Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften
Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung eines Lkws über 3,5 t außerorts
Bußgeldtabelle zu Abstandsverstößen abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit
Unterwegs auf der Landstraße

Wenn von einer Landstraße gesprochen wird, weiß in der Regel jeder etwas mit dieser Bezeichnung anzufangen. Vor dem geistigen Auge tauchen dann vermutlich weite Alleen mit Bäumen am Straßenrand auf, die über Felder oder durch einen Wald führen. Doch was genau ist eine solche Landstraße in den Augen des Gesetzgebers? Welche Verkehrsregeln gelten hier in Bezug auf den Abstand oder die Geschwindigkeit? Auf einer Landstraße gelten schließlich andere Regeln als innerhalb einer geschlossenen Ortschaft oder auf einer Autobahn.
Erste Infos zu den Bußgeldern, die bei einem Verkehrsverstoß auf einer Landstraße auf Sie zukommen können, sind den obenstehenden Tabellen zu entnehmen. Eine Landstraße verläuft immer außerorts, weshalb die Regeln für Verkehrsverstöße außerorts relevant sind. Weitere Verkehrsregeln werden wir im folgenden Ratgeber für Sie näher erläutern.
Inhaltsverzeichnis
Erklärungen zur Bezeichnung

Zunächst allgemein gesagt, bezeichnet der Begriff „Landstraße“ eine Straße in Deutschland, die außerhalb einer geschlossenen Ortschaft verläuft.
Dabei ist „Landstraße“ erstmal nur der umgangssprachliche Begriff für eine Außerortsstraße.
Trotzdem ist sie von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu unterscheiden, ein Umstand, der vor allem dadurch deutlich wird, dass hier andere Regeln bspw. zur Geschwindigkeit gelten.
Geschwindigkeiten auf Landstraßen: Das sagt die StVO
Die häufigste und drängendste Frage, die sich Autofahrer bzgl. der Vorschriften auf einer Landstraße stellen, sind jene zur Geschwindigkeit. Diese Frage lässt sich sehr einfach anhand § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantworten, der das jeweilige Tempolimit für jeden Straßentyp in Deutschland definiert. Diese sind vom jeweiligen Kfz-Typ abhängig, so gilt bspw. eine andere Geschwindigkeit für einen Lkw auf einer Landstraße, als für einen normalen Pkw bis 3,5 Tonnen oder einen Bus.

Höchstens 80 km/h dürfen die folgenden Kfz fahren:
- Pkw mit Anhänger
- Wohnmobile und Lkw mit Anhänger bis 3,5 Tonnen
- Kraftomnibusse (auch mit Anhänger)
- Kfz über 3,5 und bis 7,5 Tonnen
Eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landstraße von 100 km/h gilt für:
- Pkw und alle Kfz bis 3,5 Tonnen
Ein Tempolimit von 60 km/h müssen folgende Kfz einhalten:
- alle bisher nicht erwähnten Kfz mit Anhänger
- Kfz über 7,5 Tonnen
- Kraftomnibusse, in denen nicht alle Fahrgäste einen Sitzplatz gefunden haben
Wenn Sie bei der Fahrt über die Landstraße auf die Geschwindigkeit achten, gibt es neben den Regeln gemäß StVO auch allgemeine Gesetze im Verkehrsrecht zu beachten. So sind diese festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzungen nur für den Idealfall gültig, wenn die Straße trocken und die Sicht klar ist. Hierzu können Sie § 3 StVo Abs. 1 Satz 2 heranziehen:
Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Hinzu kommt natürlich auch, dass lokal andere Tempolimits durch entsprechende Verkehrsschilder ausgegeben sein können. Diese gelten dann uneingeschränkt, weder diese Verkehrsschilder noch die gesetzlichen Vorgaben sind als Richtgeschwindigkeit auf der Landstraße zu verstehen. So etwas gibt es nur auf der Autobahn.
Muss ich eine Mindestgeschwindigkeit auf der Landstraße einhalten?

