Achtung: Die neuen Regelungen zu den Fahrverboten sind nach derzeitigem Stand (06.07.2020) in allen Bundesländern außer Kraft gesetzt.
Bußgeldkatalog für überhöhte Geschwindigkeit bei Lkw über 3,5 Tonnen innerorts
Bußgeldkatalog für überhöhte Geschwindigkeit bei Lkw über 3,5 Tonnen außerorts
Bußgeldkatalog für Abstandsverstöße bei Lkw über 3,5 Tonnen
Abstandsverstoß | Geldbuße in Euro | Punkte in Flensburg | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|
mit einem Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht nicht den Mindestabstand von 50 Metern bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h auf einer Autobahn eingehalten | 80 | 1 | Hier prüfen |
mit einem kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeug über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht nicht den Mindestabstand von 50 Metern bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h auf einer Autobahn eingehalten | 120 | 1 | Hier prüfen |
Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten bei Lkw
Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten | Geldbuße für den Fahrer | Geldbuße für das Unternehmen |
---|---|---|
wenn die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit unterschritten wurde, um bis zu ... | ||
1 h | 30 | |
3 h, Geldbuße gilt pro angefangene Stunde | 30 | 90 |
mehr als 3 h, Geldbuße gilt pro angefangene Stunde | 60 | 180 |
wenn die vorgeschriebene Lenkzeitunterbrechung unterschritten wurde, um bis zu ... | ||
15 min | 30 | 90 |
mehr als 15 min, Geldbuße gilt pro angefangene Stunde | 60 | 180 |
wenn die zulässige Tageslenkzeit überschritten wurde, um bis zu ... | ||
1 h | 30 | |
2 h, Geldbuße gilt pro angefangene halbe Stunde | 30 | 90 |
mehr als 2 h, Geldbuße gilt pro angefangene halbe Stunde | 60 | 180 |
wenn die Wochenruhezeit an einem Ort ohne angemessenen Schlafplatz verbracht wurde | bis zu 500 | bis zu 1500 |
wenn die Fahrerkarte nicht mitgeführt bzw. nicht ausgehändigt wurde und dadurch die Kontrolle ... | ||
... erschwert wurde | 75 | |
... unmöglich wurde | 250 |
Bußgeldkatalog für Lkw bei falscher Ladungssicherung und Überladung
Prozentsatz der Überladung | Geldbuße für den Fahrer in Euro | Punkte in Flensburg für den Fahrer | Geldbuße für den Unternehmer in Euro | Punkte in Flensburg für den Unternehmer |
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Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 7,5 Tonnen | ||||
mehr als 5 % | 10 | 10 | ||
mehr als 10 % | 30 | 30 | ||
mehr als 15 % | 35 | 35 | ||
mehr als 20 % | 95 | 1 | 95 | 1 |
mehr als 25 % | 140 | 1 | 140 | 1 |
mehr als 30 % | 235 | 1 | 235 | 1 |
Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen | ||||
mehr als 2 - 5 % | 30 | 35 | ||
mehr als 5 % | 80 | 1 | 140 | 1 |
mehr als 10 % | 110 | 1 | 235 | 1 |
mehr als 15 % | 140 | 1 | 285 | 1 |
mehr als 20 % | 190 | 1 | 380 | 1 |
mehr als 25 % | 285 | 1 | 425 | 1 |
mehr als 30 % | 380 | 1 | 425 | 1 |
Bußgeldkatalog für Lkw bei Missachtung eines Lkw-Fahrverbots
Welches Fahrverbot wurde missachtet? | Geldbuße für den Fahrer in Euro | Punkte für den Fahrer | Geldbuße für den Halter in Euro (bei Anordnung) |
---|---|---|---|
Sonn- und Feiertagsfahrverbot | 120 | 570 | |
Samstagsfahrverbot | 25 | ||
Samstagsfahrverbot (länger als 15 min) | 60 | 150 | |
Nachtfahrverbot | 75 | 1 |
Bußgeldrechner für Verstöße mit dem Lkw
Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
Die klobigen Fahrzeuge haben einen besonderen Platz im Straßenverkehr: Sie sind so gebaut, dass sie große Lasten ziehen können. Aufgrund dieser Bauweise entsteht jedoch auch eine spezielle Verantwortung für den jeweiligen Lkw-Fahrer: Das Gefahrenpotential kann durch die Masse des Fahrzeugs, durch den Umstand, dass sie gewerblich eingesetzt werden und durch die Art der Güter erhöht sein, weshalb eigene Straßenverkehrsregeln eingehalten werden müssen.
