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Mal wieder zu schnell unterwegs?
Viele Gründe können eine Geschwindigkeitsübertretung aus der Sicht der Autofahrer rechtfertigen. Sei es aufgrund eines wichtigen Termins, der Unkenntnis über die örtlichen Geschwindigkeitsvorgaben oder schier aus Übermut: Ein paar km/h zu viel auf dem Tacho und schon erhellt ein greller Blitz die Fahrbahn – und Ihr Auto.
Und je höher die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist, desto härter fällt auch die Strafe dafür aus. Ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot sind da nicht selten.
Sind Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen, kann ein Fahrverbot besonders schwer für Sie ins Gewicht fallen. Aber kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch sinnvoll sein? Wie wird er erhoben?
Und lohnt sich ein Einspruch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch, wenn Sie die Tat tatsächlich begangen haben? Lesen Sie im Ratgeber mehr dazu!
Inhaltsverzeichnis
Bußgeld wegen erhöhter Geschwindigkeit: Lohnt der Einspruch?
Grundsätzlich haben Autofahrer immer die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid – auch inklusive Fahrverbot – Einspruch zu erheben. Darin inbegriffen ist demnach auch ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund erhöhter Geschwindigkeit, den Autofahrer erhalten, wenn sie geblitzt oder direkt von Polizeibeamten angehalten wurden.
Haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird Ihnen zunächst der Bußgeldbescheid von der Behörde zugeschickt. Haben Sie diesen erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie zahlen den angegebenen Betrag, erhalten die möglichen Punkte in Flensburg und leisten das Fahrverbot ab – dann hat sich die Sache in der Regel erledigt.
Oder Sie akzeptieren die Strafe nicht und erheben Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung. Aber wie genau ist dieser einzulegen?
21 km/h zu schnell – und das außerorts? Ein Einspruch kann nun helfen!
Besonders dann, wenn es darum geht, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zu bekommen, kann der Erhalt eines Bußgeldbescheids richtig wehtun.
Ab einer Geschwindigkeit von 21 km/h – sowohl außer- als auch innerorts – die Sie zu schnell fahren, droht bereits ein Punkt in Flensburg.
Besonders bitter wird es dann, wenn Sie bereits sieben Punkte auf Ihrem Punktekonto gesammelt haben.
Denn ab acht wird die Fahrerlaubnis für eine Zeit lang entzogen: der Albtraum für viele Autofahrer. Aus diesem Grund bleibt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb einer gewissen Zeitspanne, nachdem Sie den Bescheid inklusive Fahrverbot erhalten haben, Einspruch zu erheben. Aber welche ist das genau? § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) gibt Aufschluss:
Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.
Es gilt also: Sie haben zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Zeit, einen Einspruch gegen den Entzug vom Führerschein einzulegen. Reichen Sie den Einspruch später ein, so kann diesem nicht mehr entsprochen werden und der Bußgeldbescheid erlangt seine Rechtskraft. Den Einspruch müssen Sie bei der Behörde einlegen, die Ihnen den entsprechenden Bußgeldbescheid aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung zugestellt hat.
Welche Gründe rechtfertigen einen Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung?
Neben dem ungerechtfertigten Vorwurf einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – beispielsweise weil der Blitzer einen Messfehler aufweist – können noch andere Gründe einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen. Das können beispielsweise folgende sein:
- Fehlender Toleranzabzug
- Menschliches Versagen, z. B. bei einer Fehlbedienung des Messgeräts
- Falsche Zuordnung der Messung
- usw.
Haben Sie einen begründeten Verdacht, dass der Bußgeldbescheid bzw. die Geschwindigkeitsmessung nicht korrekt ist, kann ein Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgreich sein.
Den können Sie sowohl selbst einlegen als auch gegen Kosten einen Anwalt für Verkehrsrecht damit beauftragen. Dieser kann Sie unterstützen, wenn Sie Fragen zum Bescheid oder zum Vorgang haben und für Sie den Einspruch einreichen.
Dazu benötigen Sie allerdings nicht zwingend einen Anwalt. Einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – auch inklusive Fahrverbot – können Sie allein einlegen.
Wie geht es nach dem Einspruch bei der Geschwindigkeitsüberschreitung weiter?
Haben Sie sich dazu entschieden, einen Einspruch gegen den an Sie gerichteten Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung einzulegen, so kommt es normalerweise zunächst zu einem Zwischenverfahren. In diesem wird der gesamte Vorwurf gegen Sie noch einmal überprüft und Beweismittel, die das Fahrverbot begründen, gesichtet.
Kommt die Behörde nach erneuter Prüfung zu dem Schluss, dass der Tatvorwurf bestehen bleibt, wird die Sache an das Gericht weitergeleitet. In einer Verhandlung haben Sie dann die Möglichkeit, sich zu der Tat mit dem Auto zu äußern und auch dazu, wieso Sie denken, dass der Vorwurf nicht gerechtfertigt sei. Im Zuge dieser Hauptverhandlung kann das Gericht den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung gegen Sie fallenlassen.
Allerdings kann es auch sein, dass Ihnen die Strafe, die bereits im Bußgeldbescheid genannt wurde, abermals auferlegt wird. Ebenfalls kann es zu einer Erhöhung der Strafe kommen, falls sich in der Verhandlung weitere Umstände der Ordnungswidrigkeit ergeben, die Ihnen zur Last gelegt werden können.
Auch bevor der Tatvorwurf vor dem Gericht verhandelt wird, kann bereits nach dem Zwischenverfahren eine Einstellung erfolgen. Das ist dann der Fall, wenn die erneute Prüfung der Behörde Ihre Unschuld beweist. Ist dem aber nicht so und das Hauptverfahren wird eingeleitet, sind Sie gut damit beraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Sie während des Verfahrens unterstützen und versuchen, Ihre Strafe so gering wie möglich zu halten.
Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung: eine Vorlage
Wollen Sie eigenständig Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung einlegen, die Ihnen durch den Bußgeldbescheid vorgeworfen wird, so können Sie sich hierbei an einer Vorlage orientieren. Wichtig ist, dass Sie das Aktenzeichen Ihres Bußgeldbescheides beim Einspruch angeben, sodass die Zuordnung seitens der Behörde erleichtert wird. Grundsätzlich sollten Sie auch die Gründe dafür angeben, wieso Sie den Einspruch für gerechtfertigt halten.
Folgendes Muster kann für den Einspruch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung hilfreich sein:
Absender:
[Ihr Name und Ihre Anschrift]
Empfänger
[Name und Anschrift der Behörde]
Datum: XX.XX.XXXX
Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Aktenzeichen XY
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen XY ein, den ich am [Datum] erhalten habe.
Zur Begründung führe ich folgende Argumente an:
[Gründe für Rechtfertigung des Einspruchs]
Ich bitte um eine kurze Bestätigung meines Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen,
Ort, Datum, Unterschrift
FAQ: Das Wichtigste zum Einspruch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Sie haben nach der Zustellung vom Bußgeldbescheid zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen diesen einzulegen.
Hier finden Sie ein Muster, welches Sie für Ihren Einspruch bei der Bußgeldstelle verwenden können.
Hier können Sie nachlesen, wie das Bußgeldverfahren nach einem Einspruch weitergeht.
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