Bußgeldstelle | Adresse | Kontakt |
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Ministerium für Inneres und Sport - Zentrale Bußgeldbehörde St. Ingbert | Am Markt 7 66386 St. Ingbert | Telefon: 0681/501-00 Fax: 0681/501-7052 E-Mail: zbb@lava.saarland.de Homepage: www.saarland.de |
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St. Ingbert: Zentrale Bußgeldstelle für das Saarland
Die Zentrale Bußgeldstelle für das Saarland liegt in St. Ingbert, der fünftgrößten Stadt des Saarlands. In der Vergangenheit war die Stadt durch verschiedene Industrie- und Wirtschaftszweige geprägt.
Hierzu gehörten die Glasindustrie sowie der Bergbau. Nach der Stilllegung der Kohlegruben und der Glashütte fand ein Strukturwandel statt. Heute sind hauptsächlich Dienstleistungsunternehmen in St. Ingbert ansässig.
Inhaltsverzeichnis
Die Zentrale Bußgeldstelle St. Ingbert – Die Verwaltung
Im Jahr 2008 wurden die saarländischen Verwaltungsstrukturen reformiert, was auch Einfluss auf die Bußgeldstellen hatte. Vor der Reform wurden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die im Saarland begangen wurden, von verschiedenen dezentralen Bußgeldbehörden im Bundesland verfolgt. Seit 2008 ist nun die Zentrale Bußgeldstelle St. Ingbert mit der Verfolgung und Ahndung nahezu aller Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im Saarland zuständig.
Mit der Reform im Jahr 2008 wurden weitere Behörden in das Landeverwaltungsamt, wo die Bußgeldstelle ihren Sitz hat, integriert. Nun gliedert sich das Amt in folgende drei Abteilungen:
- Abteilung 1: Kommunalaufsicht, Standesamtsaufsicht, Glücksspielrecht
- Abteilung 2: Zentrale Ausländerbehörde
- Abteilung 3: Zentrale Bußgeldstelle
Aufgaben der Zentralen Bußgeldstelle St. Ingbert
Die Zentrale Bußgeldstelle für das Saarland hat es sich zum Ziel gesetzt, allen Teilnehmern am Straßenverkehr eine angemessene Nutzung des Straßenraumes zu ermöglichen, Schäden von sich und anderen fernzuhalten und Behinderungen und Belästigungen zu reduzieren. All dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen.
Hierzu arbeitet die Bußgeldstelle eng mit der Polizei zusammen. Diese überwacht den Verkehr und leitet Informationen an die Behörde weiter, wo diese bearbeitet werden. Liegen ausreichend Beweise vor, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid verschickt. Die jeweils festgelegten Strafen richten sich nach dem Bußgeldkatalog.
Sollten Sie einen fehlerhaften Bußgeldbescheid erhalten haben, so können Sie gegen diesen Einspruch erheben. Den Einspruch müssen Sie an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Alle nötigen Kontaktinformationen finden Sie stets auf dem Bußgeldbescheid. Sollten Sie diesen nicht zur Hand haben, können Sie der obigen Liste entnehmen, wie Sie mit der Zentralen Bußgeldstelle St. Ingbert in Kontakt treten können.
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