Bußgeldtabelle: Innerorts geblitzt (Pkw)
Bußgeldtabelle: Außerorts geblitzt (Pkw)
Bußgeldtabelle: Mit dem Lkw zu schnell (innerorts)
Bußgeldtabelle: Mit dem Lkw zu schnell (außerorts)
Bußgeldtabelle: In der Probezeit auffällig geworden
Verstöße in der Probezeit | Folgen |
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1. A-Verstoß | • Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre • Aufbauseminar |
2. A-Verstoß | • Schriftliche Verwarnung • Empfohlene Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
3. A-Verstoß | Entziehung der Fahrerlaubnis |
1. B-Verstoß | - |
2. B-Verstoß | • Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre • Aufbauseminar |
3. B-Verstoß | - |
4. B-Verstoß | • Schriftliche Verwarnung • Empfohlene Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
5. B-Verstoß | - |
6. B-Verstoß | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Bußgeldrechner: Sanktionen gemäß Bußgeldtabelle
Was droht laut Bußgeldtabelle in Deutschland bei Verkehrsverstößen?

Manche Kraftfahrer sind zu schnell unterwegs, andere fahren bei Rot über die Ampel und wieder andere halten den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht ein: Die Liste der möglichen Regelmissachtungen im deutschen Straßenverkehr ist lang. Doch unabhängig davon, um welchen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht es sich handelt, haben sie alle eines gemeinsam:
Die darauffolgenden Sanktionen sind allesamt im sogenannten Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bzw. Bußgeldkatalog festgehalten. Teilweise ist es aufgrund der Vielzahl an Zuwiderhandlungen gar nicht so einfach, in Erfahrung zu bringen, wie hoch das Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte in Flensburg fällig werden und wie lange das Fahrverbot andauert. Abhilfe schafft dabei eine Bußgeldtabelle, in der Betroffene sowohl den jeweiligen Verstoß als auch die dazugehörigen Sanktionen übersichtlich ablesen können. Informationen zu ausgewählten Bußgeldtabellen finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bußgeldtabelle
Im Gegensatz zu den Tatbestandsnummern, den Beschreibungen sowie den Paragraphen im Bußgeldkatalog beschränkt sich eine Bußgeldtabelle auf den Verstoß sowie die darauffolgenden Sanktionen. Dadurch können Betroffene schneller in Erfahrung bringen, womit sie aufgrund der Regelmissachtung rechnen müssen.
Bei den Angaben in der Bußgeldtabelle handelt es sich lediglich um Regelsätze, die im Einzelfall durchaus erhöht werden können. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn sich bereits Voreintragungen im Fahreignungsregister (FAER) des Betroffenen befinden.
Nachdem Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch dagegen einlegen. Es ist ratsam, im Vorfeld die Beratung von einem Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen.
Die wichtigsten Bußgeldtabellen im Überblick
Bußgeldtabelle: Sanktionen für zu schnelles Fahren

Deutsche Autofahrer sind dafür bekannt, gerne (zu) schnell zu fahren. Daher ist es nicht gerade verwunderlich, dass sich Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Liste der am häufigsten begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten ganz weit oben befinden. Wie Sie der Bußgeldtabelle für Tempoverstöße mit dem Pkw weiter oben entnehmen können, sind bei der Bemessung der Sanktionen zwei Aspekte von Bedeutung:
- Um wie viele km/h haben Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten?
- Fand die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften statt?
Da das Gefahrenpotenzial innerorts höher ist als außerorts, fallen auch die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog laut dieser Tabelle strenger aus. Innerorts liegen die möglichen Bußgelder zwischen 30 und 800 Euro, außerorts wiederum zwischen 20 und 700 Euro. Punkte in Flensburg werden grundsätzlich ab einer Überschreitung von 21 km/h fällig, unabhängig davon, wo sich der Verstoß zutrug.
Mit einem Fahrverbot müssen Verkehrssünder innerorts ab 31 km/h zu schnell rechnen. Dies ist laut Bußgeldtabelle auf der Autobahn, also außerorts, erst ab einer Überschreitung von 41 km/h der Fall.
Pkw vs. Lkw: Unterschiede gemäß Bußgeldtabelle
Nicht nur in Bezug darauf, wo die Geschwindigkeitsübertretung stattfand und wie viele km/h der Betroffene zu schnell war, können sich die Ahndungen aus der Bußgeldtabelle unterscheiden. Es spielt zum Teil ebenfalls eine Rolle, mit welchem Gefährt der Tempoverstoß begangen wurde. Werden Sie also beispielsweise als Lkw-Fahrer geblitzt, fällt das Bußgeld laut der Tabelle höher aus, als wären Sie mit einem Auto unterwegs gewesen.

Der Grund dafür ist relativ einfach: Lkw bringen nicht nur ein bedeutend schwereres Gewicht auf die Waage, sondern sind ebenfalls um einiges größer und länger als ein Personenkraftwagen. Sollte es aufgrund einer Missachtung der Maximalgeschwindigkeit zu einem Unfall kommen, sind die zu erwartenden Folgen dementsprechend weitaus gravierender.
Dazu zwei Beispiele aus der Bußgeldtabelle:
- Waren Sie als Lkw-Fahrer innerorts 18 km/h schneller unterwegs als erlaubt, erwarten Sie 160 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Der gleiche Verstoß würde Sie hingegen als Pkw-Fahrer ein Bußgeld von 70 Euro kosten.
- Leisten Sie sich als Autofahrer einen Tempoverstoß von 35 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, müssen Sie mit einem Bußgeld von 200 Euro und einem Punkt in Flensburg vorliebnehmen. Zwei Punkte, ein Fahrverbot von einem Monat sowie 255 Euro Bußgeld drohen laut Tabelle, wenn der Blitzer Sie als Fahrer eines Lkw außerorts mit 35 km/h zu viel auf dem Tacho ablichtete.
Daraus ergibt sich: Als Lkw-Fahrer sollten Sie es mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sehr genau nehmen, da Sie ansonsten nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer einer großen Gefahr aussetzen. Außerdem kann Ihnen obendrein im Falle eines Aufeinandertreffens mit einem Blitzer ein höheres Bußgeld laut Tabelle aufgebrummt werden, sollten Sie zu schnell gefahren sein.
Zusätzliche Bußgeldtabelle: Wenn der Blitzer in der Probezeit zuschlug
Während der zweijährigen Probezeit, die jeder Kraftfahrer nach dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis durchlaufen muss, sollten Fahranfänger besonders vorsichtig fahren. Denn neben den regulären Sanktionen aus der Bußgeldtabelle müssen sie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten mit zusätzlichen Maßnahmen rechnen. Dazu werden Zuwiderhandlungen in zwei Kategorien eingeteilt:
- A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen, wie z. B. das Überfahren einer roten Ampel oder die Nutzung vom Handy am Steuer)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen, wie z. B. das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder das Parken auf der Autobahn)

Begehen Sie in der Probezeit einen Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, müssen Sie sich laut Bußgeldtabelle auf eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre einstellen. Hinzu kommt die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Beim zweiten A-Verstoß bzw. beim vierten B-Verstoß kommt eine schriftliche Verwarnung auf Sie zu. Diese wird begleitet von einer Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Der dritte A-Verstoß bzw. der sechste B-Verstoß führt gemäß Bußgeldtabelle unweigerlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis.