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Laser Patrol – Geschwindigkeitsmessungen bei Nacht

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Laserblitzer in Deutschland

Mit dem Laser Patrol ist die Geschwindigkeitsmessung auch bei Nacht möglich
Mit dem Laser Patrol ist die Geschwindigkeitsmessung auch bei Nacht möglich.

Bei der Messung der Geschwindigkeit bedient sich die Polizei unterschiedlicher Messgeräte oder Großaktionen. Diese zielen darauf ab, die Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr zu reduzieren und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gemäß Verkehrsrecht zu erhöhen. Immerhin gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen zu den am meisten begangenen Delikten im Verkehr. Deshalb sollen Raser durch Verkehrskontrollen und etwaige anfallende Strafen für Geschwindigkeitsverstöße abgeschreckt werden.

Einer der eingesetzten Blitzer ist der Laser Patrol. Bei diesem Blitzer handelt es sich um ein Lasermessgerät der Firma Jenoptik. Es wird gerne zur Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt und ist vielen Personen als Laserpistole bekannt. Wie der Jenoptik-Laser funktioniert, welche Fehler sich bei der Messung einschleichen können und wann sich ein Einspruch gegen den Laser Patrol lohnen kann, darüber informieren wir Sie im Folgenden.

FAQ: Laser Patrol

Wie funktioniert der Laser Patrol?

Es handelt sich hierbei um einen mobilen Blitzer, der Laserstrahlen aussendet. Treffen diese auf ein Fahrzeug, werden sie reflektiert. Ein Sensor misst die Intervalländerungen der Laserimpulse und errechnet daraus die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

Welche Fehlerquellen sind beim Laser Patrol möglich?

Zu große Entfernung zum Fahrzeug, keine ausreichenden Tests des Messgerätes, Fehler beim Protokollieren oder beim Einrichten des Visiers, fehlerhafte Zuordnung bei nebeneinander fahrenden Fahrzeugen (z. B. beim Überholen).

Kann ich gegen die Messung durch den Laser Patrol Einspruch einlegen?

Ja, grundsäzlich ist dies möglich, allerdings sollten Sie nur dann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Erwägung ziehen, wenn Sie diesen gut begründen können.

So funktioniert der Laserblitzer von Jenoptik

Wie der Name bereits sagt,bedient sich der Laser Patrol bei den Messungen der Lasertechnik. Hierzu werden vom Messgerät kurze Infrarotimpulse in bestimmten Zeitintervallen abgegeben. Diese treffen auf ein fahrendes Fahrzeug, werden von diesem reflektiert und vom Gerät erfasst. Durch die Änderung der Intervalle zwischen den Impulsen kann das Messgerät die Schnelligkeit des fahrenden Fahrzeugs ermitteln.

Der Laser Patrol zählt zu den mobilen Blitzern und findet als Lasermessgerät nur in der mobilen Messung Anwendung. Es darf bei Nacht, freihändig durch den Polizisten und mithilfe eines Stativs verwendet werden. Bei dieser Art der Messung werden keine Fotos geschossen. Die Geschwindigkeit in km/h wird am Display abgelesen.

Mögliche Fehlerquellen des Blitzers Laser Patrol

Wie auch andere Geschwindigkeitsmessgeräte nicht vor Fehlern gefeit sind, so können sich auch bei dem Lasermessgerät Fehler und Verzerrungen einschleichen. Gerade für Berufsfahrer kann es sich lohnen, die folgenden Punkte zu beachten und ihr Recht einzufordern. Denn gemäß Bußgeldkatalog werden gerade Geschwindigkeitsübertretungen wegen ihrer höheren Gefährdung der Straßensicherheit strenger geahndet. Hier können nicht nur hohe Bußgelder und Punkte auf den Fahrer zukommen, sondern auch ein Fahrverbot über mehrere Monate.

Diese Messfehler sind beim Jenoptik Laser-Blitzer möglich.
Diese Messfehler sind beim Jenoptik Laser-Blitzer möglich.

Folgende Umstände können beim Laser Patrol zu Fehlern führen:

  • Zu große Entfernung zum Fahrzeug: Bei dem Jenoptik-Laser gilt, je geringer die Entfernung der Messungen ist, desto geringer ist der Fehler der Messungen. Insgesamt hat das Lasermessgerät eine Reichweite von 20 bis 500 Metern. Umgekehrt gilt aber, je weiter die Entfernung zum messenden Fahrzeug, desto geringer ist die Messgenauigkeit. Grund hierfür ist, dass sich die Strahlen der Laser ausweiten.
  • Keine Durchführung obligatorischer Tests vor dem Einsatz: Vor dem Einsatz des Bitzers Laser Patrol, müssen vier Tests (Eigentest, der Test für den Display, der Visiertest, der Nulltest) durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich, ob diese tatsächlich alle durchgeführt wurden.
  • Falsche Anfertigung des Messprotokolls: Vor Ort muss ein detailliertes Messprotokoll erstellt werden. Dies hat vor allem damit zu tun, dass der Laser Patrol keine Fotos bei der Messung des Temops erstellt. Dabei muss das Protokoll verschiedene Daten umfassen. Hierzu gehören der genaue Zeitpunkt der Messung, die zu diesem Zeitraum herrschende Verkehrslage, die Entfernung zum Fahrzeug und der ermittelte Messwert.
  • Fehlerhafte Visiereinrichtung: Eine Schwäche vom Lasermessgerät Laser Patrol ist, dass die gleiche Stelle am Fahrzeug anvisiert werden muss. Gerade bei Nacht kann es bei Fahrzeugen zu Verzerrungen kommen, die ein Stufenprofil aufweisen.
  • Nebeneinander fahrende Fahrzeuge: Fahren Fahrzeuge nebeneinander, kann es auch hier zu Messungenauigkeiten bzw. zu einer fehlerhaften Zuordnung bei der Geschwindigkeitsmessung kommen.

