Was, warum und wie wird geblitzt?

Wer bei einem Verkehrsverstoß mit dem Auto erwischt bzw. geblitzt wurde, zahlt grundsätzlich ein Bußgeld. Denn Kraftfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten.
Der Gesetzgeber hat diese erlassen, um mit ihrer Hilfe für einen sicheren Straßenverkehr zu sorgen. Das funktioniert jedoch nur, wenn sich alle an die entsprechenden Spielregeln halten.
Um die Einhaltung dieser Verkehrsregeln zu kontrollieren, setzt die Polizei verschiedene Anlagen ein: Neben stationären und mobilen Blitzern wird der Verkehr auch mithilfe von Radarfallen, Lichtschranken und Induktionsmessungen überwacht.
Doch was passiert genau, wenn Verkehrssünder z. B. innerorts geblitzt wurden, weil sie zu schnell waren? Womit müssen Fahranfänger rechnen, wenn sie in der Probezeit geblitzt wurden? Mehr zu diesen und anderen Fragen erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Informationen zum Thema „Geblitzt worden?“:
Mehr Informationen zu „Wo darf geblitzt werden“? – Hier im Video
Ich wurde geblitzt – Was kann ich tun?

In bestimmten Fällen kann es sich lohnen, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, obwohl Sie geblitzt wurden.
Denn sowohl der Bescheid als auch die Methode, mit der ein vermeintlicher Verkehrsverstoß festgestellt wurde, können fehlerhaft sein.
Ein Bußgeldbescheid muss insbesondere folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift der Person, die den Verstoß begangen haben soll
- Konkreter Tatbestand: Welcher Verstoß wird geahndet?
- Rechtsgrundlage des Verstoßes
- Rechtliche Folgen, z. B. konkrete Höhe des Bußgeldes, Fahrverbot und dessen Dauer
- Rechtsmittelbelehrung
Formfehler, nicht eingehaltene Fristen, aber auch inhaltliche Mängel machen den Bußgeldbescheid angreifbar. Auch wenn die Methode oder das Gerät, mit dem Sie geblitzt wurden, Mängel aufweist, können Sie sich gegen den Bescheid wehren.
Wenn Sie geblitzt wurden, muss die zuständige Behörde den Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten verschicken. Anderenfalls verjährt der Verstoß, sodass er Ihnen nicht mehr vorgeworfen werden kann.
Will hingegen der vermeintliche Verkehrssünder gegen einen solchen Bescheid vorgehen, so hat er hierfür 14 Tage ab Zustellung Zeit. Bis dahin muss der Einspruch bei der entsprechenden Behörde eingehen. Wird diese Frist versäumt, bleiben Bußgeld und alle anderen Sanktionen bestehen und der Bescheid erlangt Rechtskraft.

Wenn Sie gegen einen Bescheid Einspruch einlegen möchten, benötigen Sie grundsätzlich keinen Anwalt. Dessen Einschaltung macht bei geringen Bußgeldern in der Regel wenig Sinn, weil die Verfahrenskosten schnell höher ausfallen können als das Bußgeld.
Wurden Sie bei gravierenden Verstößen geblitzt, die mit sehr hohen Bußgeldern oder gar einem Fahrverbot sanktioniert werden, kann sich die Einschaltung eines Anwalts lohnen. Das gilt vor allem, wenn der Verlust des Führerscheins Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.
Geblitzt in der Probezeit – Was Fahranfänger wissen sollten
Fahranfänger stehen in den ersten zwei Jahren unter besonderer Beobachtung. Sie müssen erst noch unter Beweis stellen, dass sie geeignet sind, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Zwar haben geringfügige Verstöße außer den allgemeinen Sanktionen in der Regel keine weiteren Konsequenzen. Wurde ein Fahranfänger in der Probezeit geblitzt, so muss er nur dann mit weiteren Sanktionen rechnen, wenn er einen A-Verstoß oder bereits den zweiten B-Verstoß begangen hat.
A-Verstöße sind z. B. Geschwindigkeitsübertretungen über 20 km/h, Alkohol oder Drogen am Steuer sowie Nötigung im Straßenverkehr.

Als B-Verstoße gilt beispielsweise das Fahren mit abgenutzten Reifen. Erwischt Sie ein Blitzer mit dem Handy am Ohr, so begehen Sie einen A-Verstoß.
Fahrer, die in der Probezeit geblitzt wurden, müssen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h mit weitreichenden Konsequenzen rechnen:
- Handelt es sich hierbei um den ersten A-Verstoß, wird seine Probezeit auf vier Jahre verlängert.
- Wurde ein Fahranfänger 2-mal geblitzt, muss er mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen, wenn er auch beim zweiten Mal die Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten hat.
- Außerdem kann die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen.
- Selbstverständlich muss der Verkehrssünder auch das entsprechende Bußgeld zahlen.
Geblitzt – Die häufigsten Verkehrsverstöße und ihre Konsequenzen
Der Tatbestandskatalog zu den einzelnen Verkehrsverstößen ist recht lang. Im Folgenden einige der wichtigsten Verstöße zusammengefasst.
Rote Ampel überfahren und geblitzt worden?
Wer geblitzt wurde bei Rot, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Unter Umständen gibt es auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Die folgende Tabelle stellt einige Konsequenzen vor. Sie stellt jedoch nur einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog dar.
Zu schnell gefahren und innerorts geblitzt worden?

Welche Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Einzelfall angeordnet werden, richtet sich z. B. danach …
- ob der Fahrer trotz schlechter Sicht- und Wetterverhältnisse zu schnell gefahren ist
- ob er bei der Geschwindigkeitsüberschreitung mit Schneeketten fuhr
- wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war
- ob der Fahrer innerorts oder außerorts unterwegs war
Im Folgenden finden Sie einen kleinen Ausschnitt aus dem Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften:
Außerhalb geschlossener Ortschaften:
FAQ: Das Wichtigste nachdem Sie geblitzt wurden
In der Regel erhalten Sie einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid, nachdem Sie geblitzt wurden. Im Bußgeldbescheid steht das Bußgeld und ein etwaiges Fahrverbot. Die Punkte in Flensburg, die für den Verstoß drohen, müssen nicht aufgelistet sein, sind es aber zumeist.
Das kommt auf zwei Punkte an: Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal mit 26 oder mehr km/h zu schnell geblitzt und ihre aktuelle Geschwindigkeitsüberschreitung liegt auch bei 26 oder mehr km/h? Dann gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen mit einem Fahrverbot rechnen. Andererseits droht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot, wenn Sie mit dem PKW 31 km/h zu schnell fahren.
Die „magische Grenze“ in der Probezeit lautet 21 km/h. Wer mit so einem Tempoverstoß geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Auf diesen folgt in aller Regel die verlängerte Probezeit und die Aufforderung zum Aufbauseminar. Bei 20 km/h droht zumeist nur ein Verwarngeld.
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