Führerscheinabgabe bei einem Fahrverbot

Ein verhängtes Fahrverbot bedeutet für viele eine beträchtliche Einschränkung ihrer alltäglichen Mobilität. Für eine Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten muss der Fahrer dabei den Führerschein abgeben und er darf in diesem Zeitraum kein Kfz führen. Diese Sanktion soll bewirken, dass sich Verkehrssünder ihres Fehlverhaltens im Straßenverkehr bewusst werden und idealerweise daraus lernen.
Ersttäter, die innerhalb der letzten zwei Jahre kein Fahrverbot auferlegt bekamen, können sich innerhalb einer Frist von vier Monaten aussuchen, wann sie das Verbot antreten möchten. Es beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Führerschein eingegangen ist. Wiederholungstäter treten die Fahrsperre sofort nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides an und müssen den Fahrausweis dann aushändigen. Doch viele Autofahrer fragen sich, wenn ein Fahrverbot verhängt wurde, wo sie den Führerschein abgeben können.
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Video: Führerschein abgeben
Bei einem Fahrverbot den Führerschein abgeben: Aber wohin damit?

Wurde ein Fahrverbot verhängt, steht die Führerscheinabgabe bevor. Der Fahrausweis wird dann für die Dauer der Sperre in amtliche Verwahrung genommen. Aber wo und wie erfolgt die Abgabe vom Führerschein bei einem Fahrverbot? Der Führerschein lässt sich abgeben bei der Polizei oder bei einer zuständigen Behörde, also bei der Bußgeldstelle, die auch den Bußgeldbescheid erstellt hat.
Der Verkehrssünder kann entweder persönlich oder über den Postweg das Dokument bei der Behörde hinterlegen. Per Post ist ein Einschreiben vonnöten und bei der persönlichen Abgabe müssen der Bußgeldbescheid sowie Ausweisdokumente vorgelegt werden, möchte man bei einem Fahrverbot den Führerschein abgeben. Doch nachdem man den Führerschein abgeben musste: Wo ist er nach Ablauf des Verbotes wieder erhältlich? Kurz vor Ende der Sperre wird der Fahrausweis automatisch per Post zurückgesandt, es sei denn, im Vorfeld wurde eine persönliche Abholung gewählt.
FAQ: Das Wichtigste zum Thema „Wo muss ich den Führerschein abgeben?“
Der Führerschein kann bei einem Fahrverbot bei der Polizei oder bei der zuständigen Bußgeldstelle abgegeben werden.
Sie können Ihren Führerschein vor Ort persönlich oder über den Postweg per Einschreiben einreichen.
Der Führerschein wird für die Zeit des Fahrverbots amtlich verwahrt und um Anschluss per Post an Sie zurückgesandt. Auch eine persönliche Abholung ist möglich.
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