Bußgeldtabelle Hauptuntersuchung
Tatbestand | Geldbuße | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Pkw, Motorrad u.a. Termin zur fälligen Hauptuntersuchung überschritten | ||
... um mehr 2 Monate | 15 Euro | |
... um mehr als 4 Monate | 25 Euro | |
... um mehr als 8 Monate | 60 Euro | 1 |
Lkw, Bus u.a. Termin zur fälligen Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung überschritten | ||
... um bis zu 2 Monate | 15 Euro | |
... um mehr als 2 Monate | 25 Euro | |
... um mehr als 4 Monate | 60 Euro | 1 |
... um mehr als 8 Monate | 75 Euro | 1 |
Die Hauptuntersuchung (HU) bei Auto und Lkw
Seit dem 01. Dezember 1951 gilt: Jedes Kraftfahrzeug muss in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Hauptuntersuchung (HU) auf seine Verkehrssicherheit geprüft werden. Die HU ist damit für alle Fahrzeughalter ein Pflichttermin.

Die Hauptuntersuchung – oft nur TÜV genannt – dient der allgemeinen Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Fahrzeugmängel können nämlich schnell zu Unfällen und auch Straßenschäden führen. Sind technische Mängel an einem Fahrzeug zu groß, kann die Betriebszulassung im Rahmen einer Untersuchung oder auch bei Verkehrskontrollen entzogen werden.
Auch wenn die Begriffe in der Regel synonym gebraucht werden, gibt es einen Unterschied zwischen TÜV und HU:
Die Hauptuntersuchung meint den Prozess der Fahrzeugprüfung an sich. TÜV steht eigentlich für den „Technischen Überwachungsverein“, einer Prüforganisation neben anderen wie DEKRA, KÜS, GTÜ usf.
In der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist festgelegt, wie die Kraftfahrzeuge beschaffen sein müssen, um für den Betrieb zugelassen zu werden. Im Rahmen der TÜV-Untersuchung wird die Einhaltung der Vorschriften geprüft.
Auf dem Nummernschild jedes Fahrzeugs befinden sich unterschiedliche Plaketten, die Auskunft darüber geben, wann die nächste Abgas- und/oder Hauptuntersuchung fällig ist. Zudem gilt die Plakette als Nachweis über die Betriebszulässigkeit des Fahrzeugs.
Was Sie vor der Hauptuntersuchung beachten sollten
Damit Sie keinen negativen Bescheid bei der Hauptuntersuchung Ihres Pkw erhalten, können Sie vorab einige kleinere Mängel auch schnell selbst beheben. Auch schwerere Mängel können Sie bereits vorab feststellen und in einer Werkstatt reparieren lassen.
Hauptuntersuchung: Die Checkliste
✓ Fahrzeugschein | Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. andere Papiere bei sich? | |
✓ Fahrgestellnummer | Stimmt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) mit den Angaben in den Papieren überein? | |
✓ Kennzeichen | Ist das Kennzeichen vorhanen, intakt und gut lesbar? | |
✓ Notfallmaterial | Sind Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste vollständig vorhanden? | |
✓ Scheiben und Spiegel | Sind Scheiben und Spiegel intakt oder sind Risse, Sprünge oder Steinschlag zu erkennen? | |
✓ Scheibenwischer | Sind die Scheibenwischer voll funktionsfähig? | |
✓ Lichtanlagen | Sind die Lichtanlagen unbeschädigt und funktionsfähig? Sind die Scheinwerfer richtig eingestellt? | |
✓ Leitungen | Sind alle Leitungen dicht? Sind elektrische Leitungen unbeschädigt? | |
✓ Lenkung | Funktioniert die Lenkung einwandfrei und zielgenau? | |
✓ Bremsen | Ist ausreichend Bremsflüssigkeit vorhanden? Ist die Bremsanlage in Ordnung? | |
✓ Reifen | Haben die Reifen die gesetzlich vrogeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm? Sind die Reifen unbeschädigt? Haben die Reifen die richtige Größe? | |
✓ Auspuff | Ist der Auspuff intakt und funktionsfähig? | |
✓ Motoröl | Ist ausreichend Motoröl vorhanden? |
Checkliste für die HU (.pdf)
Was passiert bei schweren Mängeln?
Werden im Rahmen der Hauptuntersuchung an einem Fahrzeug schwerwiegende Mängel festgestellt, kann die Erteilung einer neuen Prüfplakette entfallen. Erst nach Beseitigung der Mängel in einer Werkstatt und einer TÜV-Nachuntersuchung kann die Plakette und damit die Fahrzeugzulassung erneuert werden.
