Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Begründung: Wann ist das möglich?
Landet ein Bußgeldbescheid im Briefkasten, kommt so mancher Fahrer ins Grübeln: Muss ich das wirklich hinnehmen? Insbesondere wenn es nicht nur um einige Euro Bußgeld, sondern um Punkte in Flensburg oder gar um den Führerschein an sich geht, wollen viele das Fahrverbot nicht akzeptieren. Schließlich sind Betroffene häufig darauf angewiesen.
Tatsächlich wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der Bußgeldbescheide fehlerhaft ist. Vor allem Vorwürfe wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen sind bspw. aufgrund der verschiedenen, teilweise nicht punktgenauen Messverfahren angreifbar. Wenn Sie also einen Brief von der Bußgeldstelle erhalten, dann werden Sie sich fragen, was Sie bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als Begründung angeben können.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldbescheid: Braucht der Einspruch zwingend eine Begründung?
Dennoch ist es Ihr Recht, den Vorwurf zu bestreiten.
Im Idealfall ziehen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate. Sollten Sie dies nicht wollen, an dieser Stelle noch einige Tipps zu einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ohne Begründung:
Damit kann der Beschuldigte zeigen, dass er bereits sehr gut informiert ist. Schließlich muss die Behörde Ihnen beweisen können, dass Sie trotz Ihrer Argumente gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstießen. Sollte für deren Seite deutlich werden, dass dieser Prozess sich schwierig gestalten kann, ist dies in manchem Fall schon ausreichend, um das Verfahren einzustellen.
Beachten Sie aber, dass im Falle eines Einspruchs Sie selbst in der Beweispflicht stehen.
Beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: vielversprechende Begründung
Perfekt wäre es, wenn Sie bei Ihrem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als Begründung überzeugende Argumente anführen könnten.
Dabei können Sie auf mehrere Ansatzpunkte Bezug nehmen, die in einem solchen Schreiben regelmäßig auffällig sind. So können Sie als ersten Schritt die Vollständigkeit und Korrektheit des Bußgeldbescheids prüfen.
Gemäß § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) muss ein solcher Bescheid folgende Bestandteile enthalten:
- persönliche Angaben zum Betroffenen und ggf. zu Beteiligten
- vollständige Adresse des Verteidigers
- Bezeichnung der Tat
- Ort und Zeit der Tat
- entsprechende Gesetzeslagen und angewandte Bußgeldvorschriften
- Hinweis, dass der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn Sie keinen Einspruch einlegen
- Hinweis, dass auch bei einem Einspruch ein Nachteil für den Betroffenen entstehen kann
- Hinweis auf die zweiwöchige Frist (oder eine später bestimmte Fälligkeit) um
- das Bußgeld an die zuständige Kasse zu zahlen oder
- bei Zahlungsfähigkeit der entsprechenden Vollstreckungsbehörde die Gründe dafür dazulegen
- Belehrung, dass bei Nicht-Zahlung Erzwingungshaft angeordnet werden kann
Bezüglich einer Frist beim Bußgeldbescheid sollten auch die zwei Wochen beachtet werden, die Sie haben, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit entsprechender Begründung einzulegen.
Sollte der Bußgeldbescheid unvollständig sein oder falsche Angaben enthalten, haben Sie unter Umständen einen Ansatzpunkt, um das Schreiben anzufechten und das Bußgeldverfahren einstellen zu lassen.
Darüber hinaus ist er Ihnen beim Formulieren des Einspruchs behilflich und kann unter anderem folgende weitere Ansatzpunkte für Sie prüfen und ausfindig machen:
- Messfehler: Bei der Vielzahl an Messungen, die jeden Tag durchgeführt werden, kann es entsprechend häufig zu Messfehlern kommen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und somit Einzelheiten zum Messverfahren erfahren, die unter Umständen bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als Begründung dienen können.
- Verjährung: Jede Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht verjährt nach drei Monaten. Ist der Bußgeldbescheid später eingetroffen, können Sie darauf mit einem Widerspruch antworten. Aber Achtung: Bei der Frist kann es zu Unterbrechungen kommen, von denen der Betroffene nicht unbedingt etwas mitbekommen muss – ein Anwalt kann auch hier Näheres erfahren.
- Bescheid ohne Foto: Nicht immer muss das Blitzerfoto dem Bußgeldbescheid beigelegt werden. Dennoch kann ein Anwalt dies beantragen und prüfen, ob selbiges für den Tatvorwurf ausreichend ist oder für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine Begründung liefert.
Bußgeld auferlegt: Beim Einspruch ist die Begründung wohlüberlegt zu formulieren
Die Formulierung des Einspruchs kann mit einigen Tücken einhergehen.
So sollten Sie sehr genau darauf achten, dass Sie dabei nicht unfreiwillig ein Geständnis (bzw. Teilgeständnis) ablegen, wenn Sie eine unglückliche Wortwahl verwenden und einen Punkt ansprechen, der von den Behörden erst nachgewiesen werden müsste.
Ein solches unglückliches Beispiel wäre folgendes:
Ich habe das Verkehrszeichen mit der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht sehen können.
Dieser Satz klingt zunächst unverfänglich, beweist aber den Behörden, dass Sie zum fraglichen Zeitpunkt vor Ort waren. Auch dies wäre ein Fakt, der Ihnen andernfalls erst nachgewiesen werden müsste, wenn Sie Einspruch erheben.
Auch hier sollten Sie sich im Idealfall an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
FAQ: Das Wichtigste zur Begründung vom Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Grundsätzlich ist eine Begründung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid keine Pflicht.
Hier finden Sie eine Übersicht möglicher Begründungen für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Grundsätzlich ist es nicht vorgeschrieben, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit dem Einspruch zu beauftragen. Dieser kann Sie beraten und eine gute Begründung ausarbeiten.
Bildnachweise:
fotolia.com/Sashkin
fotolia.com/Peter Maszlen
istockphoto.com/photographs
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.