Wann lohnt sich eine Einspruch gegen den Blitzer Laser Patrol?

Unter Umständen kann sich auch ein Einspruch gegen den Blitzer lohnen. Dies wäre der Fall, wenn Sie sich sicher sind, nicht zu schnell gefahren zu sein, mögliche Fehler bei der Aufstellung bzw. Bedienung vom Laser Patrol nicht auszuschließen sind oder Fehler bei der Bearbeitung vom Bußgeldbescheid aufgetreten sind. In jedem Fall muss ein Einspruch gegen einen Blitzer, wie den Laser Patrol, gut begründet werden, um ein Bußgeld oder ein womöglich drohendes Fahrverbot abzuwenden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Einspruch Aussichten auf Erfolg hat, können Sie auch einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren, der sich mit den verschiedenen Blitzern und ihren Schwachstellen auskennt und Sie juristisch beraten kann.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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6 Kommentare

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  1. Birgit M.
    Am 13. Mai 2021 um 8:43

    Wurde letzte Woche rausgewunken 😐. Die Laserpistole war in die Gegenrichtung ausgerichtet. Aus der kam Grad grad nix – da haben die mich nach einem Ortsausgang nach ca. 7 Sekunden Fahrzeit gemessen. Ich War sicher zu schnell, aber mich interessiert, ob das Messgerät nicht erst justiert werden muss für eine gültige Messung. Ob das mal schnell gedreht werden kann, wenn aus der Gegenrichtung jemand vermutlich zu schnell ankommt! Der Bußgeldbescheid ist noch nicht da (mein Führerschein ist nicht gefährdet) aber mich lässt nicht los, ob das rechtens ist …..

  2. Ralf M.
    Am 5. Februar 2020 um 12:29

    Hallo Zusammen, heute habe ich eine Geschwindigkritsmessung der Polizei gesehen, wobei ich mich frage, ob diese anfechtbar ist.
    Zwei Polizisten im VW Bulli und der eine Polizist vom Beifahrersitz durch die Windschutzscheibe mit der Radarpistole die Messung durchgeführt.

  3. Holo
    Am 29. Oktober 2019 um 0:28

    Hallo

    Ich bin noch in der Probezeit ( 3
    Tage noch )
    Habe heute Nacht um
    22.15 2 Polizisten gesehen der eine hat in so ein komisches Teil reingeschaut ich denke mal das das ein Leser war
    Und der eine stand daneben es ist oder 30 Zone und ich war glaube ich mal
    Über 50 .
    Habe kein Blitz oder noch was gesehen innerorts und ich wurde auch nicht angehalten zählt das trotzdem oder was war das was die da gemacht haben ? 😕

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. November 2019 um 15:45

      Hallo Holo,

      bei der Geschwindigkeitsmessung mit einem Laser muss kein Blitzerfoto erstellt werden, es sind auch Messprotokolle oder Videoaufzeichnungen denkbar. Was genau jedoch die Polizisten gemacht haben, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um den Sachverhalt prüfen zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Pepe J.
    Am 3. April 2018 um 20:30

    Hallo,

    ich wurde heute mit 112 bei 70 außerorts von der Polizei herausgewunken (mobiler Laser mit Stativ, glaube Riegl die fg21-p).

    Was mich wunderte:
    – Vor mir ist im Abstand von 50-100 Meter ein Kumpel vorweggefahren mit deutlich höherer Geschwindigkeit. Warum ziehen die nicht den Ersten raus?
    – Ich wurde mit 374 Meter Abstand zur Pistole auf kerzengrader Strecke gelasert. Verdammt spitzer Winkel mit Motorrad zwischen mir und Pistole. Ich habe gelesen, dass bewegte Fahrzeuge neben dem gelaserten Objekt zu Verfälschungen der Messung führen kann?
    – Die Kollegen der Polizei waren irgendwie offensichtlich eine Ausbilderin und ein Schüler, wobei der Schüler an der Pistole stand. Darf das denn so sein?
    – Der abzulesende Wert an der Pistole war 112 km/h. Muss da dann nicht noch die Toleranz abgezogen werden?

    Irgendwie dubios die Erfahrung heute.

    Kann mir jmd sagen, welche der Punkte oben relevant sein können für einen Widerspruch?

    Danke, Gruß PJ

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 14:48

      Hallo Pepe,

      um eine konkrete Einschätzung bezüglich eines Einspruchs zu erhalten, müssten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, weil wir keine Rechtsberatung geben dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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