Bußgeldtabelle Vorfahrt
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Ausfahrt aus verkehrsberuhigtem Bereich, Fußgängerzone, Grundstück ... mit Gefährdung | 30 Euro | ||
... mit Sachschaden | 35 Euro | ||
Abbiegen als Linksabbieger, ohne dem entgegenkommenden Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren | 20 Euro | ||
... mit Gefährdung | 70 Euro | 1 | |
... mit Sachschaden | 85 Euro | 1 | |
Abbiegen als Linksabbieger, ohne dem entgegenkommenden Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren | 40 Euro | ||
... mit Gefährdung | 140 Euro | 1 | 1 Monat |
... mit Sachschaden | 170 Euro | 1 | 1 Monat |
Missachtung der Vorfahrt ... mit Behinderung | 25 Euro | ||
... mit Gefährdung | 100 Euro | 1 | |
... mit Sachschaden (Unfall) | 120 Euro | 1 | |
zu schnell an Zebrastreifen herangefahren, obwohl Fußgänger diesen nutzen wollten | 80 Euro | 1 | |
Dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt | 10 Euro | ||
Dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt | 80 Euro | 1 |
Was Sie bei den Vorfahrtsregeln beachten müssen
Die Missachtung der Vorfahrtsregeln des Paragraphen 8 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) liegt laut Datenerfassung des Statistischen Bundesamtes auf Rang zwei der häufigsten Unfallursachen. Im Jahre 2014 sind so 53.947 Unfälle verursacht worden. Das sind knapp 10 Prozent der Gesamtanzahl an Verkehrsunfällen in Deutschland.

Damit liegen Vorfahrtsverstöße noch vor Geschwindigkeitsüberschreitungen (§ 3 StVO) und Abstandsvergehen (§ 4 StVO). Nur Fehlverhalten beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (§ 10 StVO) führen noch häufiger zum Unfall (etwa 10,6 Prozent).
Die im Folgenden vorgestellten Regeln gelten dabei für alle Verkehrsteilnehmer, die die Straßen nutzen – also auch für Fahrradfahrer.
Inhaltsverzeichnis
Zur Unterscheidung zwischen Vorfahrt und Vorrang
Zuerst sollte hier eine Unterscheidung getroffen werden zwischen den beiden, oftmals fälschlicherweise synonym gebrauchten Begriffen „Vorfahrt“ und „Vorrang“.
Der Begriff „Vorfahrt“ ist immer bezogen auf Verkehrsgeschehen an sich kreuzenden Straßen bzw. an Einmündungen, an denen der Verkehr nicht durch Lichtzeichenanlagen geregelt wird. Beschilderung und/oder allgemeine Vorfahrtsregeln bestimmen hier, welcher Fahrer zuerst fahren darf, also Vorfahrt hat.
Der Begriff „Vorrang“ kann gewissermaßen als Oberbegriff dienen: Er bezieht sich generell auf alle Verkehrssituationen. Am Beispiel des Zebrastreifens: Hier hat der Kfz-Führer den Fußgängern Vorrang zu gewähren, muss sie also die Straße passieren lassen, bevor er weiterfährt.
Doch wer hat denn nun Vorfahrt? Besonders an Kreuzungen und Einmündungen, die nicht durch Ampelanlagen geregelt sind, ermöglichen Vorfahrtsregeln die Ordnung des Verkehrs. Dabei kann unterschieden werden zwischen der Vorfahrtsregelung durch Beschilderung und durch die sogenannte Rechts-vor-links-Regel.
Was bei einem Rückstau an Kreuzungen zu beachten ist, erfahren Sie im Video:
Vorfahrtsregelung durch Vorfahrtsschild
Generell gilt, dass Fahrzeuge, die sich auf der Vorfahrtsstraße – oder auch Hauptverkehrsstraße – befinden, Vorfahrt haben vor einbiegenden Kraftfahrzeugen. Eine Vorfahrtsstraße ist gekennzeichnet durch ein quadratisches Schild mit gelbem Quader auf weißem Grund.