Bei folgenden Mängeln kann die Erteilung einer Prüfplakette untersagt sein:
- defekte Bremsen
- defekter Auspuff
- defekte oder abgefahrene Reifen
- fehlende Sicherheitsausrüstung (Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten)
- falsche Einstellung der Scheinwerfer
- u. a.
Wann müssen Sie zur Abgasuntersuchung?

Früher war die Abgasuntersuchung (AU) gesondert vorzunehmen. Hierzu wurde ein eigener Prüftermin in einer zertifizierten Werkstatt vereinbart. Erst mit bestandener Abgasuntersuchung, in der auch der Stickstoff- und Schadstoffausstoß auf Zulässigkeit geprüft wurden, erteilten die Behörden eine Umweltplakette.
Je nach Schadstoffausstoß werden Fahrzeuge auch steuerlich unterschiedlich betrachtet. Ein höherer Schadstoffgehalt bei der Abgasuntersuchung führt in der Regel zu einem höheren Kfz-Steuersatz.
Bis 2010 gab es für die Abgasuntersuchung eine eigene Plakette, die auf dem Nummernschild angebracht wurde. Während die HU-Plakette rund ist, waren AU-Plaketten sechseckig. Auch auf ihnen war die Fälligkeit des nächsten Prüftermins vermerkt. Da HU und AU heute jedoch zusammenfallen, stimmen die Daten in der Regel überein, sodass auf die sechseckige Plakette mittlerweile verzichtet wird.
Seit 2008 werden in Deutschland zunehmend mehr sogenannte Umweltzonen eingerichtet. Der Versuch sollte die Feinstaubbelastung in Ballungsräumen absenken. Besonders innerstädtische, zentrale Bereiche sind nur noch für Kfz mit einer grünen Umweltplakette befahrbar. Fahrzeuge, die lediglich eine rote oder gelbe Plakette erhalten und damit zuviele Schadstoffe ausstoßen, durften einige Bereiche nicht mehr befahren.
Doch die Umweltplakette steht aufgrund ihrer Wirkungslosigkeit schon länger in der Kritik. Die Feinstaubbelastung sank nicht oder zumindest nur kaum merklich. Die Einführung einer „blauen Plakette“ wird mit Aufkommen der Elektroautos auch zunehmend kontrovers diskutiert.
In welchen Intervallen muss man zur Hauptuntersuchung?
Wann Sie Ihr Fahrzeug erneut beim TÜV vorstellen müssen, können Sie den Angaben der TÜV-Plakette entnehmen. Im inneren Kreis der Plakette steht das Jahr der nächstfälligen Prüfung. Die Zahl, die sich am oberen Rand der aufegklebten Plakette befindet, gibt Auskunft über den Monat. Bis zum Ende dieses Monats muss die erneute Prüfung absolviert sein, da ansonsten ein Bußgeld droht.
Es gibt unterschiedliche Regelungen für die verschiedenen Kraftfahrzeugklassen. Neue Pkw müssen erstmalig nach drei Jahren zum TÜV. Danach ist die Hauptuntersuchung für alle zwei Jahre angesetzt. Die Hauptuntersuchung (HU) beim Motorrad findet bereits nach zwei Jahren erstmalig statt.
Hauptuntersuchung: Fristen für Pkw, Motorrad u.a.
Kraftfahrzeug | erstmalige HU | Pfüfungsintervall |
---|---|---|
Pkw | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
Motorrad | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
Wohnmobil ... bis 3,5 t ... bis 7,5 t ... über 7,5 t | nach 36 Monaten nach 24 Monaten nach 12 Monaten | alle 24 Monate alle 24 Monate (ab dem 6. Jahr alle 12 Monate) alle 12 Monate |
Anhänger ... bis 750 kg (ungebremst) ... bis 3,5 t ... bis 10 t | nach 36 Monaten nach 24 Monaten nach 12 Monaten | alle 24 Monate alle 24 Monate alle 12 Monate |
Die größeren Fahrzeugklassen müssen zusätzlich zur Hauptuntersuchung eine regelmäßige Sicherheitsprüfung (SP) absolvieren.
Was ist eine Sicherheitsprüfung?
Welche Fahrzeuge müssen zur Sicherheitsprüfung?