Wir wollen in diesem Ratgeber zunächst klären, ab wann von einem sogenannten Lastkraftwagen die Rede ist, welche Voraussetzungen die Fahrer erfüllen müssen und schlussendlich darauf eingehen, welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für den Lkw bei entsprechenden Ordnungswidrigkeiten vorsieht.
Inhaltsverzeichnis
Wann wird von einem Lkw gesprochen?
Ein Lastkraftwagen, auch Lastwagen oder eben abgekürzt Lkw genannt, gehört zur Gruppe der Nutzfahrzeuge. In seiner Bauart ist er so ausgerichtet, dass hiermit große Mengen an Gütern transportiert werden können. Darüber hinaus werden Lkw anhand verschiedener Faktoren unterschieden, u. a. aufgrund ihrer zulässigen Gesamtmasse.
Wichtig ist der Fakt, dass Lkw in der Regel mehr als 2,8 Tonnen Gesamtmasse auf die Waage bringen. Was darunter liegt, wird üblicherweise nicht als Lkw bezeichnet. Folgende Typen können aufgrund der zulässigen Gesamtmasse unterschieden werden:
- bis 3,5 Tonnen: umgebaute Pkw bzw. Kleinlaster
- bis 7,5 Tonnen: leichte Lkw
- bis 18 Tonnen: mittelschwere Lkw
- bis 40 Tonnen: schwere Lkw (in Deutschland als Hänger- bzw- Sattelzüge bekannt)
Voraussetzungen, um einen Lkw zu fahren
Auf welche Fahrer der Bußgeldkatalog für Lkw zutrifft, lässt sich natürlich ebenfalls anhand der Gesamtmasse feststellen. Solche müssen in der Regel jedoch auch einen entsprechenden Führerschein erwerben. Für Kfz bis 3,5 Tonnen reicht der übliche Führerschein der Klasse B, für einen Anhänger wird die Fahrerlaubnis BE erforderlich. Leichte Lkw erfordern die Führerscheinklasse C1 (C1E mit Anhänger), alles Weitere darf nur mit einem C-Führerschein gefahren werden (CE für den Anhänger).
Wer mit dem Lkw und der Fahrerlaubnisklasse C1(E) oder C(E) gewerblich unterwegs ist, muss zudem an einer Weiterbildung teilnehmen. Diese ist nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz festgesetzt. Auf diese Weise soll notwendiges Wissen für Berufskraftfahrer vermittelt werden und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden. Private Lkw-Fahrer müssen keine solche Weiterbildung absolvieren.
Bußgeldkatalog für Lkw: Sonderregeln für den “Brummi”
Im Folgenden werden wir auf die wichtigsten Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für den Lkw eingehen und beschreiben, wie die entsprechenden Verstöße in Deutschland gemäß dem entsprechenden Katalog geahndet werden.
Die festgelegten Sanktionen gemäß Lkw-Bußgeldkatalog finden Sie in der jeweiligen Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers.
Wie schnell darf ein Lkw fahren?
Der dritte Paragraf der StVO dreht sich ganz um die Geschwindigkeit u. a. für die großen, schweren Fahrzeuge. Dabei wird zwischen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit inner– und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschieden.
Außerorts richtet sich das Verkehrsrecht bei der Geschwindigkeit abermals nach dem Gewicht des Fahrzeugs:
- 100 km/h für Lkw bis 3,5 Tonnen
- 80 km/h für Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen und für Lkw bis 3,5 Tonnen mit Anhänger
- 60 km/h für alle Lkw über 7,5 Tonnen
Bei einer schweren Geschwindigkeitsüberschreitung kann gemäß dem Bußgeldkatalog für Lkw außerorts ein Bußgeld bis zu 600 Euro und innerorts bis zu 680 Euro auf Sie zukommen. Auch mit Nebenfolgen wie einem mehrmonatigem Fahrverbot und Punkten in Flensburg müssen Sie rechnen.
