FAQ: Das Wichtigste zum Bußgeldkatalog „Rotlichtverstoß“
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß dauerte die Ampelphase weniger als eine Sekunde, darüber liegt ein qualifizierter Verstoß vor. Diese Unterscheidung ist vor allem für die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog entscheidend.
Eine genaue Messung ist vor allem beim Einsatz von Ampelblitzern möglich. Aber auch im Zuge einer Verkehrskontrolle können die Beamten diese messen.
Diese Information können Sie dieser Bußgeldtabelle hier entnehmen.
Bußgeldtabelle Rotlichtverstoß
Bußgeldtabelle rote Ampel mit grünem Pfeil
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Rechtsabbiegen ohne vorheriges Anhalten | 70€ | 1 Punkt |
...mit Gefährdung bzw. Behinderung des freigegebenen Verkehrs | 100€ | 1 Punkt |
...mit Sachschaden (Unfall) | 120€ | 1 Punkt |
Rechtsabbiegen mit Behinderung von Fußgängern/Fahrradfahrern | 100€ | 1 Punkt |
... mit Gefährdung | 150€ | 1 Punkt |
... mit Unfall | 180€ | 1 Punkt |
Bußgeld- und Punkterechner bei Rotlichtverstoß
Inhaltsverzeichnis
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Eine rote Ampel überfahren und geblitzt?
Im Verkehrsrecht liegt ein Rotlichtverstoß vor, wenn Sie die Lichtzeichen missachten und bei Rot über die Ampel gefahren sind. Ampeln (Lichtzeichenanlagen) dienen grundsätzlich dem Schutz des Querverkehrs, besonders bei Kreuzungen. Der geschützte Bereich liegt im direkten Einzugsgebiet des querenden Verkehrs, also z.B. direkt auf der Kreuzung. Zwischen Haltelinie und Schutzbereich liegt eine imaginäre Linie – die Fluchtlinie. In einem Urteil (Aktenzeichen: 4 StR 647/96) des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die Unterscheidung offensichtlich: Demnach liegt kein Rotlichtverstoß vor, wenn zwar eine rote Ampel überfahren wurde, das Auto jedoch noch an bzw. vor der Fluchtlinie zum Stehen kommt und so den Querverkehr nicht behindert.
So liegt auch kein Rotlichtverstoß vor, wenn Sie z.B. während eines Staus zwischen roter Ampel und Kreuzung während der Rotphase stehen (müssen), um dem querenden Verkehr Vorrang zu gewähren. Hier müssen Sie keine Strafe wegen der roten Ampel befürchten.
Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß
Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, ist es auch von Bedeutung, wie viele Sekunden diese bereits auf Rot stand. Im Bußgeldkatalog findet sich hier die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß. Wird Ihnen ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen, so haben Sie eine Ampel überfahren, die unter einer Sekunde lang rotes Licht abstrahlte. Hierfür kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro auferlegt werden. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer liegt das Bußgeld schon bei 200 Euro und bei Sachschäden sogar bei 240 Euro. Hinzu kommt in den letzteren beiden Fällen jeweils ein Punkt in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Einen qualifizierter Rotlichtverstoß haben Sie dann begangen, wenn Sie die rote Ampel überfahren haben, nachdem diese bereits mehr als eine Sekunde ein rotes Signal zeigte. Hier kann Ihnen bereits der Tatbestand des Vorsatzes unterstellt werden. Hier müssen Sie in jedem Falle mit 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Laut Bußgeldkatalog liegt die Strafe je nach Gefährdungslage und Ausgang der Ordnungswidrigkeit zwischen 200 Euro und 360 Euro.
Dabei sollten Sie jedoch nicht außer Acht lassen, dass bei entsprechenden schwerwiegenden Folgeverstößen, weiteren Vergehen oder besonders schweren Unfallfolgen auch immer noch weitere Bußgeld- und Strafmaßnahmen hinzugerechnet werden. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Autofahrer Unfallflucht begeht, nachdem er aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit einen tödlichen Unfall verursacht.
Weitere Informationen zum Rotlichtverstoß finden Sie in diesem Video:
Wenn Fußgänger bei Rot über die Ampel gehen
Auch als Fußgänger oder Fahrradfahrer müssen Sie bei Rotlicht halten. Ebenso wie Autofahrern kann Ihnen hier eine Strafe auferlegt werden. Für Fahrradfahrer gibt es sogar eine empfindlichere Strafe: eine rote Ampel zu überfahren wird mit einem Bußgeld bis 180 Euro geahndet. Bei besonders auffälliger Häufung von Verstößen können Sie auch als Fußgänger (bei Vorhandensein eines Führerscheins) durch Überqueren einer roten Ampel Punkte in Flensburg zugewiesen bekommen. Auch hier erhöht sich das Konto in Flensburg um einige Punkte: die rote Ampel ist somit auch von Fußgängern und Fahrradfahrern besonders zu beachten.
