Bußgeldtabelle Helmpflicht
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm getragen | 15 Euro | |
Ein Kind ohne Schutzhelm auf dem Kraftrad transportiert | 60 Euro | 1 |
Mehrere Kinder ohne Schutzhelm auf dem Kraftrad transportiert | 70 Euro | 1 |
Mehr Sicherheit durch die Schutzhelmpflicht
Bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sorgen die verschiedensten Vorschriften und die Ausstattung der Kfz für ein gewisses Maß an Sicherheit. Wie der notwendige Schutz bei einem Verkehrsunfall gewährleistet wird, hängt dabei vom jeweiligen Gefährt ab.
So ist zum Beispiel auf Krafträdern in der Regel eine Helmpflicht per Gesetz vorgeschrieben. Diese soll verhindern, dass das Gehirn durch die Stöße, die mit einer Kollision einhergehen können, beeinträchtigt wird bzw. das Ausmaß der Schädigung reduzieren.
Doch was besagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Helmpflicht in Deutschland? Welche Kriterien muss ein geeigneter Schutzhelm erfüllen? Sieht der Gesetzgeber eine Helmpflicht für Kinder oder Cabriofahrer vor? Und welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Welche Vorgaben gelten zur Helmpflicht?
Welche Schutzvorrichtungen je nach Fahrzeugart im Straßenverkehr zu ergreifen sind, definiert der Gesetzgeber. So lassen sich die Vorschriften zur Helmpflicht in der StVO finden. In § 21a Abs. 2 StVO heißt es dazu:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Für die Einschätzung, ob Sie auf einem Kraftrad einen Schutzhelm aufsetzen müssen, spielen demnach verschiedene Kriterien eine entscheidende Rolle. Zum einen gilt es die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Gefährtes zu berücksichtigen. Liegt diese unter 20 km/h, besteht keine Helmpflicht.
Zum anderen kann auf einen Schutzhelm verzichtet werden, wenn das Kraftrad über einen Sicherheitsgurt verfügt und Sie somit der gesetzlichen Anschnallpflicht nachkommen können. Allerdings besteht diese Option nur bei ausgewählten Roller-Modellen.
Damit ein Helm laut Gesetz als „geeignet“ gilt, muss sich dieser u. a. durch Formstabilität und Stoßdämpfung auszeichnen. Auskunft darüber gibt die europaweite Norm ECE-R 22.05. Ein Einnäher verrät dabei, ob der Schutzhelm den einheitlichen Standards zu Helmpflicht in Europa entspricht.
Hier können Sie sich die wichtigsten Regeln zur Helmpflicht auch als Youtube-Video ansehen:
Geschichte der Helmpflicht: Seit wann drohen Sanktionen?
Am 01. Januar 1976 trat in Deutschland die Schutzhelmpflicht in Kraft. Allerdings galt diese zum damaligen Zeitpunkt ausschließlich für die Fahrer von Motorrädern. Bereits 1978 weitete der Gesetzgeber die Verpflichtung auf Mopeds und Mokicks aus.
Allerdings mussten Verkehrssünder, die dennoch ohne Schutzhelm unterwegs waren, für den Verstoß gegen die Helmpflicht kein Bußgeld befürchten. Denn entsprechende Sanktionen wurden erst zum 01. August 1980 eingeführt.
Am 01. Oktober 1985 folgte auch für die Fahrer von Mofas die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht. Die letzte Ausweitung der Vorschriften erfolgte zum 01. Januar 2006. Seit diesem Datum fallen nicht nur Krafträder, sondern auch Trikes und Quads unter die gesetzliche Schutzhelmpflicht. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang von „offenen drei – oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen“.
Doch bedeutet diese Formulierung, dass die Helmpflicht auch im Cabrio gilt? Zwar handelt es sich hierbei um ein offenes Fahrzeug, welches in der Regel eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h aufweist, allerdings verfügt es über Sicherheitsgurte. Demnach schreibt der Gesetzgeber keine Helmpflicht für Fahrer im Cabrio vor.
Verstoß gegen die Helmpflicht: Was droht?
Möchten Sie auf einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, ist dafür ein geeigneter Schutzhelm aufzusetzen. Verstoßen Sie gegen die allgemeine Helmpflicht, zieht dies Sanktionen nach sich. Wie hoch diese ausfallen, definiert dabei der Bußgeldkatalog.
Demnach droht erwachsenen Fahrern ohne Schutzhelm ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro. Darüber hinaus müssen die Fahrzeugführer aber auch mit Konsequenzen rechnen, wenn sie Kinder ohne eine entsprechenden Helm auf dem Kraftrad transportieren. So folgt ein Punkt in Flensburg sowie mindestens 60 Euro Bußgeld, wenn der Helmpflicht nicht nachgekommen wird.
Darüber hinaus kann das Fahren ohne Helm bei einem Unfall auch noch weitere Folgen haben. Denn häufig gehen die Versicherer in einem solchen Fall von einer Mitschuld des Verkehrssünders aus, weshalb Sie für mögliche Schäden zur Kasse gebeten werden können. Zudem kann die andere Unfallpartei ggf. Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen.
FAQ: Das Wichtigste zur Helmpflicht
Gemäß StVO ist ein Helm vorgeschrieben, wenn Sie mit einem Kraftrad, Trike oder Quad unterwegs sind, welches eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht.
Nein, für Fahrräder besteht eine solche Verpflichtung nicht. Allerdings ist das Tragen eines Schutzhelms sinnvoll, um bei einem Unfall schwerwiegende Verletzungen zu vermeiden.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht, verrrät diese Bußgeldtabelle
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