Fahrzeuge, die in die Vorfahrtsstraße einmündende Verkehrswege befahren, müssen dementsprechend die Vorfahrt beachten und dem vorrangigen Verkehr auf der Hauptstraße auch gewähren. Hier dienen in der Regel folgende Zeichen als Hinweisgeber: rot umrandetes weißes Dreieck („Vorfahrt beachten“) und das Stoppschild (i. d. R. gemeinsam mit einer Haltelinie).
Ein besonderes Schild, das lediglich an der unmittelbar darauf folgenden Kreuzung Vorfahrt gewährt, ähnelt dem Bahnübergangsschild: in einem rot umrandeten weißen Dreieck befindet sich ein mit Richtungspfeil stilisiertes Kreuzungssymbol.
Vorfahrtsschilder
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Darüber hinaus gibt es jedoch auch noch andere Verkehrsschilder, die von vielen Fahrern oftmals missachtet werden: zum einen wohl, weil sie nicht erkannt oder zum anderen nicht als wichtig erachtet werden. Hierzu zählen insbesondere die Zeichen zur „abbiegenden Vorfahrtsstraße“.
Folgen Sie der abbiegenden Hauptstraße, müssen Sie weder blinken, noch anderen Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie zum Beispiel weiter geradeaus fahren sollten. Da Sie in diesem Falle die Vorfahrtsstraße verlassen würden, müssen Sie nicht nur den Richtungsanzeiger setzen, sondern zudem auch die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer beachten.
Besonders bei mehrspurigen Straßen ist es daher besonders wichtig, dass Sie sich richtig einordnen. Wollen Sie bei einer linksabbiegenden Vorfahrtsstraße geradeaus weiterfahren, müssen Sie rechts blinken und sich in einer der rechten Fahrspuren einordnen, um den Linksabbiegerverkehr nicht zu behindern.
Vorfahrtsschilder „abbiegende Vorfahrtsstraße“
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Auch beim Auffahren auf eine abbiegende Hauptstraße müssen Sie die Vorfahrt beachten. Die Beschilderung weist Ihnen aus – oft auch in Verbindung mit dem „Vorfahrt gewähren“-Schild – , dass Sie sich nicht auf der Vorfahrtsstraße befinden. Sie müssen aus diesem Grunde anhalten und warten, dass Sie sicher und ohne Gefährdung anderer in die Hauptstraße einbiegen können.
Sicherlich ist es nicht immer leicht, bei dem Schilderwald auf Deutschlands Straßen den Überblick nicht zu verlieren. Die Ausrede jedoch, man habe das Schild wohl übersehen ist besonders bei Missachtung der Vorfahrt schwer zu halten. An jeder Kreuzung und Einmündung erfolgt der erneute Hinweis durch Beschilderung.
Im Video erklärt: Die Bedeutung der Vorfahrtsschilder
Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“
Doch was geschieht, wenn weder Ampeln noch Schilder die Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen regeln? Viele Autofahrer reagieren in einer solchen Situation fahrig oder irritert. Leicht kann es dann zum Unfall kommen.
Eine recht einfache Regel aus den Zeiten der Fahrschule muss hier abgerufen werden: das Prinzip „rechts vor links“. Kommt ein Verkehrsteilnehmer von rechts, hat dieser Vorfahrt. Steht auch rechts neben diesem ein Kfz, darf dieses zuerst fahren. So weit, so einfach.