Bei Verkehrskontrollen eine rote Ampel überfahren
Ein Rotlichtverstoß kann auch im Rahmen einer gezielten oder zufälligen Verkehrskontrolle nachgewiesen werden. Eine rote Ampel zu überfahren, ohne dass ein Ampelblitzer das Vergehen aufzeichnet, zeigt der Rechtsprechung auch Ihre Grenzen auf. So reicht es in der Anhörung der Polizeibeamten etwa nicht aus, wenn sie sich auf gefühlte Abschätzungen von zwei Sekunden Rotphase bei Überfahren der Haltelinie stützen. Hier wäre ein geeichtes Messverfahren nötig. Darüber hinaus ist es den Polizisten oftmals nicht möglich, neben der roten Ampel und einem Fahrzeug auch die Haltelinie genau im Blick zu haben. Ein Einspruch erscheint in solchen nicht eindeutigen Fällen oft sinnvoll. Dies gilt jedoch nur bedingt; nämlich dann, wenn Sie durch einen Rotlichtverstoß den Querverkehr derart behindert haben, dass es zu einem Unfall kam. In diesem Falle ist oft auch ohne Nachweis bewiesen, dass ein Rotlichtvergehen vorliegt. Es kann sinnvoll sein, in solchen Fällen Akteneinsicht zu beantragen und ggf. Einspruch einzulegen.
Sonderfall: Der Blitzer an der roten Ampel
Wurden Sie bei Rot geblitzt? Im Stadtbild finden sich insbesondere an Ampeln Blitzer: eine rote Ampel zu überfahren ist eben kein Kavaliersdelikt. Diese Blitzerampeln sind mit zunehmender technologischer Verbesserung weniger anfällig für Fehler. Ein Abzug von möglichen Toleranzbereichen ist so meist nicht mehr nötig. Vor allem bei qualifizierten Rotlichtvergehen ist ein eindeutiger Nachweis nötig, der bei einer sogenannten Rotlichtüberwachungsanlage gewährleistet werden kann. Hier sind unter der Fahrbahn (genauer: unter der Haltelinie und unter dem zu schützenden Bereich) zwei Induktionsschleifen verlegt, die den Blitzer und die Ampel verbinden. Gesetzt den Fall: Sie fahren über die rote Ampel, der Blitzer löst automatisch aus und fertigt kurz aufeinander folgend zwei Fotos, es wird also zwei Mal geblitzt. Beide Bilder sind Gegenstand des Beweissicherungsverfahrens: das erste Foto zeigt, dass Sie bei Rot über die Ampel fuhren, das zweite dient als Nachweis, ob Sie in den Schutzbereich eingefahren sind. Beim Ampelblitzer ist eine Strafe nur schwer zu abzuwenden.
Der Grünpfeil: Rote Ampel überfahren ohne Strafe
Laut §37 Abs. 2 Nr. 1 StVO
„ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.“
Der Grünpfeil, der an Ampeln in Kreuzungsbereichen montiert sein kann, erlaubt es Ihnen als Rechtsabbieger, auch bei Rot über die Ampel zu fahren, sofern Sie sich auf der rechten Fahrspur befinden. Dabei gilt jedoch auch in diesem Fall für Sie ein Haltegebot: bevor Sie den Abbiegevorgang vornehmen können, müssen Sie mindestens drei Sekunden an der roten Ampel halten. Dabei sollten Sie diese Zeit dazu nutzen, Ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Da Sie beim Abbiegen am Grünpfeil immer mit Querverkehr rechnen müssen, gilt es, Fußgängern und Fahrradfahrern, ebenso wie kreuzenden Fahrzeugen, Vorrang zu lassen. Kommen Sie dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, müssen Sie auch hier mit einem Bußgeld bis zu 180 Euro und anderen Maßnahmen rechnen. Auch bei Vorhandensein des grünen Pfeils können Sie also eine Strafe erhalten, wenn Sie unachtsam eine rote Ampel überfahren.
Haben Sie eine rote Ampel überfahren in der Probezeit?
Wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden, Ihren Führerschein also erst innerhalb der letzten zwei Jahre erstmals erhalten haben, so gilt für Sie, wie in vielen anderen Bereichen der StVO auch, besondere Aufmerksamkeit. Eine rote Ampel in der Probezeit zu überfahren, bedeutet für Sie in jedem Falle die Anordnung eines Aufbauseminars und die automatische Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Bei zwei weiteren Verstößen der Kategorie A (schwerwiegende Verstöße) droht Ihnen bereits der Entzug der Fahrerlaubnis. Missachten Sie in der verlängerten Probezeit also noch zwei weitere Male eine rote Ampel und werden geblitzt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
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