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Gefährdung der beruflichen Existenz durch ein Fahrverbot
Es gibt viele Berufe, in denen ein Führerschein eine Grundvoraussetzung für den Job und die damit zusammenhängende Tätigkeit ist.
In solchen Fällen, in denen ein vorübergehender Verzicht auf den Führerschein durch ein Fahrverbot – zum Beispiel aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung – zur Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz führen kann, liegt ein Härtefall vor.
Von einem Fahrverbot, das gegen den Betroffenen verhängt wurde, kann die Behörde dann ausnahmsweise absehen. Aber welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein? Lesen Sie mehr im Ratgeber zum Verkehrsrecht.
Inhaltsverzeichnis
Härtefall: Wann ein Fahrverbot nicht umgangen werden kann
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, dass ein Fahrverbot beispielsweise durch eine Zahlung eines höheren Bußgelds verhindert werden kann. Allerdings können die Behörden vom Fahrverbot bei einem Härtefall absehen. Das ist der Fall, wenn dringende – zumeist finanzielle – Gründe vorliegen.
Haben Sie bereits öfter gegen das Verkehrsrecht verstoßen, besitzen Sie zu viele Punkte in Flensburg oder wurde das Fahrverbot gegen Sie aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer verhängt, so haben Sie normalerweise schlechte Karten und es liegt kein Härtefall vor. Die Behörde wird dann nicht vom Fahrverbot absehen und Sie müssen Ihren Führerschein abgeben.
Unzumutbare Härte muss vorliegen, damit Behörden vom Fahrverbot absehen
Wie der Name schon sagt, benötigen Sie zum Abwenden vom Fahrverbot einen Härtefall, der die entsprechende Auflage als unzumutbare Härte abweisen kann.
Um dies bei einem drohenden Fahrverbot vor Gericht gut begründen zu können, empfiehlt sich oft die Hilfe von einem Rechtsanwalt.
Aber wann liegt solch ein unzumutbare Härte bei einem Fahrverbot vor?
Dies ist gesetzlich nicht genau definiert und vor Gericht immer vom Einzelfall abhängig. Grundsätzlich gilt: Schwerwiegende finanzielle Probleme können die Abwendung von einem Fahrverbot begünstigen, wenn die Existenz durch den Führerscheinverlust bedroht wird.
Ist es hingegen möglich, mit zumutbaren Mitteln den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes abzuwehren – beispielsweise indem dem Betroffenen für die Zeit des Fahrverbots ein anderer Arbeitsplatz zugeteilt wird – so kann beim Fahrverbot normalerweise kein Härtefall geltend gemacht werden.
FAQ: Das Wichtigste zum Härtefall beim Fahrverbot
Ein Härtefall kann beim Fahrverbot vorliegen, wenn die wirtschaftliche Existenz dadurch bedroht ist.
In einem Härtefall kann von einem Fahrverbot abgesehen werden. In der Regel ist aber ein höheres Bußgeld zu zahlen.
Bei Wiederholungstätern, Voreintragungen im Fahreignungsregister sowie Drogen oder Alkohol am Steuer kann ein Fahrverbot meist nicht umgangen werden.
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