings bei einem Fahrer eine Wiederholungstat beim Handy am Steuer fest, so kann sie gemäß den zugrundeliegenden Vorschriften aus Verkehrsrecht und Bußgeldkatalog die Bußgelder noch erhöhen, um das vorsätzliche Verhalten anzumahnen.
Der Verstoß „Handy am Steuer“ betrifft sowohl das Telefonieren am Steuer, als auch das Aufnehmen des Handys in die Hand, um beispielsweise SMS zu verfassen. Ein solcher Verstoß kann durch einen Blitzer registriert werden. Verschiedene Szenarien sind hier möglich, die Sanktionen sind jedoch gleich:
- Geblitzt mit Handy am Ohr
- Geblitzt mit Handy in der Hand
- Geblitzt beim Telefonieren am Steuer plus Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitung oder andere Ordnungswidrigkeiten aus dem Bußgeldkatalog – in diesem Fall können unter Umständen mehrere Bußgeldbescheide ausgestellt werden. Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um die verschiedenen Sanktionen zu vergleichen
Neben dem Fall, dass man mit Handy geblitzt wurde, können natürlich auch Polizisten im Zuge einer Verkehrskontrolle veranlassen, dass der Delinquent den entsprechenden Bußgeldbescheid für das Vergehen „Telefon am Steuer“ zugestellt bekommt.
Handy am Steuer in der Probezeit
In der Probezeit gilt der Verstoß „Handy am Steuer“ als sogenanntes A-Delikt. Ein Fahrer, der ein A-Delikt hat, muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen. Zudem wird in diesem Fall die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Telefonieren am Steuer ohne Strafe

Eine Ausnahme vom Handyverbot am Steuer gibt es allerdings: Wenn der Motor im Auto über ein Stop-Start-System funktioniert, dürfen die Autofahrer, während sie an einer roten Ampel warten, ihr Handy benutzen – denn wenn der Motor ausgeschaltet ist, so gilt kein Handyverbot, es droht also in diesem Fall kein Bußgeld und kein Punkt in Flensburg, wenn man an der Ampel das Handy aufnimmt.
Handyverbot am Steuer beachten
Für alle anderen gilt ein striktes Handyverbot am Steuer. Es ist auch verboten, das Handy als Navigationsgerät zu verwenden, wenn es dazu während der Fahrt in die Hand genommen werden muss. Wenn der Fahrer während einer Fahrt Telefonate erledigen muss, kann er eine Freisprechanlage installieren. Mit dieser dürfen Autofahrer während der Fahrt telefonieren. Ansonsten ist dies gemäß StVO nur zulässig, wenn der Motor vom Auto nicht läuft. Bei einer Kontrolle durch die Polizei droht ein Punkt, wenn man diese Vorschrift ignoriert.
FAQ: Das Wichtigste zum Thema „Handy am Steuer“
Unsere Bußgeldtabelle zeigt auf, welche Sanktionen bei der Handynutzung am Steuer ausgesprochen werden können.
Nutzen Sie während der Probezeit das Handy am Steuer, stellt dies einen A-Verstoß dar.
Sie dürfen das Telefon beim Autofahren nutzen, sofern Sie es dafür nicht in die Hand nehmen müssen. Dies ist beispielsweise durch eine Freisprechanlage möglich.
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Ich finde alles geldmacherei weil wen am Ohr das Telefon mit Schulter hebst und fährst und redest und dein Blick vorne hast und alles siehst ist kein Problem ein Unfall zu verursachen SMS ist gefährlich weil dann den Blick verlierst zu vorderen Auto,darum sollen sie dem Gesetz nochmals überdenken