Lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?
Eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht kann gemäß Bußgeldkatalog mit verschiedenen Sanktionen geahndet werden. Während ein kleines Verwarnungsgeld von wenigen Euro dem (zu Recht) Beschuldigten nicht allzu viel ausmachen dürfte – in diesem Fall ist ein Einspruch in der Regel schon allein wegen der damit verbundenen zusätzlichen Kosten nicht lohnenswert – kann es insbesondere bei einem Fahrverbot schon ganz anders aussehen. Oftmals hängt die berufliche Existenz davon ab.
In diesem Fall kann es unter Umständen lohnen, auf den Bußgeldbescheid mit einem Widerspruch zu reagieren. Die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sind in vielen Fällen gar nicht so gering.
Inhaltsverzeichnis
Im Zweifelsfall: Einen Anwalt hinzuziehen
Wir wollen im Folgenden umreißen, wie Sie die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid grob einschätzen können. Ein verbindliches Urteil diesbezüglich kann jedoch nur ein Anwalt für Verkehrsrecht geben. Nicht nur weist dieser entsprechende Erfahrung in diesem Bereich auf, er kann zudem Akteneinsicht beantragen und somit nähere Informationen zum Fall beschaffen sowie sicherstellen, dass Sie die Begründung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid fehlerlos formulieren. Auch vor Gericht kann er Sie ggf. vertreten.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Grundsätzlich haben Sie in Deutschland immer das Recht, Einspruch einzulegen und den Tatvorwurf abzustreiten. Unabhängig von den Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann das gezielte Einlegen und die spätere Zurücknahme von Rechtsmitteln immer dazu führen, dass bspw. ein Fahrverbot in einen für Sie günstigeren Zeitraum fällt (bspw. in die Urlaubszeit, wenn Sie für den Beruf auf den Führerschein angewiesen sind oder nach der Absolvierung eines Aufbauseminars). Aber wie stehen denn nun wirklich die Chancen für Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Und können Sie dabei mit einem vollständigen Aussetzen der Sanktionen rechnen?
Sie selbst können bei der Einschätzung folgendermaßen vorgehen:
- Will ein Autofahrer Widerspruch einlegen, sollte er zuerst den Bußgeldbescheid auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen. Gemäß § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) muss der Bußgeldbescheid bestimmte Bestandteile enthalten. Zwar ist das Dokument bei einem Buchstabendreher bspw. nicht sofort angreifbar, eine eindeutig falsche Geschwindigkeitsangabe bei einem Tempoverstoß kann jedoch Hinweise auf Fehler vonseiten der ermittelnden Behörde geben.
- Bei dem Messverfahren kann es immer wieder zu Fehlern kommen. Sie können das angegebende Messverfahren recherchieren und so auf seine Fehleranfälligkeit hin prüfen. Auch solch ein Fakt kann die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhöhen.
- Sind Sie aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen (bspw. wenn Sie Kraftfahrer von Beruf sind) kann in Einzelfällen ein Einspruch dazu führen, dass bestimmte Kfz-Typen (wie Lkw, Traktor oder Ähnliches) von dem Fahrverbot ausgenommen werden. Dazu muss eindeutig bewiesen werden können, dass andernfalls die berufliche Existenz des Betroffenen bedroht ist.
Wie können sich die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mindern?
In jedem Bußgeldbescheid muss zudem eine Belehrung enthalten sein, die den Beschuldigten darauf hinweist, dass ein Einspruch auch negative Folgen für diesen haben kann. Dies kann geschehen, wenn Sie zum Beispiel beim Formulieren desselben Fehler machen und ein unfreiwilliges Geständnis ablegen.
So wäre der Satz Ich konnte das Verkehrszeichen mit der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht sehen. bereits ein Geständnis dahingegen, dass Sie tatsächlich zum Tatzeitpunkt vor Ort waren – ein Umstand, den die Behörde Ihnen erst nachweisen müsste, wenn etwa das Foto nicht eindeutig ist und Sie evtl. das Gegenteil angeben wollen. Um Ihre Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht auf diese Weise im Vorhinein zu mindern, sollten Sie besondere Achtsamkeit walten lassen.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – im Video erklärt
FAQ: Das Wichtigste zu den Erfolgsaussichten eines Einspruchs
Das hängt immer vom Einzelfall ab. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zu Ihrem Fall individuell beraten, Ihnen mehr zu den Erfolgsaussichten sagen und den Einspruch auch gleich für Sie einlegen.
Ja, in gewisser Weise schon. Welche Punkte dafür sprechen, dass sich ein Einspruch lohnen könnte, erfahren Sie hier.
Dafür benötigen Sie nicht unbedingt anwaltschaftliche Hilfe. Der Einspruch muss spätestens zwei Wochen, nachdem Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen.
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