Bußgeld, Punkte und Fahrverbot: Auch in Österreich?

Nicht nur in Deutschland werden Bußgelder, Punkte oder gar ein Fahrverbot verhängt, wenn sich Kraftfahrer nicht an die Straßenverkehrsregeln halten. Ein ähnliches Sanktionssystem existiert auch in Österreich.
Bei welchen Verstößen wird in Österreich ein Fahrverbot verhängt? Ist in Österreich auch ein Führerscheinentzug möglich?
Gilt das Fahrverbot in Österreich auch in anderen Fällen, die nicht mit einem Verkehrsverstoß zusammenhängen. Mit diesen Fragen beschäftigt sich der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot in Österreich bei Verkehrsverstößen
In Deutschland müssen Raser mit einem Fahrverbot rechnen, wenn sie z. B. innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h überschreiten oder wenn sie außerorts mit mehr als 30 km/h zu viel unterwegs sind.

Wiederholungstäter müssen das Fahrzeug sogar schon nach geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen stehen lassen. Doch wie sieht es in unserem Nachbarland aus?
Ein solches Fahrverbot kann in Österreich als Strafe verhängt werden, wenn Fahrer die zulässige Geschwindigkeit innerhalb der Ortschaft um 40 km/h oder außerorts um 50 km/h überschreiten. Neben einem zweiwöchigen Fahrverbot droht dann auch eine Geldstrafe.
Fahrverbot in Österreich: Gültig in Deutschland?
Deutsche Urlauber fragen sich mitunter: „Ich wurde in Österreich geblitzt. Gilt das Fahrverbot auch in Deutschland?“ Die gute Nachricht: Das österreichische Fahrverbot gilt nicht in Deutschland. Sie müssen Ihr Auto also nur in Österreich stehen lassen, nicht jedoch in Deutschland.
Alkohol am Steuer: Wann droht ein Fahrverbot in Österreich?
Ein Fahrverbot droht in Österreich auch nach einer Trunkenheitsfahrt oder wenn Sie sich nach Drogenkonsum hinter das Steuer setzen. Die Promillegrenze liegt hier wie in Deutschland bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit und für LKW-Fahrer liegt die Grenze jedoch bei 0,1 Promille.

Abgesehen von einem Fahrverbot drohen in Österreich auch hohe Bußgeldstrafen für Alkohol am Steuer. Schon die erste Trunkenheitsfahrt mit 0,5 – 0,79 Promille kann Sie teuer zu stehen kommen: Es droht ein Bußgeld zwischen 300 und 3700 Euro.
Ab 0,8 Promille zahlen Sie mindestens 800 Euro Bußgeld und müssen das Fahrzeug in der Regel für einen Monat stehen lassen. Bei mehr als 1,2 Promille Blutalkohol steigt das Bußgeld in den vierstelligen Bereich (1200 – 4400 Euro) und die Dauer des Fahrverbots auf vier Monate.
Wurde Ihnen der Führerschein in Österreich entzogen bzw. abgenommen, kann es aufgrund eines EU-Abkommens passieren, dass Ihr Führerschein an die deutsche Führerscheinstelle gesendet wird.
Fahrverbot in Österreich an Wochenenden und Feiertagen
Neben dem Fahrverbot als Sanktion für gravierende Verkehrsverstöße sind noch weitere Verbote zu beachten. Vor allem LKW-Fahrer müssen sich hier an strenge Regeln halten und ihren Laster zu bestimmten Zeiten stehen lassen.
Zu bestimmten Zeiten gilt für sie ein Fahrverbot, das nichts mit den bisher erwähnten Verkehrsverstößen zu tun hat. Sie dürfen wegen des Wochenend- und Feiertagsfahrverbots zu folgenden Zeiten nicht mit dem LKW unterwegs sein:
- Samstags zwischen 15:00 Uhr und 24:00 Uhr
- Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen zwischen 00:00 Uhr und 22:00 Uhr

Dieses Verbot gilt auf allen Straßen für
- LKW mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 7,5 t
- LKW mit Anhänger, wenn das zulässige Höchstgewicht des LKW oder des Anhängers 3,5 t überschreitet
In Österreich gilt dieses Fahrverbot ausnahmsweise nicht für:
- Lastkraftwagen, die Schlachtvieh transportieren
- den Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln
- Abschleppdienste
- Fahrzeuge des Linienverkehrs
- Fahrten, die ausschließlich dem Gütertransport von einem oder zu einem Flughafen dienen
FAQ: Das Wichtigste zum Fahrverbot in Österreich
Ja, auch deutsche Autofahrer müssen ggf. mit einem Fahrverbot rechnen, wenn Sie gegen die geltenden Verkehrsregeln verstoßen.
Nein, in diesem Fall dürfen Sie nur in Österreich kein Fahrzeug steuern. Ein Bußgeld lässt sich hingegen aber grenzüberschreitend vollstrecken.
Dieses folgt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 40 km/h (innerorts) bzw. 50 km/h (außerorts).
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