Bußgeldbescheid mit falschem Kennzeichen

Das Bußgeldverfahren bei Vergehen im Verkehr wird in Deutschland streng überprüft. Trotzdem können hier durchaus auch Fehler unterlaufen.
Kein Wunder, schließlich sind Sachbearbeiter damit beauftragt, die vielen Fälle zu bearbeiten und Menschen unterlaufen nun einmal Fehler.
Deshalb sollten Sie einen Bußgeldbescheid stets gründlich überprüfen. Was passiert jedoch, wenn Ihnen auffällt, dass ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid angegeben wurde?
Wird der Bescheid damit ungültig? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Muss ich das Bußgeld trotz falschem Kennzeichen bezahlen?
Ein Fehler, der häufig auftritt, besteht darin, dass ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid angegeben wird. Meist wurden in solch einem Fall bei der Angabe des Kennzeichens Buchstaben vertauscht oder auf andere Weise falsch eingetragen.
Handelt es sich um einen bloßen Schreibfehler und keine gänzlich falschen Angaben beim Kfz-Nummernschild, stellt dies lediglich einen Formfehler dar. Melden Sie diesen bei der zuständigen Bußgeldstelle, kann diese dann einen neuen Bescheid inklusive der korrekten Angaben ausstellen.
Einspruch gegen den Bescheid erheben

Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Fehler im Bußgeldbescheid – egal ob formeller oder technischer Art – erhöhen dabei Ihre Chancen auf Erfolg.
Vor allem wenn Sie eine hohe Geldstrafe, ein Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg erwarten, kann sich ein Einspruch lohnen.
Brauchen Sie Hilfe dabei, Ihr Recht durchzusetzen, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
FAQ: Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid mit falschem Kennzeichen
Bei einem falschen Kennzeichen im Bußgeldbescheid handelt es sich in der Regel um einen formalen Fehler. Der Bußgeldbescheid ist aber nicht automatisch ungültig.
Den formalen Fehler können Sie bei der zuständigen Bußgeldbehörde melden. Diese kann einen neuen Bußgeldbescheid mit korrektem Kennzeichen ausstellen.
Sie können gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Fehler können die Erfolgschancen erhöhen, eine Garantie gibt es aber nicht.
Bildnachweise:
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istockphoto.com – pedrosala
Aktenzeichnen: [von der Redaktion editiert]
Herr K. /Bearbeiter
Guten Tag!
Ich heisse Beáta B. F., ich habe kürzlich von Ihnen eine Bussgeldbrief bekommen. Die Angaben das Sie über mir/ mein PKW geschrieben haben sind korrekt, ich habe ein Nissan Kennzeichnen: [von der Redaktion editiert].
Aber, an dieser Zeit war sie nicht in Deutschland, und auf dem Photo siet man ein Mercedes mit Kennzeichnen [von der Redaktion editiert], d. H. jemand hat es verschrieben oder versehen. Bitte korrigieren Sie es, und waere es sehr nett von Ihnen, und würde ich freuen wenn Sie mir zürückschreiben, was ich noch tun muß.
Mfg Frau Beáta B. F.
Hallo Beáta,
Sie sollten sich mit Ihrer Anfrage an die entsprechend zuständige Bußgeldstelle wenden. Die Adresse dieser sollte dem Bußgeldbescheid zu entnehmen sein, den Sie erhalten haben. Wir sind lediglich ein Ratgeberportal, keine Bußgeldstelle und können entsprechende Anfragen demnach auch nicht weiterleiten.
Ihr Team von Bußgeldbescheid-Einspruch.com