Eine generelle Mindestgeschwindigkeit gibt es auf der Landstraße nicht. Dennoch: Sollten Sie ohne geeigneten Grund weit unter dem herrschenden Tempolimit über die Straßen tuckern und dabei vielleicht zusätzlich den Verkehrsfluss behindern, könnten Sie als Folge einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihnen 20 Euro in Rechnung stellt.
Sollte diese Tat als Nötigung ausgelegt werden – bspw. wenn Sie absichtlich jemanden ausbremsen möchten – , kann dies sogar als Straftat im Straßenverkehr gewertet werden und eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Zu beachten ist in dieser Hinsicht aber das offizielle Verkehrszeichen Nr. 275 für die Mindestgeschwindigkeit. Das runde blaue Schild weist in großen weißen Ziffern die Mindestgeschwindigkeit auf blauem Grund aus. Aber auch hier gilt: Erlauben die Witterungsverhältnisse es nicht, diese Mindestgeschwindigkeit einzuhalten und trotzdem sicher im Verkehr unterwegs zu sein, ist es Ihre Pflicht, die Geschwindigkeit anzupassen.
Weitere wichtige Verkehrsvorschriften
Auf der Landstraße gelten grundsätzlich natürlich die üblichen Verkehrsregeln. Einige kleine Besonderheiten sind dennoch eine Erwähnung wert, weshalb wir diese im Folgenden noch einmal kurz anschneiden wollen.
Abstandsregeln: Faustformel für den Sicherheitsabstand außerorts
Der richtige Sicherheitsabstand auf einer Landstraße ist nicht pauschal festzulegen, sondern hängt von der Fahrgeschwindigkeit ab. Sie haben sicherlich schon einmal von der Zwei-Sekunden-Regelung und/oder dem Halben-Tacho-Maß gehört. An Letzterem orientiert sich auch der Bußgeldkatalog, wie bereits aus der obenstehenden Bußgeldtabelle zum Abstand deutlich wird.
- Zwei-Sekunden-Regel: Sie sollten immer mindestens zwei Sekunden Abstand zum Vordermann einhalten, wenn Sie auf der Landstraße oder generell außerorts unterwegs sind. Dazu müssen Sie sich nur an einem Objekt an der Straße – bspw. der Leitpfosten oder ein Verkehrsschild – orientieren. Fährt Ihr Vordermann daran vorbei, zählen Sie langsam: Einundzwanzig, zweiundzwanzig. Erst wenn Sie die zweiundzwanzig zu Ende gesprochen haben, sollten Sie das Objekt ebenfalls passieren. Dann ist anzunehmen, dass Sie den richtigen Abstand einhalten.
- Halber Tacho: Diese Faustformel besagt, dass der Mindestabstand zum Vordermann etwa die Hälfte Ihres Tachostandes betragen sollte. Fahren Sie also mit dem Auto die üblichen 100 km/h auf der Landstraße, gelten 50 Meter als Sicherheitsabstand, nach denen sich auch der Bußgeldkatalog richtet.
Überholen auf einer Außerortsstraße
Sie sind auf einer Landstraße unterwegs und vor Ihnen fährt ein Bus, der vielleicht gemäß StVO nur mit 60 km/h unterwegs sein darf. Sie dürfen zum Überholvorgang ansetzen, wenn Sie bestimmte Vorschriften beachten. So empfiehlt bspw. der ADAC, dass Sie mindestens eine Sicht von 700 Metern haben sollten, bevor Sie überholen. Hinzu kommt, dass Sie noch immer das Tempolimit für den jeweiligen Bereich einhalten müssen – auch beim Überholen könnten Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Landstraße geblitzt werden.
Hinzu kommt eine Vorschrift aus der StVO, die für das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt. Festgelegt ist dies in § 5 StVO. Zu beachten ist demnach, dass Überholvorgänge nur durch kurze Licht- oder Schallzeichen angezeigt werden dürfen. Dabei ist ein Blenden des entgegenkommenden Fahrers zu vermeiden.
Besondere Vorsicht beim Überholen gilt an Straßenkuppen, kleinen Anhöhen, die sich häufiger im Verlauf von Landstraßen finden können. Mehr zu den Verkehrsregeln an entsprechenden Gefahrenstellen lesen Sie in unserem Ratgeber „Straßenkuppe: Welche Regeln gelten bei Anhöhen?“
FAQ: Das Wichtigste zur Landstraße
Landstraßen verlaufen außerhalb geschlossener Ortschaften und werden auch als Bundesstraßen bezeichnet. Hier gelten andere Verkehrsregeln als auf einer Autobahn, einer Kraftfahrtstraße oder einer Straße innerhalb einer Ortschaft.
Normale PKW dürfen maximal 100 km/h auf einer Landstraße fahren, wenn nichts anderes vorgesehen ist und die Witterungsbedingungen dies zulassen. Mehr zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts lesen Sie hier.
Wollen Sie außerorts überholen, sollten Sie u. a. darauf achten, etwa mindestens 700 Meter weit blicken zu können und die Höchstgeschwindigkeit beim Überholvorgang trotzdem nicht zu überschreiten.
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