- Nutzfahrzeuge wie Krankenwagen und Feuerwehrzüge
- Kfz zur Personenbeförderung wie Kraftomnibusse und Taxen (!)
- Transportfahrzeuge wie Lastkraftwagen und Sattelzüge über 7,5 Tonnen
- Anhänger über 10 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Wie verhält es sich bei den Prüfintervallen der Hauptuntersuchung von Lkw, Omnibus und Co.? Diese Fahrzeuge müssen im Abstand von 12 Monaten zur HU und zusätzlich eine Sicherheitsprüfung durchlaufen. Die Sicherheitsprüfung findet jeweils ein halbes Jahr nach der Hauptuntersuchung statt. Die Sicherheitsprüfung (SP) ist für alle Nutzfahrzeuge vorgesehen.
Besonders verschleißanfällige Teile, die durch die Dauerbelastung extrem beansprucht werden, fallen in den Prüfrahmen. Hierzu zählen u. a. das Fahrgestell, die Schutzvorrichtungen, Verbindungeinrichtungen zwischen Zugmaschine und Anhänger, Reifen und Räder sowie die Schließkräfte an den fremkraftbetriebenen Fahrzeugtüren (bei Bussen).

Ein Defekt an diesen Baugruppen kann nicht nur zur Funktionsuntüchtigkeit führen, sondern vor allem andere Verkehrsteilnehmer und/oder Fahrgäste einer erhöhten Gefahr aussetzen. Aus diesem Grunde findet die Sicherheitsprüfung in ebenso regelmäßigen Abständen statt wie die Hautpuntersuchung.
Ist der Ausgang der Prüfungen positiv und sind keine sicherheitsgefährdenden Mängel feststellbar, erhält das Fahrzeug eine Prüfmarke. Auf dieser kann der nächste fällige Termin der Sicherheitsprüfung abgelesen werden. Die Prüfmarke wird auf der Prüfplakette befestigt, die sich an hinteren, linken Teil des Fahrzeugs befindet.
Hauptuntersuchung: Fristen für Lkw, Busse u.a.
Kraftfahrzeug | HU | Sicherheitsprüfung (jeweils 6 Monate nach HU) |
---|---|---|
Kraftomnibus | erstmals nach 12 Monaten Prüfintervall alle 12 Monate | erstmalig nach 18 Monaten Prüfintervall alle 12 Monate (ab dem 3. Jahr alle drei Monate zwischen zwei HU) |
Kfz zur Güterbeförderung | ||
... zwischen 7,5 t und 12 t | erstmals nach 12 Monaten Prüfintervall alle 12 Monate | erstmals nach 42 Monaten Prüfintervall alle 12 Monate |
... über 12 t | erstmals nach 12 Monaten Prüfintervall alle 12 Monate | erstmals nach 30 Monaten Prüfintervall alle 12 Monate |
Anhänger über 10 t | erstmals nach 12 Monaten Prüfintervall alle 12 Monate | erstmals nach 30 Monaten Prüfintervall alle 12 Monate |
Welche Strafen drohen, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Je länger die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) versäumt wurde, desto höher können die Geldbußen werden.
Wenn Sie als Fahrzeughalter den TÜV bzw. die Pkw-Hauptuntersuchung überziehen um mehr als zwei Monate, kann ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro folgen. Ist schon mehr als vier Monate der TÜV für’s Auto überfällig, liegt das Verwarngeld bei 25 Euro.

Sind es mehr als acht Monate, droht neben einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro sogar die Eintragung von einem Punkt in das Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Flensburg.
Für Fahrzeughalter von Lkw und Bussen, die auch einer regelmäßigen Sicherheitsprüfung zugeführt werden müssen, kann die gleiche Strafe bereits ab einer Überschreitung von vier Monaten fällig sein.
Bei fehlender bzw. ungültiger HU-Plakette kann zudem die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs entzogen werden.
FAQ: Das Wichtigste zur Hauptuntersuchung
Nach der Zulassung muss das Auto erstmals nach 36 Monaten zur HU, danach steht der Besuch beim Gutachter alle 24 Monate an. Werden diese Fristen versäumt, kann ein Bußgeld drohen.
Worauf Sie vorab achten sollten, können Sie dieser Checkliste entnehmen.
Mögliche Bußgelder können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Bildnachweise:
fotalia.com/imageteam
fotalia.com/Jürgen Fälchle
istockphoto.com/kadmy
istockphoto.com/richterfoto