Bußgeldkatalog zur Einbahnstraße: Fahrt in falsche Richtung zieht ein Bußgeld nach sich
Verstoß gegen die Fahrtrichtung in der Einbahnstraße | Sanktion gemäß Bußgeldkatalog |
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Sie fahren mit dem Kfz in die falsche Richtung in der Einbahnstraße | 25 Euro |
Sie parken entgegen der Fahrtrichtung in der Einbahnstraße | 15 Euro |
Sie fahren mit dem Fahrrad in die falsche Richtung in der Einbahnstraße | 20 Euro |
… dabei kommt es zur Behinderung | 25 Euro |
… dabei kommt es zur Gefährdung | 30 Euro |
… dabei kommt es zur Sachbeschädigung | 35 Euro |
Schon die Römer erkannten den Sinn einer Einbahnstraße
Eine Einbahnstraße lässt den Verkehr in nur eine Richtung zu – so viel ist klar. Dass dies ein einfaches Mittel ist, um den Verkehr fließend zu halten und gleichzeitig zu beruhigen, das haben schon die Römer erkannt und das Prinzip in schmalen Gassen angewandt.
Und obwohl dieses Instrument so bekannt ist, bereitet es in unserer heutigen Zeit so manchem Verkehrsteilnehmer noch immer Probleme: Was darf ich einer sogenannten “Einrichtungsstraße” und was nicht? Welche Ausnahmen gelten – bspw. für Radfahrer? Was sagt der Bußgeldkatalog, wenn die Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren wird – Bußgeld, Punkte in Flensburg? Antworten auf diese Fragen lesen Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Infos kompakt: Erfahren Sie im Video, welche Regeln in einer Einbahnstraße gelten
Echte und unechte Einbahnstraße
Bevor wir zu den Regeln und Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog zur Einbahnstraße kommen, sind zunächst einige Hintergründe zu klären. So kann generell zwischen einer echten und einer unechten Einbahnstraße unterschieden werden.
Sinn und Zweck einer Einbahnstraße
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, verfolgt das Anlegen einer solchen Straße einen bestimmten Zweck. Die im Bußgeldkatalog zur Einbahnstraße definierten Sanktionen sollen daher sicherstellen, dass nicht gegen die Regeln verstoßen und der Zweck der Einbahnstraße weiterverfolgt wird.
Aus den folgenden Gründen kann eine Kommune entschließen, eine Einrichtungsstraße einzurichten:
- als Mittel zur Verkehrsberuhigung, da dadurch der Durchfahrtsverkehr reduziert wird (z. B. in Wohngebieten)
- um zusätzliche Parkplätze zu schaffen, da durch eine Einbahnstraße der fließende Verkehr nicht zu sehr beeinträchtigt wird
- um hohe Geschwindigkeiten zu ermöglichen, da die Gefahren, die vom Gegenverkehr ausfallen (Kollisionen) wegfallen und zur Vermeidung von Unfällen angemein
- zur Sicherung des fließenden Verkehrs, wenn die Straße stark befahren wird
Spezielle Vorschriften in der Einbahnstraße
Wer in einer solchen Straße unterwegs ist, den befallen so manches Mal Zweifel über die geltenden Verkehrsregeln in diesem Straßenabschnitt. Daher wollen wir die wichtigsten im Folgenden noch einmal erläutern.
Natürlich dürfen zumindest die Verkehrsteilnehmer nur in eine Richtung fahren. Dazu zählt übrigens auch, dass Sie nicht rückwärts fahren bzw. umkehren dürfen. Dies wird als Fahren gegen die Einbahnstraße gewertet. Ein Bußgeld bis zu 25 Euro kann die Folge sein, wie aus dem obigen Bußgeldkatalog zur Einbahnstraße hervorgeht. Das Rückwärtsfahren, das Sie beim Einparken anwenden müssen, ist hiervon natürlich ausgenommen.
Darüber hinaus gibt es besondere Regeln zum Parken Ihres Kfz in einer Einbahnstraße. So heißt es in § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.
Ausnahmen für Radfahrer
Generell gilt: Auch Radfahrer dürfen in der Regel nicht entgegen der Richtung der Einbahnstraße fahren, wenn ein Bußgeld vermieden werden soll. Sollten Sie diese Vorschrift missachten und mit diesem Verhalten einen Unfall verursachen, kann Sie das gemäß Bußgeldkatalog zur Einbahnstraße 35 Euro kosten.
Die meisten Kommunen entschließen sich jedoch dazu, eine solche Straße für Radfahrer in beiden Richtungen freizugeben. Dies wird dann dadurch kenntlich gemacht, dass das blaue Einbahnstraßenschild mit einem kleinen Zusatzschild ergänzt wird, auf dem “Radfahrer frei” steht oder ein Fahrrad zusehen ist, unter dem zwei Pfeile sind, die in beide Richtungen zeigen.
In der Regel gelten folgende Bedingungen, um die Einrichtungsstraße für Radfahrer freigeben zu können:
- die Fahrbahn muss breit genug sein (insbesondere wenn Busse, Straßenbahnen u. Ä. auf der Straße unterwegs sind)
- es gilt ein Tempolimit von 30 km/h
- die Verkehrsführung muss übersichtlich sein, um Gefahren so weit wie möglich zu vermeiden
Einbahnstraße verkehrt befahren: Droht eine Strafe?
Eine häufig gestellte Frage ist, ob das Fahren gegen die Einbahnstraße eine Strafe nach sich zieht.
Welche das sind, das können Sie unserer obigen Bußgeldtabelle entnehmen.
FAQ: Das Wichtigste zum Bußgeldkatalog für die Einbahnstraße
Im juristischen Sinne erwartet Sie keine Strafe, sondern eine Sanktion in Form eines Bußgeldes. Je nachdem, mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs waren und ob Ihre Aktion Konsequenzen hatte, können unterschiedliche Bußgelder verhängt werden. Details entnehmen Sie unserer Bußgeldtabelle.
Für Radfahrer gelten die selben Regeln wie für Autofahrer: Die Straße darf nur in eine Richtung befahren werden. Allerdings können Ausnahmen gemacht werden, die durch ein Zusatzschild gekennzeichnet sind.
Eine unechte Einbahnstraße zeichnet sich dadurch aus, dass die Einfahrt auf einer Seite der Straße verboten ist, grundsätzlich in diesem Abschnitt aber das Fahren in beide Richtungen gestattet ist. Eine echte Einbahnstraße darf nur in eine Richtung befahren werden.
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