Den richtigen Abstand wahren
Auch gilt für Lkw eine gesonderte Abstandsregel – schließlich geht mit der (meist bei Lkw üblichen) hohen Fahrzeugmasse auch ein längerer Bremsweg einher. Daher müssen Lkw über 3,5 Tonnen auf der Autobahn ab einer Geschwindigkeit von über 50 km/h einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern zum Vordermann einhalten.
Auch beim Überholen ist auf den Abstand zu achten. Wichtig ist immer: Der Abstand sollte so gewählt werden, dass bei einer plötzlichen Bremsung des Vordermanns genügend Zeit und Platz vorhanden ist, um zu reagieren.
Der Bußgeldkatalog für Lkw legt eine Geldbuße von bis zu 120 Euro und einen Punkt in Flensburg fest, wenn der jeweilige Fahrer gegen diese Verkehrsregel verstößt.
Die Lenk- und Ruhezeiten beim Lkw-Fahren
- Die Lenkzeit bezeichnet ganz klar jenen Zeitabschnitt, in dem der Fahrer das Kfz lenken darf. Dies darf maximal neun Stunden am Tag der Fall sein, dabei aber höchstens viereinhalb Stunden am Stück. Danach muss eine Pause eingelegt werden.
- Ebenjene Pause ist die Lenkzeitunterbrechung und bemisst mindestens 45 Minuten. Diese können jedoch auch in einmal 15 Minuten und danach (!) einmal 30 Minuten Pause aufgeteilt werden. Dabei muss jedoch noch immer darauf geachtet werden, dass die maximale Tageslenkzeit nicht überschritten wird.
- Die Tagesruhezeit beläuft sich auf mindestens elf Stunden innerhalb von 24 Stunden. So lange muss der Fahrer am Stücken ruhen können, ohne einen Lkw zu fahren.
- Die Wochenlenkzeit darf nicht mehr als 56 Stunden betragen (bei einer sechs-Tage-Woche). Die gesamte Lenkzeit innerhalb von zwei Wochen darf jedoch nicht mehr als 90 Stunden zählen. Wird demnach die erste Woche voll genutzt, muss die Lenkzeit in der zweiten Woche reduziert werden – andernfalls drohen gemäß Bußgeldkatalog für Lkw hohe Bußgelder sowohl für den Fahrer als auch für den Unternehmer.
Ladungssicherung und Überladung
Da in Lkw häufig Güter transportiert werden, ist es für den Fahrer wichtig, sich mit den entsprechenden Vorschriften zur Ladungssicherung und zur Überladung vertraut zu machen. Dabei gilt es, allgemein gesagt, die Ladung so zu sichern, dass sie beim Fahren – auch beim abrupten Bremsen – keine Gefahr darstellt. Beim Beladen ist außerdem das zulässige Gesamtgewicht sowie die zulässige Achslast im Auge zu behalten. Diese ist für jeden Fahrzeugtypen individuell geregelt.
Gibt es ein bestimmtes Lkw-Fahrverbot?
In Deutschland gibt es tatsächlich zu bestimmten Zeiten auf gewissen Strecken ein Fahrverbot für Lkw. Eine Zuwiderhandlung ahndet der Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro für den Fahrer.
Entsprechende Fahrverbote sind folgende:
- Nachtfahrverbot: Auf bestimmten Strecken sind meist zwischen 22 und 6 Uhr Lkw verboten. Diese Strecken sind dann mit einem entsprechenden Verkehrsschild markiert.
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Lkw mit Anhänger und Lkw über 7,5 Tonnen müssen jeden Sonntag zwischen 0 und 22 Uhr das gesamte öffentliche deutsche Straßennetz meiden.
- Samstagsfahrverbot: Von Juli bis August dürfen Lkw mit Anhänger und Lkw über 7,5 Tonnen bestimmte Autobahnabschnitte nicht befahren. Das Fahrverbot gilt jeden Samstag zwischen 7 und 20 Uhr.
FAQ: Das Wichtigste zum Bußgeldkatalog für Lkw
Innerorts liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Außerorts ist das Gewicht des Fahrzeugs maßgeblich, so dürfen Lkw bis 3,5 Tonnen 100 km/h, zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen 80 km/h und über 7,5 Tonnen 60 km/h schnell fahren.
Diese Informationen können Sie diesen Bußgeldtabellen entnehmen.
Nein, bei manchen Ordnungswidrigkeiten werden auch der verantwortliche Unternehmer oder der Verlader zur Verantwortung gezogen.
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