Was bedeutet fahrlässiges Handeln?

Egal ob im Strafrecht, Zivilrecht oder Verkehrsrecht – in all diesen Rechtsgebieten kann der Begriff der Fahrlässigkeit auftauchen.
Was dies genau bedeutet und wo die Unterschiede zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit liegen, soll in diesem Ratgeber erläutert werden.
Fahrlässigkeit: Eine Definition
Eine Definition von Fahrlässigkeit im Verkehrsrecht lässt sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden. In § 276 BGB heißt es:
„Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“
Fahrlässigkeit laut BGB bedeutet also, einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu begehen, ohne an die möglichen Konsequenzen zu denken. In diesem Fall wird der in § 276 BGB genannte Begriff der Sorgfalt verletzt, da leichtfertig und gedankenlos gegen das Gesetz verstoßen wird. Dies kann ebenfalls auf das Zivilrecht übertragen werden.
Unterschiede zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit
Vorsatz sowie auch Fahrlässigkeit befassen sich mit der Psyche bzw. der Einstellung des Täters. Dies ist jedoch die einzige Gemeinsamkeit der beiden Begriffe.
Wird aus Vorsatz gehandelt, dann muss sich der Täter bereits um Vorfeld für die Tat entschieden haben. Obwohl er sich der Konsequenzen bewusst ist, führt er die Handlung trotzdem absichtlich durch.
Wenn die Tat jedoch aus Fahrlässigkeit begangen wird, ist genau das Gegenteil der Fall. Das Vergehen wurde leichtsinnig begangen, ohne über die Folgen nachzudenken.
Bei fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung handelt es sich meist um grobe Fahrlässigkeit laut Strafrecht. Es existieren zudem verschiedene Arten von Fahrlässigkeit:
- leichte bzw. einfache Fahrlässigkeit
- mittlere Fahrlässigkeit
- grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit: Beispiele aus dem Verkehrsrecht

Laut Gesetz existiert für grobe Fahrlässigkeit keine Definition. Grob fahrlässig handelt jedoch, wer die erforderliche Sorgfalt im Straßenverkehr in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt, ohne weiter darüber nachzudenken. Dies ist z. B. der Fall, wenn eines der folgenden Delikte begangen wurde:
- fahrlässige Sachbeschädigung
- fahrlässige (gefährliche) Körperverletzung im Straßenverkehr
- fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall
- fahrlässige Tötung durch Unterlassen
- (versuchte) fahrlässige Tötung bei einem Verkehrsunfall
Auch wenn diese Vergehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Fahrlässigkeit begangen wurden, müssen Sie mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Grobe Fahrlässigkeit in puncto Kfz bleibt nicht unbestraft.
Auch die Versicherung kann sich quer stellen, wenn Sie einen Unfall fahrlässig herbeigeführt haben. Sollte es sich beispielsweise so zugetragen haben, dass Sie abgelenkt waren, weil Sie mit dem Handy am Steuer telefoniert haben, dann muss die Versicherung weder die Kosten für die Reparatur noch für den Unfall an sich übernehmen. Dies wird jedoch je nach Versicherung anders gehandhabt.
Eine fahrlässige schwere Körperverletzung ist gerade bei Verkehrsunfällen keine Seltenheit. Oft kann diese auf fahrlässige Trunkenheit im Verkehr zurückgeführt werden.
FAQ: Das Wichtigste zur Fahrlässigkeit
Dies ist immer dann der Fall, wenn jemand seine Pflicht zur Sorgfalt verletzt. Ein Beispiel aus dem Verkehrsrecht wäre der fehlende Schulterblick beim Spurwechsel und ein dadurch resultierender Unfall.
Diese Informationen haben wir hier zusammengefasst.
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