Der komplizierte Teil beginnt für die meisten Autofahrer, sobald einer der Fahrer nicht geradeaus fahren, sondern abbiegen möchte.
Rechts vor links gilt nicht für Linksabbieger. Sobald Sie links abbiegen möchten, hat der Ihnen entgegenkommende Fahrer Vorfahrt. Dies gilt auch und insbesondere, wenn der entgegenkommende Fahrer rechts abbiegen möchte – und damit in dieselbe Straße wie Sie.
Wenn beide oder alle drei Autofahrer nach links abbiegen möchten, gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Fahren Sie langsam an und verständigen Sie sich gegebenenfalls per Handzeichen mit den anderen Fahrern.
Andere Vorfahrtsregeln
Wann müssen Sie anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren?
- Fußgängerzone: Innerhalb dieser Bereiche müssen Sie darüber hinaus Fußgängern stets den Vorrang gewähren.
- Spielstraße/verkehrsberuhigter Bereich: Vorfahrt bei einer Spielstraße bzw. beim Verlassen einer solchen haben die Verkehrsteilnehmer auf der Hauptverkehrsstraße.
- Grundstück: Beim Ausfahren aus einem Grundstück haben die anderen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt – auch Fahrradfahrer!
- abgesenkter Bordstein: Es gilt bei „rechts vor links“, dass ein abgesenkter Bordstein die Rechts-vor-links Regel aufhebt. Die Vorfahrt muss gewährt werden.
- bei Seiten- und Parkstreifen
- bei Feld- und Waldwegen
- beim Einfahren in einen Kreisverkehr
Doch auch in anderen Verkehrssituationen müssen besondere Vorfahrtsregeln beachtet werden. Hier gilt dann auch nicht mehr die Rechts-vor-links-Regelung.
Beim Einfahren in den Hauptverkehr etwa aus einer Grundstückseinfahrt, einer verkehrsberuhigten Zone („Spielstraße“) oder einer Fußgängerzone müssen Sie Vorfahrt gewähren.

Gleiches gilt bei abgesenkten Bordsteinen, etwa beim Ausfahren aus einem Parkplatz. Ein abgesenkter Bordstein bedeutet: Vorfahrt haben die anderen Verkehrsteilnehmern auf der Hauptverkehrsstraße.
Beim Einfahren auf Landstraßen von Feld- und Waldwegen gilt besondere Vorsicht. Durch die hohen Geschwindigkeiten und die oft schlechte Einsichtnahme in die Kraftfahrstraße durch Bepflanzung bzw. Bewaldung kann beim Einbiegen schnell ein Fahrzeug übersehen werden. Oder aber dessen Geschwindigkeit wird unterschätzt und es kommt zum Zusammenstoß. Unfälle können hier besonders schwere Folgen mit sich bringen.
Deshalb gilt auch an diesen Gefahrenstellen: Wenn Sie aus einem Feldweg oder Waldweg auf eine Landstraße einbiegen wollen, müssen Sie den Verkehrsteilnehmern auf der Kraftfahrstraße Vorfahrt gewähren. Achten Sie auf ausreichende Abstände und unterschätzen Sie Geschwindigkeiten der herannahenden Fahrzeuge nicht.
Eine einfache Regelung zur Vorfahrt im Kreisverkehr: Jeder Verkehrsteilnehmer, der in einen Kreisverkehr einfahren möchte, muss den Verkehrsteilnehmern, die sich bereits in dem Kreisverkehr befinden, Vorfahrt gewähren.
Vorfahrt genommen – Welche Strafe ist möglich?

Haben Sie einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen? Eine Anzeige kann die Folge sein. Besonders wenn Sie die Vorfahrt missachtet haben, es zum Unfall kam, müssen Sie mit einer höheren Strafe rechnen. Laut Bußgeldkatalog können Bußgelder bis zu 170 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen. Auch ein Fahrverbot ist möglich.
Da die Regelungen zur Vorfahrt besonders für jene Verkehrsbereiche aufgestellt wurden, an denen sich kreuzender Verkehr begegnet, ist nachzuvollziehen, dass Fehler hier schnell zu auch zu gefährlichen Unfällen führen können. Deshalb gilt besondere Vorsicht.
FAQ: Das Wichtigste zur Vorfahrt
Sie müssen mit Bußgeldern zwischen 20 und 170 Euro rechnen. Punkte und Fahrverbote sind ebenfalls möglich. Unserer Tabelle können Sie die jeweiligen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog entnehmen.
Wodurch sich Vorrang und Vorfahrt unterscheiden, erklären wir hier.
Hier finden Sie eine Übersicht der Verkehrsschilder, welche die Vorfahrt regeln.
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