Lohnt sich ein Einspruch gegen Fahrverbot?

Das Fahrverbot ist die drastischste Sanktion, die für eine Ordnungswidrigkeit gemäß deutschem Verkehrsrecht verhängt werden kann. Ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg tun dem Betroffenen zwar weh, aber erst ein Fahrverbot kann die Lebensqualität stark einschränken. Hier muss der Verkehrssünder je nach Schwere des Delikts einen bis drei Monate den Führerschein an die zuständige Vollstreckungsbehörde aushändigen und darf sich während dieser Zeitspanne nicht hinter das Lenkrad setzen.
Für manche bedeutet dies einen beträchtigen Einschnitt in das alltägliche Leben, da es bspw. um die berufliche Existenz gehen kann. In solchen Fällen sowie in anderen Situationen, wo derartige überzeugende Argumente vorgebracht werden können, kann sich ein Einspruch gegen das Fahrverbot durchaus lohnen.
Inhaltsverzeichnis
Wie kann ich gegen ein Fahrverbot vorgehen?

Wie erwähnt ziehen Sie im Idealfall einen Rechtsanwalt zurate, wenn Sie auf das Fahrverbot mit einem Einspruch antworten wollen. Dieser kann nicht nur die Erfolgsaussichten einschätzen, sondern Sie in dem Bußgeldverfahren vor Gericht vertreten.
Darüber hinaus verfügt dieser über das nötige Wissen, um den Einspruch gegen das Fahrverbot angemessen zu formulieren und zu begründen.
So muss ein Bußgeldbescheid gemäß § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) bestimmte Bestandteile enthalten. Dazu gehören unter anderem:
- persönliche Angaben zum Beschuldigten und ggf. Beteiligter
- Angaben zur Tat wie Bezeichnung, Ort und Zeit, sowie gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht und angewandte Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Geldbuße und Nebenfolgen (das schließt jedoch Punkte in Flensburg nicht notwendigerweise ein, diese werden vom KBA verhängt)
- Hinweise zu den relevanten Fristen
- Hinweis zur möglichen Erzwingungshaft, wenn den Sanktionen nicht nachgekommen wird

Gibt es fehlende oder falsche Angaben in dem Dokument, könnten Sie damit unter Umständen Ansatzpunkte haben, um gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot Einspruch einlegen zu können.
Grundsätzlich kann es auch bspw. zu Gerätemessfehlern kommen, wenn Sie geblitzt wurden – tatsächlich sollen diese sehr häufig vorkommen – sowie zur Verjährung vom Bußgeldbescheid (bei einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr drei Monate) oder auch ein ungenügendes Foto. In all diesen Fällen kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen und Näheres zu den Umständen erfahren. Auf diese Weise kann er besser beurteilen, wie groß die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen das Fahrverbot sind.
Sie können jedoch auch gegen das Fahrverbot Widerspruch einlegen, wenn Sie auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, um bspw. den Lebensunterhalt zu bestreiten. Das kann der Fall sein, wenn Sie von Beruf Kraftfahrer sind. Lassen Sie Ihre Möglichkeiten unverbindlich prüfen. Das zum Beispiel auch über einen kostenlosen Bußgeldcheck **.
Was kann ich mit einem Widerspruch gegen das Fahrverbot genau erreichen?

In einigen Fällen können Sie mit einer ausreichenden Begründung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erreichen, dass das Fahrverbot komplett ausgesetzt wird. In manchen Fällen können Sie aber zumindest ein für Sie evtl. günstigeres Urteil erzielen.
Das kann bspw. sein:
- ein Aussetzen des Fahrverbots für einen bestimmten Kfz-Typen wie Lkw oder Traktor, wenn der Betroffene beruflich darauf angewiesen ist
- ein Verschieben des Fahrverbotes auf eine für den Beschuldigten günstigere Zeit (bspw. Urlaub oder nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar) durch das gezielte Einlegen und spätere Zurücknehmen von Rechtsmitteln – erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, gilt auch das Fahrverbot für den beschuldigten Fahrer
- ein Umwandeln des Fahrverbots in ein höheres Bußgeld
FAQ: Das Wichtigste zum Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
Ja. Sie können gegen einen Bußgeldbescheid, der als Sanktion ein Fahrverbot enthält, einen Einspruch einlegen. Dieser ist vonnöten, wenn Sie das Fahrverbot umgehen wollen.
Sie haben nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid zwei Wochen Zeit, einen schriftlichen Einspruch zu verfassen und an die Bußgeldstelle zu schicken.
Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit dem Einspruch zu beauftragen. Dieser kann eine Argumentation ausarbeiten, die deutlich macht, warum Sie auf den Führerschein angewiesen sind und ein Fahrverbot somit einen Härtefall darstellen würde.
Bildnachweise:
fotolia.com/Les Cunliffe
istockphoto.com/kzenon
Hallo ich hatte einen Unfall gebaut und war auch schuld.(0,49) jetzt die frage die polizei hat kein blutalkohol gemessen. Sie man mich in der Stadt wieder gehen lassen und mir meinen Führerschein wieder gegeben. Wie ist nun der werte gang bzw. Die wertig keit diese atemalkohl test.