
Sind Sie im Straßenverkehr zu schnell gefahren, wurden unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt oder haben Sie jemandem beim Fahren die Vorfahrt genommen, ist oft nicht nur ein Bußgeld fällig, sondern zusätzlich noch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Letzteres bedeutet: Sie müssen wohl oder übel für einen bis drei Monate auf Ihren Führerschein verzichten: Dieser wird von der Behörde in Verwahrung genommen.
Aber was passiert eigentlich, wenn Sie zwar zur Abgabe aufgefordert werden, nach einem Fahrverbot den Führerschein allerdings nicht abgeben?
Lesen Sie im folgenden Ratgeber mehr zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
Was passiert, wenn Sie den Führerschein einbehalten?
Haben Sie ein Fahrverbot erhalten, den Führerschein aber nicht abgegeben, so kann es sein, dass dieser Ihnen durch Zwang von der Behörde abgenommen wird. Dies geschieht durch die Polizei oder das Ordnungsamt, das dann durchaus dazu berechtigt ist, Ihnen einen Hausbesuch abzustatten.
In solch einem Fall kann der Führerschein direkt vor Ort durch die Behörden beschlagnahmt werden. Fahren Sie mit Ihrem Führerschein, obwohl Sie diesen eigentlich bereits abgeben mussten, so machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig – eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden kann.
Sie sollten beachten, dass es egal ist, für wie lange das Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde. Die zwangsweise Beschlagnahmung kann sowohl bei einem ein- als auch bei einem dreimonatigen Fahrverbot, bei dem Sie den Führerschein nicht abgeben wollten, vollzogen werden.
Beim Fahrverbot den Führerschein nicht abgegeben: Gibt es legale Möglichkeiten?

Grundsätzlich ist es illegal, wenn Sie Ihren Führerschein einbehalten, obwohl Ihnen laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot auferlegt wurde.
Sie haben allerdings die legale Möglichkeit, das Fahrverbot schon vorher abzuwenden, indem Sie versuchen, dieses in ein Bußgeld umzuwandeln.
Bedenken Sie aber, dass dies nur in Ausnahmesituationen – zum Beispiel bei andernfalls entstehenden Existenznöten – möglich ist.
FAQ: Das Wichtigste zum Thema „Führerschein trotz Fahrverbot nicht abgegeben“
Geben Sie Ihren Führerschein trotz Fahrverbot nicht ab, kann dieser von der Polizei oder dem Ordnungsamt beschlagnahmt werden.
Fahren Sie trotz Fahrverbot mit Ihren Führerschein, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann.
Unter Umständen besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot zu umgehen, in dem Sie ein höheres Bußgeld zahlen. Dies ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich.
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