Adresse | Kontakt | |
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Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt | Mönchhofstraße 43 94234 Viechtach | Telefon 09942/954-580 Fax 09942/952-241 Homepage www.polizei.bayern.de |
*Alle Angaben ohne Gewähr – Wir bemühen uns, die Tabelle auf aktuellem Stand zu halten.
Zentrale Bußgeldstelle Bayern
Die Zentrale Bußgeldstelle für Bayern liegt in der Stadt Viechtach. Diese befindet sich im niederbayrischen Landkreis Regen. Mit seinen rund 8.200 Einwohnern im Stadtgebiet wird der anerkannte Luftkurort als Kleinstadt bezeichnet. Durch seine Lage zwischen zwei Hauptkämmen des Bayerischen Waldes ist das Klima sowohl im Frühjahr als auch im Herbst sehr mild, was Viechtach zu einem beliebten Ferienort macht.
Inhaltsverzeichnis
Viechtach: Aufgaben der Bußgeldstelle

Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern verantwortet die Bußgeldstelle in Viechtach die Verfolgung und Ahndung fast aller Ordnungswidrigkeiten, die in Bayern begangen werden.
Um dies zu bewerkstelligen, arbeitet sie mit den Polizeidienststellen vor Ort zusammen. Nach den erfolgreichen Ermittlungen der Polizei betreffend der Verstöße im Straßenverkehr, gibt diese die gesammelten Informationen und Daten an die Bußgeldstelle in Viechtach weiter.
Diese übernimmt die Ermittlungen und sichtet die ihnen zugestellten Beweise. Fehlen wichtige Informationen, so kann sie weitere Rücksprache mit der Polizei halten und diese dazu veranlassen, neuen Hinweisen nachzugehen oder weitere Zeugen zu befragen.
Stellt die Bußgeldstelle in Viechtach einen Verstoß fest und befindet, dass das Bußgeld, welches festgesetzt wurde, rechtens ist, so versendet sie den Bußgeldbescheid an die betroffene Person. Die Bußgeldstelle kann auch Fahrverbote erteilen oder Verwarnungsgelder anordnen.
Verwarnungsgeld und Bußgeld – Die Unterschiede
Ein Verwarnungsgeld wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhoben. Die Höhe des zu zahlenden Betrages liegt dabei zwischen 5 und 55 Euro. Wird das Verwarngeld bezahlt, wird angenommen, dass der Bürger die Verwarnung akzeptiert. Tut er dies nicht, so wird die Verwarnung zum Bußgeld.
Ein Bußgeld wird für rechtwidrige Handlungen im Sinne des Gesetzes angeordnet. Dieses kann meist bis zu 1000 € betragen. In manchen Fällen kann der Betrag jedoch auch höher liegen. Im Gegensatz zum Verwarngeld ist ein Bußgeldbescheid mit weiteren Kosten verbunden, da zur eigentlichen Strafe noch Gebühren für das Bußgeldverfahren kommen.
Der obigen Liste können Sie die Adresse und weitere Kontaktinformationen der Bußgeldstelle in Viechtach entnehmen.
Bildnachweise:
istockphoto.com – vladacanon
Wann verjährt ein Bußgeldbescheid
Hallo,
Infos hierzu finden Sie u. a. unter https://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/verjaehrung-bussgeldbescheid/
Das Team von bussgeldbescheid-einspruch.com