Die Sicherheit im Verkehr begünstigen

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr sind – nicht nur in Deutschland – an der Tagesordnung.
Um unbeteiligte Verkehrsteilnehmer vor solchen Verkehrssündern zu schützen und die Sicherheit im Verkehr zu unterstützen, werden deshalb immer öfter Kontrollen eingerichtet. Ob mittels Laser, Lichtschranke oder Radargerät: Egal welche Methode der Messung zugrunde liegt, das oberste Ziel aller ist es, Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten aufzudecken.
Die Videostoppuhr JVC/Piller CG-P50E gilt als eine dieser Methoden zur Messung der Geschwindigkeit. Aber wie funktioniert sie genau? Und welche Kritik üben Experten an diesem Modell der Uhr zur Geschwindigkeitsüberwachung?
Inhaltsverzeichnis
Messmethode mit Videostoppuhr
Der Straßenverkehr wird bei diesem System durch Nachfahren mit einer Kamera aufgezeichnet. Diese Bilder werden an einen Rekorder weitergeleitet. Zwischen diesen beiden Geräten ist die CG-P50E geschaltet, der dafür sorgt, dass das Video eine Zeitangabe erhält. Vorher müssen auf der Fahrbahn Referenzlinien angebracht worden sein. So kann durch die Videoaufnahme und die Zeiteinblendung durch die CG-P50E dann die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ermittelt werden, die im Video aufgezeichnet wurden.
Kritik an der Messmethode des JVC/Piller CG-P50E

Seit dem Jahr 2007 ist das Messgerät – bzw. die sogenannte Videostoppuhr – oft Basis von Diskussionen über die Glaubwürdigkeit der Messungen.
Den Stein ins Rollen brachte der Sachverständige Stephan Wietschorke, der einen Versuch mit der CG-P50E ausführte.
Hierbei kam heraus, dass die Videostoppuhr ihren Namen eigentlich zu Unrecht trägt.
Denn: Im CG-P50E ist gar keine Uhr vorhanden, sondern die Zeit wird mittels Anzahl der Bilder pro Sekunde ermittelt. Aus diesem Grund kann es zu Ungenauigkeiten in der Zeitmessung kommen: Messfehler sind die Folge. Diese können einen Einspruch erfolgreich machen. Aber welche Fehler können vorkommen?
Messfehler bei der JVC/Piller CG-P50E
Die bereits erwähnten Ungenauigkeiten sorgen allerdings nicht immer dafür, dass eine Messung auch ungültig wird. Denn: Die zeitlichen Erfassungsabweichungen erzeugen zwar andere Messwerte, allerdings kann dieses Problem durch eine höhere Toleranz ausgeglichen werden. Diese sollte allerdings auch eingehalten werden, da bei einem herkömmlichen Toleranzabzug von 3 km/h bzw. 3 % die Messung anfechtbar sein kann.
Zusätzlich können andere Fehler bei der CG-P50E wie ein Nichteinhalten der festgelegten Fahrbahnmarkierungen oder eine nicht geeichte Videokamera zur Ungültigkeit der Messung und Anfechtbarkeit des Bußgeldbescheides – inklusive der möglichen Punkte in Flensburg oder einem Fahrverbot laut Bußgeldkatalog – führen.
FAQ: Das Wichtigste zum CG-P50E
Es handelt sich dabei um eine Videostoppuhr, durch welche die gefahrene Geschwindigkeit eines Kfz ermittelt werden kann.
Hier können Sie nachlesen, welches Messverfahren beim CG-P50E angewendet wird.
Wie es beim CG-P50E zu Fehlmessungen kommen kann, erfahren Sie hier.
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